Ausbildungsberufsbezeichnung
Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe
Lt. Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe
- Bauten- und Objektbeschichter/Bauten und Objektbeschichterin (1. Stufe)
- Maler und Lackierer/Maler und Lackiererin (2. Stufe)
Ausbildungsdauer
2 Jahre (Bauten- und Objektbeschichter/-in
3 Jahre (Maler und Lackierer/-in
Ausbildungsbereich
Handwerk
Struktur der Ausbildung
Stufenausbildung mit Spezialisierung im 3. Ausbildungsjahr in Fachrichtungen
Zur Neuordnung von 2003
Die neue Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe ist im Gegensatz zur alten Ausbildungsverordnung von 1975 als Stufenausbildung erlassen worden. Die erste Stufe der Berufsausbildung führt nach zwei Jahren zum Berufsabschluss "Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterin" mit einer darauf aufbauenden zweiten Stufe und hier zum Ausbildungsberuf "Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin". Im ersten Ausbildungsjahr erfahren die Auszubildenden eine berufliche Ausbildung mit Inhalten, die auf der Basis des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung gemäß der BGJ-Anrechnungsverordnung basiert. Nach einer Zwischenprüfung, die am Ende des ersten Ausbildungsjahres durchzuführen ist, wird eine Abschlussprüfung für den Bauten- und Objektbeschichter durchgeführt. Die Berufsausbildung zum Maler- und Lackierer/-in dauert 36 Monate; es kann zwischen den Fachrichtungen "Gestaltung und Instandhaltung", "Kirchenmalerei und Denkmalpflege" sowie "Bauten- und Korrosionsschutz" gewählt werden. Die Ausbildungsverordnung und die Lerninhalte des Ausbildungsrahmenplanes sowie die Prüfungsanforderungen entsprechen den von den Sozialpartnern geforderten Tätigkeitsprofilen und den heutigen Standards der beruflichen Bildung. Die alte Regelung des Zahlenverhältnisses der Auszubildenden zu Fachkräften ist nicht mehr Gegenstand der neuen Verordnung, ferner wird die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zukünftig über drei Jahre mit einem Acht-Wochen-Zeitanteil festgeschrieben. Entsprechend einer Sozialpartnervereinbarung wurde für die Gesellenprüfung zum Maler- und Lackierer/-in geregelt, dass bei Nichtbestehen der Prüfling unter bestimmten Kriterien den Berufsabschluss Bauten- und Objektbeschichter/-in erhält. Der Rahmenlehrplan der KMK für den Berufsschulunterricht wurde ebenfalls unter Berücksichtigung einer neuen Lernfelderstruktur, der einen projektbezogenen Unterricht ermöglicht, entwickelt.
Inkrafttreten: 1. August 2003
Ausbildungsprofil
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1. Berufsbezeichnung
Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterin 1) Anerkannt durch Verordnung vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1064 ) 2. Ausbildungsdauer 2 Jahre 3. Arbeitsgebiet Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen stellen Beschichtungen für Innen- und Außenflächen an Bauwerken und Objekten her. Sie sanieren, modernisieren und setzen Oberflächen in Stand, stellen Untergründe her, beschichten und gestalten Oberflächen, führen Putzarbeiten durch, verlegen Decken-, Wand- und Bodenbeläge, bauen Dämmstoffe ein und verarbeiten Trockenbaumaterialien. 4. Berufliche Qualifikationen Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, legen Arbeitsschritte und benötigte Materialien fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung und dokumentieren sie. Bauten- und Objektbeschichter / Bauten- und Objektbeschichterinnen
Ausbildungsprofil 1. Berufsbezeichnung Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin 1)
2. Ausbildungsdauer 3 Jahre 3. Arbeitsgebiet Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im privaten oder öffentlichen Bereich, im Wohnungsbau oder im Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbau. 4. Berufliche Qualifikationen Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen, Plänen und Entwürfen allein und im Team durch und koordinieren sie mit anderen Gewerken. Sie planen ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, legen Arbeitsschritte, benötigte Materialien und Bauteile fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz. Sie führen Gespräche mit Kunden, prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und übergeben die Arbeit an den Kunden. Sie erfassen Mengen- und Zeitaufwand und berechnen die erbrachten Leistungen. Maler und Lackierer / Malerinnen und Lackiererinnen In der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
In der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
In der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
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Inhalte der Berufsausbildung:
Gegenstand für die Berufsausbildung Bauten- und Objektbeschichter/-in sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Inhalte der Berufausbildung
Gegenstand der Berufsausbildung Maler- und Lackierer/-in sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung:
a) Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
b) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
c) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
d) Umweltschutz,
e) Kundenorientierung,
f) Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
g) Entwerfen und Ausführen von Gestaltungsarbeiten,
h) Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln,
i) Durchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz,
k) Durchführen von Energiesparmaßnahmen, Ausbau- und Montagearbeiten,
l) Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;
2. in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege:
a) Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
b) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
c) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
d) Umweltschutz,
e) Kundenorientierung,
f) Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
g) Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen,
h) Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken,
i) Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege,
k) Ausführen von Reproduktionen und Rekonstruktionen nach historischen Vorlagen,
l) Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen;
3. in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz:
a) Berufsbildung, Arbeitsrecht und Tarifrecht,
b) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
c) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
d) Umweltschutz,
e) Kundenorientierung,
f) Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
g) Einrichten von Baustellen, Bedienen und in Stand halten von Geräten, Maschinen und Anlagen,
h) Instandhalten und Instandsetzen von Bauwerken und Anlagen,
i) Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen,
k) Durchführen von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bauwerken und Bauteilen aus Beton,
l) Herstellen von Kommunikationsmitteln für Sicherheits- und Leitfunktionen,
m) Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
Länder
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
IX Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und L
ackierergewerbe, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 30 vom 8. Juli 2003, S. 1064, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 189 a vom 10. Oktober 2003.Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf
im "Maler- und Lackierergewerbe" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.| BIBB -
Bundesinstitut für Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977 |
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