Ausbildungsberufsbezeichnung
Naturwerksteinmechaniker / Naturwerksteinmechanikerin
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsbereich
Handel und Industrie
Struktur des Ausbildungsberufs
Ausbildung mit Spezialisierung in Fachrichtungen
Zur Neuordnung von 2003
Die Verordnung über die Berufsausbildung Naturwerksteinmechaniker / Naturwerksteinmechanikerin aus dem Jahre 1997 wurde im Zusammenhang mit der Neuordnung der Berufsausbildung im Steinmetzhandwerk überarbeitet und hat u.a. eine weitere Fachrichtung erhalten. Sie berücksichtigt neben den beiden bisherigen Fachrichtungen "Maschinenbearbeitungstechnik" und "Schleiftechnik" zusätzlich die neue Fachrichtung "Steinmetztechnik". Dafür wird der Ausbildungsberuf in der Industrie zum Steinmetz / zur Steinmetzin aus dem Jahre 1975 mit dem in Kraft treten der neuen Ausbildungsverordnung am 1. August 2003 aufgehoben. Die für Facharbeiter/-innen im Steinmetzbereich aufgeführten Lerninhalte stützen sich nicht nur auf bisherige Ausbildungsinhalte, sondern orientieren sich an die für diesen Berufsbereich von den Fachexperten für notwendig erachteten Facharbeiterqualifikationen:
In diesem Zusammenhang wurde die Ausbildungsordnung nebst Ausbildungsrahmenplan und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht überarbeitet, dabei wurden die folgenden neuen Qualifikationen in die Ausbildung aufgenommen:
Ferner wurden die Zwischen- und Abschlussprüfung grundlegend verändert und somit dem heutigen Standard angepasst. Dabei wurden Prüfungsinhalte für die praktische und schriftliche Prüfung entwickelt, die den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zugestehen aber auch mehr Fachkompetenz erfordern. Die in der schriftlichen Prüfung gewohnten Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik und Technisches Zeichnen sind in zwei Prüfungsbereiche aufgegangen, die damit komplexe und auf die praktische Arbeitsaugabe bezogene Aufgabenstellungen gestatten. Die veränderte Abschlussprüfung berücksichtigt neue Bewertungsmaßstäbe. Der Ausbildungsrahmenplan wurde gegliedert mit Zeitrichtwertangaben, die die Lerninhalte ausweist, die bis zur Zwischenprüfung und die nach der Zwischenprüfung Gegenstand der Ausbildung sein sollen und somit der Ausbildungspraxis eine einfache Umsetzung ermöglicht.
Inkrafttreten: 1. August 2003
Ausbildungsprofil
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1. Berufsbezeichnung: Naturwerksteinmechaniker / Naturwerksteinmechanikerin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre 3. Arbeitsgebiet: Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen fertigen mit Werkzeugen, Maschinen und Anlagen Werkstücke wie Platten, Fliesen und Massivstücke aus Natursteinen an. Sie führen ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb von Naturwerksteinbetrieben aus. 4. Berufliche Qualifikationen: Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen führen ihre Arbeiten selbständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen Geräte, Maschinen und Anlagen und halten sie in Stand. Naturwerksteinmechaniker und Naturwerksteinmechanikerinnen:
in der Fachrichtung Maschinenbearbeitungstechnik:
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Inhalte der Berufsausbildung:
Gegenstand der für beide Fachrichtungen gemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im
Team,
7. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von
Messungen,
8. Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
9. Vorbereiten von Naturwerksteinarbeiten,
10. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und
technischen Einrichtungen,
11. Bearbeiten von Naturwerksteinen,
12. Durchführen von qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. in der Fachrichtung Maschinenbearbeitungstechnik:
a) maschinentechnische Bearbeitung von Naturwerksteinen,
b) Bearbeiten von Naturwerksteinen mit handgeführten Maschinen;
2. in der Fachrichtung Schleiftechnik:
a) manuelle Schleif- und Bearbeitungstechniken,
b) maschinelle Schleiftechniken;
3. in der Fachrichtung Steinmetztechnik:
a) Herstellen und Bearbeiten von Naturwerksteinobjekten,
b) Montage von Naturwerksteinfassaden, Naturwerksteinbelägen und
massiven Bauelementen.
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
Länder
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt
per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Der Ausbildungsberuf Steinmetz/Steinmetzin wurde in die neue Ausbildungsordnung als 3. Fachrichtung integriert und wird mit dem Inkrafttreten am 1. August 2003 mit einer Übergangsregelung aufgehoben
Berufsfeldzuordnung
Bundesagentur für Arbeit 1010
Statistisches Bundesamt 1010
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Naturwerksteinmechaniker/Naturwerksteinmechanikerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 20 vom 23. Mai 2003, S. 700, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 185a vom 2. Oktober 2003Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Naturwerksteinmechaniker/Naturwerksteinmechanikerin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.
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