aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/
Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Ausbildungsdauer

3 ½ Jahre

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf mit Differenzierungsmöglichkeiten durch Wahl-Einsatzfelder

Was ist neu?

Der Ausbildungsberuf ist ein neuer Beruf und die Antwort auf die neue Anforderung von Dienstleistungen im technischen Gebäudemanagement. Der Absolvent/die Absolventin ist sowohl Elektrofachkraft nach den einschlägigen Bestimmungen als auch kompetent in der Steuer- und Regelungstechnik sowie den technischen Schnittstellen zu Gas, Wasser, Luft und Wärme. Gleichzeitig sind Absolventen und Absolventinnen dieser Ausbildung kompetent im Umgang mit Nutzern und Kunden, sowie in der Abwicklung von Kundenaufträgen. Dazu gehört das Kalkulieren von Kosten, das Erteilen und die Abnahme von Aufträgen von anderen Dienstleistern. Zu diesem Profil gehört auch eine IT-Kompetenz, das Arbeiten mit englischsprachigen Unterlagen und das Kommunizieren in Englisch.

Wie allen anderen neuen Elektroberufe hat auch dieser Ausbildungsberuf

Inkrafttreten:  01. August 2003

Ausbildungsprofil/Ausbildungsberufsbild  

1. Berufsbezeichnung:

Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/

Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme (Arbeitstitel)

2. Ausbildungsdauer:

3 ½ Jahre

Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

3. Arbeitsgebiet:

Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerinnen für Gebäude- und Infrastruktursysteme realisieren technische und organisatorische Dienstleistungen. Sie warten, überwachen, steuern und sichern Gebäude- und Infrastruktursysteme und können auch bei der Erstellung von Gebäude- und Infrastruktursystemen eingesetzt werden.

Typische Einsatzfelder sind Wohn- und Geschäftsgebäude, Betriebsgebäude, Funktionsgebäude wie Krankenhäuser, Infrastrukturanlagen, Industrieanlagen.

Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerinnen für Gebäude- und Infrastruktursysteme üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.

4. Berufliche Qualifikationen:

Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerinnen für Gebäude- und Infrastruktursysteme

  • installieren und betreiben Gebäude- und Infrastruktursysteme nach Gesetzen und Verordnungen, Betreibervorgaben und Nutzerwünschen,
  • analysieren Anforderungen von Nutzern und erfassen Gefährdungspotenziale, konzipieren Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen (Energie- und Kommunikationssysteme sowie Medien), stimmen Änderungen mit den Nutzern ab und beraten sie,
  • kalkulieren Kosten, vergeben Aufträge und nehmen die Leistungen Dritter ab,
  • führen Umbauten durch oder veranlassen sie,
  • konfigurieren die Leiteinrichtungen von technischen Systemen, prüfen die Funktion der Systeme sowie von Sicherheitseinrichtungen,
  • übergeben die Systeme und weisen Nutzer in die Bedienung der technischen Systeme ein,
  • führen regelmäßige Inspektionen, Prüfungen und Wartungen von Geräten und Systemen durch; nehmen Störungsmeldungen entgegen, erstellen Fehlerdiagnosen, schätzen Gefährdungen durch Störungen ein und ergreifen Sofortmaßnahmen,
  • warten Anlagen und Systeme nach Hersteller- oder Betriebsvorgaben und tragen zur höherer Anlagenverfügbarkeit und Effizienz bei,
  • überwachen technische Gebäudesysteme mit Hilfe von Automatisierungs- und Leitsystemen, erkennen durch Soll- Ist- Vergleich Störungen und optimieren den Betrieb der technische Gebäudesysteme,
  • führen systematische Fehlersuchen durch, grenzen Fehler ein, führen die Instandsetzung der technischen Einrichtungen durch oder veranlassen die Instandsetzung durch die zutreffenden Gewerke,
  • überwachen die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, insbesondere bei Leistungen Externer sowie von Nutzern, und ergreifen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit in Gebäuden,
  • arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und kommunizieren auch in englischer Sprache.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4. Umweltschutz,

5. Betriebliche und technische Kommunikation,

6. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse,

7. Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel,

8. Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen,

9. Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln,

10. Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen,

11. Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen,

12. Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung,

13. Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen,

14. Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme,

15. Betreiben von technischen Systemen,

16. Technisches Gebäudemanagement,

17. Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzfeld.

Die Qualifikationen sind in einem der folgenden Einsatzfelder anzuwenden und zu vertiefen:

1. Wohn- und Geschäftsgebäude,

2. Betriebsgebäude,

3. Funktionsgebäude und -anlagen,

4. Infrastrukturanlagen,

5. Industrieanlagen.

Das Einsatzfeld wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können auch andere Einsatzfelder zugrunde gelegt werden, wenn die zu vermittelnden Qualifikationen in Breite und Tiefe gleichwertig sind.

Ansprechpartner/Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin

Länder

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung 

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen 

Anerkennungsdatum / Quelle 

Verordnung über die Berufsausbildung zum "Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/
Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme"
, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 31 vom 11. Juli 2003, S. 1131
Bundesanzeiger Jg. 56, Nummer 16 a vom 24. Januar 2004

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


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