aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Naturwerksteinmechaniker / Naturwerksteinmechanikerin 

Ausbildungsdauer

3 Jahre 

Ausbildungsbereich

Handel und Industrie 

Struktur des Ausbildungsberufs

Ausbildung mit Spezialisierung in Fachrichtungen 

Zur Neuordnung von 2003

Die Verordnung über die Berufsausbildung Naturwerksteinmechaniker / Naturwerksteinmechanikerin aus dem Jahre 1997 wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der Berufsausbildung im Steinmetzhandwerk überarbeitet und hat u.a. eine weitere Fachrichtung erhalten. Sie berücksichtigt neben den beiden bisherigen Fachrichtungen "Maschinenbearbeitungstechnik" und "Schleiftechnik" zusätzlich die neue Fachrichtung "Steinmetztechnik". Dafür wird der Ausbildungsberuf in der Industrie zum Steinmetz / zur Steinmetzin aus dem Jahre 1975 mit dem in Kraft treten der neuen Ausbildungsverordnung am 1. August 2003 aufgehoben. Die für Facharbeiter/-innen im Steinmetzbereich aufgeführten Lerninhalte stützen sich nicht nur auf bisherige Ausbildungsinhalte, sondern orientieren sich an die für diesen Berufsbereich von den Fachexperten für notwendig erachteten Facharbeiterqualifikationen:

In diesem Zusammenhang wurde die Ausbildungsordnung nebst Ausbildungsrahmenplan und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht überarbeitet, dabei wurden die folgenden neuen Qualifikationen in die Ausbildung aufgenommen:

Ferner wurden die Zwischen- und Abschlussprüfung grundlegend verändert und somit dem heutigen Standard angepasst. Dabei wurden Prüfungsinhalte für die praktische und schriftliche Prüfung entwickelt, die den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zugestehen aber auch mehr Fachkompetenz erfordern. Die in der schriftlichen Prüfung gewohnten Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik und Technisches Zeichnen sind in zwei Prüfungsbereiche aufgegangen, die damit komplexe und auf die praktische Arbeitsaugabe bezogene Aufgabenstellungen gestatten. Die veränderte Abschlussprüfung berücksichtigt neue Bewertungsmaßstäbe. Der Ausbildungsrahmenplan wurde gegliedert mit Zeitrichtwertangaben, die die Lerninhalte ausweist, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen und somit der Ausbildungspraxis eine einfache Umsetzung ermöglicht. 

Inkrafttreten: 1. August 2003

 Ausbildungsprofil 

1. Berufsbezeichnung:

Naturwerksteinmechaniker / Naturwerksteinmechanikerin

2. Ausbildungsdauer:

3 Jahre 

3. Arbeitsgebiet:

Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen fertigen mit Werkzeugen, Maschinen und Anlagen Werkstücke wie Platten, Fliesen und Massivstücke aus Natursteinen an. Sie führen ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb von Naturwerksteinbetrieben aus.

4. Berufliche Qualifikationen:

Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen Geräte, Maschinen und Anlagen und halten sie in Stand.

Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen:

  • fertigen Skizzen und Zeichnungen und wenden technischer Unterlagen an,
  • wählen Naturwerksteine nach fertigungstechnischen und gestalterischen Gesichtspunkten aus,
  • Transportieren und Lagern Naturwerksteine und Hilfsstoffe
  • bereiten Naturwerksteine und Hilfsstoffe vor,
  • bearbeiten manuell und maschinell Naturwerksteine,
  • wählen Werkzeuge und Maschinen aus,
  • rüsten, bedienen und warten Maschinen, Maschinenwerkzeuge und Anlagen für die Steinbearbeitung,
  • bedienen Mess-, Regel- und Steuerungseinrichtungen,
  • erkennen und beheben Produktionsstörungen,
  • fügen Werkstücke zusammen,
  • bearbeiten und behandeln Oberflächen in verschiedenen Techniken,
  • bessern Werkstücke aus,
  • kontrollieren Produkte und bereiten diese zum Versand vor;

 in der Fachrichtung Maschinenbearbeitungstechnik:

  • bearbeiten Naturwerksteine mit programmierbaren Steinbearbeitungsmaschinen,
  • führen Sonderbearbeitungstechniken aus,
  • montieren Bauteile;

in der Fachrichtung Schleiftechnik:

  • schleifen Profile mit programmierbaren Maschinen,
  • schleifen Schriften, Symbole, Zeichen, Ornamente und figürlichen Schmuck,
  • führen Einlegearbeiten aus;

in der Fachrichtung Steinmetztechnik:

  • stellen Naturwerksteinobjekte her,
  • führen Einlegearbeiten aus,
  • beheben Beschädigungen,
  • führen Reinigungs- und Oberflächenschutzarbeiten an Naturwerksteinobjekten durch,
  • bereiten Naturwerksteinfassaden, Naturwerksteinbeläge und massive Bauelemente für die Montage vor und montieren sie.

Inhalte der Berufsausbildung:

Gegenstand der für beide Fachrichtungen gemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
7. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
8. Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
9. Vorbereiten von Naturwerksteinarbeiten,
10. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
11. Bearbeiten von Naturwerksteinen,
12. Durchführen von qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.

Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. in der Fachrichtung Maschinenbearbeitungstechnik:

a) maschinentechnische Bearbeitung von Naturwerksteinen,
b) Bearbeiten von Naturwerksteinen mit handgeführten Maschinen;

2. in der Fachrichtung Schleiftechnik:

a) manuelle Schleif- und Bearbeitungstechniken,
b) maschinelle Schleiftechniken;

3. in der Fachrichtung Steinmetztechnik:

a) Herstellen und Bearbeiten von Naturwerksteinobjekten,
b) Montage von Naturwerksteinfassaden, Naturwerksteinbelägen und massiven Bauelementen.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Bund

Länder

 Ansprechpartner / Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Der Ausbildungsberuf Steinmetz/Steinmetzin wurde in die neue Ausbildungsordnung als 3. Fachrichtung integriert und wird mit dem Inkrafttreten am 1. August 2003 mit einer Übergangsregelung aufgehoben

Berufsfeldzuordnung
Bundesagentur für Arbeit 1010
Statistisches Bundesamt 1010

 Infos / Grafiken / Veröffentlichungen

 Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Naturwerksteinmechaniker/Naturwerksteinmechanikerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 20 vom 23. Mai 2003, S. 700, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 185a vom 2. Oktober 2003

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Naturwerksteinmechaniker/Naturwerksteinmechanikerin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


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