aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe

Lt. Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe

- Bauten- und Objektbeschichter/Bauten und Objektbeschichterin (1. Stufe)

- Maler und Lackierer/Maler und Lackiererin (2. Stufe)

Ausbildungsdauer

2 Jahre (Bauten- und Objektbeschichter/-in
3 Jahre (Maler und Lackierer/-in

Ausbildungsbereich

Handwerk

Struktur der Ausbildung

Stufenausbildung mit Spezialisierung im 3. Ausbildungsjahr in Fachrichtungen

Zur Neuordnung von 2003

Die neue Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe ist im Gegensatz zur alten Ausbildungsverordnung von 1975 als Stufenausbildung erlassen worden. Die erste Stufe der Berufsausbildung führt nach zwei Jahren zum Berufsabschluss "Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterin" mit einer darauf aufbauenden zweiten Stufe und hier zum Ausbildungsberuf "Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin". Im ersten Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden eine berufliche Ausbildung mit Inhalten, die auf der Basis des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung gemäß der BGJ-Anrechnungsverordnung basiert. Nach einer Zwischenprüfung, die am Ende des ersten Ausbildungsjahres durchzuführen ist, wird eine Abschlussprüfung für den Bauten- und Objektbeschichter durchgeführt. Die Berufsausbildung zum Maler- und Lackierer/-in dauert 36 Monate; es kann zwischen den Fachrichtungen "Gestaltung und Instandhaltung", "Kirchenmalerei und Denkmalpflege" sowie "Bauten- und Korrosionsschutz" gewählt werden. Die Ausbildungsverordnung und die Lerninhalte des Ausbildungsrahmenplanes sowie die Prüfungsanforderungen entsprechen den von den Sozialpartnern geforderten Tätigkeitsprofilen und den heutigen Standards der beruflichen Bildung. Die alte Regelung des Zahlenverhältnisses der Auszubildenden zu Fachkräften ist nicht mehr Gegenstand der neuen Verordnung, ferner wird die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zukünftig über drei Jahre mit einem Acht-Wochen-Zeitanteil festgeschrieben. Entsprechend einer Sozialpartnervereinbarung wurde für die Gesellenprüfung zum Maler- und Lackierer/-in geregelt, dass bei Nichtbestehen der Prüfling unter bestimmten Kriterien den Berufsabschluss Bauten- und Objektbeschichter/-in erhält. Der Rahmenlehrplan der KMK für den Berufsschulunterricht wurde ebenfalls unter Berücksichtigung einer neuen Lernfelderstruktur, der einen projektbezogenen Unterricht ermöglicht, entwickelt.

Inkrafttreten: 1. August 2003

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterin 1)

Anerkannt durch Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064 )

2. Ausbildungsdauer

2 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

3. Arbeitsgebiet

Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen stellen Beschichtungen für Innen- und Außenflächen an Bauwerken und Objekten her. Sie sanieren, modernisieren und setzen Oberflächen in Stand, stellen Untergründe her, beschichten und gestalten Oberflächen, führen Putzarbeiten durch, verlegen Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bauen Dämmstoffe ein und verarbeiten Trockenbaumaterialien.

4. Berufliche Qualifikationen

Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, legen Arbeitsschritte und benötigte Materialien fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung und dokumentieren sie.

Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, bekleiden, beschichten und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile.

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin 1)

  • Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
  • Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
  • Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz

2. Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

3. Arbeitsgebiet

Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im privaten oder öffentlichen Bereich, im Wohnungsbau oder im Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbau.

4. Berufliche Qualifikationen

Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen, Plänen und Entwürfen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken. Sie planen ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, legen Arbeitsschritte, benötigte Materialien und Bauteile fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und übergeben die Arbeit an den Kunden. Sie erfassen Mengen- und Zeitaufwand und berechnen die erbrachten Leistungen.

Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen

In der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile
  • verlegen Decken-, Wand und Bodenbeläge,
  • führen Energiesparmaßnahmen durch,
  • entwerfen Konzepte für die Raum- und Fassadengestaltung und setzen sie um,
  • stellen Beschriftungen und Kommunikationsmittel her,
  • führen Holz- und Bautenschutzmaßnahmen durch.

In der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Stuck-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • stellen Werk- und Beschichtungsstoffe nach historischen Rezepturen her,
  • führen historische und gestalterische Arbeitstechniken aus,
  • führen Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege durch,
  • führen Rekonstruktionen und Reproduktionen aus.

In der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz

  • prüfen und bewerten Untergründe und bereiten sie für Beschichtungen vor,
  • führen Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen und an Objekten durch,
  • behandeln, beschichten, bekleiden und gestalten Oberflächen,
  • halten und setzen Oberflächen in Stand,
  • führen Ausbau- und Montagearbeiten durch,
  • führen Putz-, Dämm- und Trockenbauarbeiten durch,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • wählen Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen für den Arbeitsauftrag aus, richten diese ein, bedienen sie und halten sie in Stand,
  • bearbeiten Werkstoffe und Bauteile,
  • bauen Arbeitsgerüste auf und ab, bedienen Hubarbeitsbühnen, setzen Förder- und Transporteinrichtungen ein und halten sie in Stand,
  • richten Strahlanlagen ein, bedienen und warten sie,
  • erstellen Einhausungen und Abplanungen,
  • halten Bauwerke und Anlagen in Stand und führen Instandsetzungsmaßnahmen durch,
  • führen Korrosionsschutzmaßnahmen durch,
  • führen Betonschutzmaßnahmen durch,
  • führen Brandschutz- und Abdichtungsmaßnahmen durch,
  • führen Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungen durch.

 

Inhalte der Berufsausbildung:

Gegenstand für die Berufsausbildung Bauten- und Objektbeschichter/-in sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Kundenorientierung,
  6. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  7. Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team,
  8. Einrichten von Arbeitsplätzen,
  9. Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
  10. Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen,
  11. Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen,
  12. Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
  13. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

Inhalte der Berufausbildung

Gegenstand der Berufsausbildung Maler- und Lackierer/-in sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung:

a) Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,

b) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

c) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

d) Umweltschutz,

e) Kundenorientierung,

f) Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,

g) Entwerfen und Ausführen von Gestaltungsarbeiten,

h) Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln,

i) Durchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz,

k) Durchführen von Energiesparmaßnahmen, Ausbau- und Montagearbeiten,

l) Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;

2. in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege:

a) Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,

b) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

c) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

d) Umweltschutz,

e) Kundenorientierung,

f) Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,

g) Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen,

h) Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken,

i) Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege,

k) Ausführen von Reproduktionen und Rekonstruktionen nach historischen Vorlagen,

l) Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;

3. in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz:

a) Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,

b) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

c) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

d) Umweltschutz,

e) Kundenorientierung,

f) Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,

g) Einrichten von Baustellen, Bedienen und in Stand halten von Geräten, Maschinen und Anlagen,

h) Instandhalten und Instandsetzen von Bauwerken und Anlagen,

i) Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen,

k) Durchführen von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bauwerken und Bauteilen aus Beton,

l) Herstellen von Kommunikationsmitteln für Sicherheits- und Leitfunktionen,

m) Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.

 

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren: 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Bund

Länder

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung

IX Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen 

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 30 vom 8. Juli 2003, S. 1064, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 189 a vom 10. Oktober 2003.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf im "Maler- und Lackierergewerbe" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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