Ausbildungsberufsbezeichnung
Produktgestalter - Textil/Produktgestalterin - Textil
Ausbildungsbereich
Industrie und Handel
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Struktur des Ausbildungsberufs
Monoberuf
Zur Neuordnung von 2003
In die Neuordnung einbezogen wurde der Ausbildungsberuf "Tapisserist/Tapisseristin" von 1980, der damit entfällt, sowie der Bereich "Fotogravur". Gemäß den technologischen Entwicklungen wurde die elektronische Bildbearbeitung in hohem Maße verstärkt, so dass den manuellen zeichnerischen Tätigkeiten nur noch eine marginale Bedeutung zukommt. Des weiteren wurde die Ausbildung um Inhalte im Bereich Kundenorientierung, Fachenglisch, Marketing und Qualitätsmanagement erweitert.
Inkrafttreten: 01. August 2003
Ausbildungsprofil
| 1. Berufsbezeichnung:
Produktgestalter - Textil/Produktgestalterin - Textil 2. Ausbildungsdauer: Drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufschule 3. Arbeitsgebiet: Produktgestalter - Textil und Produktgestalterinnen - Textil setzen vorgegebene Musterentwürfe entsprechend der Technik und den Kundenwünschen um, sie entwickeln und entwerfen aber auch ihre eigenen Dessins für unterschiedliche textile Produktgruppen. Dies sind z. B. Web- und Maschenwaren, Stickereien, textile Bodenbeläge, Textildrucke, technische Textilien, aber auch Produkte für den Freizeitbereich. Der Ausbildungsberuf ist kreativ-technisch ausgerichtet. Ihre Einsatzgebiete finden die Fachkräfte in Musterabteilungen der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie, der Papier- und Tapetenindustrie sowie in Textilateliers; häufig sind sie auch als freischaffende Mitarbeiter tätig. 4. Berufliche Qualifikationen: Produktgestalter - Textil und Produktgestalterinnen - Textil führen die gestalterischen und technischen Aufgaben selbständig mit technischen Hilfsmitteln wie graphischen Entwurfssystemen aus. Nach wie vor werden jedoch auch die manuellen zeichnerischen Fähigkeiten benötigt. Der Umgang mit dem Kunden, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie die Einhaltung von Maßnahmen zum Schutze der Umwelt stehen dabei im Vordergrund. Produktgestalter - Textil und Produktgestalterinnen - Textil
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Ausbildungsberufsbild
Inhalte der Berufsausbildung:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. textile Rohstoffe und Produkte,
6. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
7. Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen,
8. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
9. Anwenden von Zeichentechniken,
10. Entwickeln und Entwerfen von Dessins,
11. Herstellen und Umsetzen von Entwürfen,
12. elektronische Bildbearbeitung,
13. Produkte und Marketing,
14. Produktentwicklung,
15. Produktionstechnisches Umsetzen.
Ansprechpartnerin im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin
Länder
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zu
m "Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil", Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 28 vom 30. Juni 2003, S. 965, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 190a vom 11. Oktober 2003Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Produktgestalter-Textil/Produktgestalterin-Textil" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.
| BIBB - Bundesinstitut für
Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977 |
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