Ausbildungsberufsbezeichnung
Kosmetiker/Kosmetikerin
Ausbildungsbereich:
Industrie und Handel
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Zur Neuordnung von 2003
Der Kosmetiker/die Kosmetikerin ist ein neuer Ausbildungsberuf im dualen System. Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung und Differenzierung des Angebots an gesundheitsbezogenen Dienstleistungen besteht ein anerkannter und wachsender Bedarf an möglichst umfassend qualifizierten Fachkräften im engeren kosmetischen Arbeitsfeld (Kosmetikstudios, Parfümerien), aber auch an breit gefächerten gesundheits- und körperpflegenden kosmetischen Angeboten beispielsweise auf den Gebieten des Kur- und Gesundheitswesens, der Rehabilitation und sog. "Wellness-Einrichtungen". Die neue Ausbildungsordnung tritt in Konkurrenz zum bestehenden, völlig ungeregelten privatschulischen Ausbildungsangebot und zu den in einigen Bundesländern angebotenen zweijährigen Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen.
Inkraft seit: 01. August 2003
Struktur des Ausbildungsberufs:
Monoberuf mit Wahlqualifikationseinheiten
Ausbildungsprofil
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1. Berufsbezeichnung: Kosmetiker/Kosmetikerin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufschule 3. Arbeitsgebiet: Kosmetiker und Kosmetikerinnen arbeiten vorwiegend als Angestellte oder als Selbständige in Kosmetikinstituten, aber auch in Parfümerien, bei Friseuren sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie zum Beispiel Kur- und Rehabilitationskliniken, spezialisierten Krankenhäusern oder sog. "Wellness-Einrichtungen". 4. Berufliche Qualifikationen: Kosmetiker und Kosmetikerinnen
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Inhalte der Berufsausbildung:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Bedienen von Apparaten und Instrumenten,
6. Verkauf und Warenwirtschaft,
7. Kundengespräche und Kundenbetreuung,
8. Beurteilen und Reinigen der Haut,
9. Pflegende Kosmetik,
10. Dekorative Kosmetik,
11. Kosmetische Massagen,
12. Ernährungsberatung und Gesundheitsförderung,
13. Wahlqualifikationseinheiten im Umfang von 12 Wochen aus der Auswahlliste
Die Auswahlliste umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:
1. Permanente Haarentfernung,
2. Hydrotherapie,
3. Visagismus,
4. Permanentes Make-Up,
5. Nagelmodellage,
6. Spezielle Fußpflege,
7. Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich
Ansprechpartner im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt sind:
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
Baunscheidtstr. 2
53113 Bonn
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
-Bundesvorstand- Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Ver.di Bundesverwaltung
Ressort 19
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz
Der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Kultusministerium des Landes Hessen
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)
Berufsklassifikation
Bundesanstalt für Arbeit
Statistisches Bundesamt
Infos/Grafiken/Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/Kosmetikerin, Bundesgesetzblatt Jg. 2002 Teil I Nr. 4
Bonn, am 24. Januar 2002, S. 417ff vom 9. Januar 2002.
Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Kosmetiker/Kosmetikerin" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.
| BIBB - Bundesinstitut
für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977 |
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