Ausbildungsberufsbezeichnung
Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzin und Steinbildhauerin
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsbereich
Handwerk
Struktur des Ausbildungsberufs
Ausbildung mit Spezialisierung in Fachrichtungen
Zur Neuordnung von 2003
Das Steinmetzhandwerk gliedert sich in die beiden Hauptbereiche "Steinmetzarbeiten" und "Steinbildhauerarbeiten". Die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen haben sich auch in diesem Handwerk feststellen lassen, so dass eine Überarbeitung der aus dem Jahre 1983 stammenden Ausbildungsverordnung von den Sozialpartnern für notwendig erachtet wurde. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden die folgenden neuen Qualifikationen in die Ausbildung aufgenommen:
Ferner wurden die Zwischen- und Abschlussprüfung dem heutigen Standart angepasst.
Dabei wurden Prüfungsinhalte für die praktische und schriftliche Prüfung entwickelt, die den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zugestehen aber auch mehr Fachkompetenz erfordern. Die in der schriftlichen Prüfung gewohnten Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik und Technisches Zeichnen sind in zwei Prüfungsbereiche aufgegangen, die damit komplexe und auf die praktische Arbeitsaufgabe bezogenen Aufgabenstellungen gestatten
Die Gesellenprüfung weist eine veränderte Sperrfachklausel aus.
Inkrafttreten: 1. August 2003
Ausbildungsprofil
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1. Berufsbezeichnung: Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzin und Steinbildhauerin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre 3. Arbeitsgebiet: Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen gestalten, stellen her, versetzen und restaurieren Bauteile, Bekleidungen, Bodenbeläge, Treppen, Fassaden und Denkmale aus Naturstein und anderen Materialien. Sie arbeiten in Werkstätten und führen ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten aus. 4. Berufliche Qualifikationen: Steinmetzen und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, bauen Gerüste und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie in Stand. Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen:
Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzin und Steinbildhauerin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre 3. Arbeitsgebiet: Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen gestalten, stellen her, versetzen und restaurieren Bauteile, Bekleidungen, Bodenbeläge, Treppen, Fassaden und Denkmale aus Naturstein und anderen Materialien. Sie arbeiten in Werkstätten und führen ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten aus. 4. Berufliche Qualifikationen: Steinmetzen und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, bauen Gerüste und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie in Stand. Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen:
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Inhalte der Berufsausbildung
Gegenstand der für beide Fachrichtungen gemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten:
a) Verlegen von Bodenbelägen und Versetzen von Treppen,
b) Versetzen von Bauteilen, Montieren von Fassaden,
c) Gestalten, Herstellen und Versetzen von Denkmalen,
d) In Stand halten, in Stand setzen und Restaurieren von Bauwerken und Denkmalen;
2. in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten:
a) Gestalten und Herstellen von Formen und Modellen,
b) Herstellen von Schriften, Reliefs und Skulpturen,
c) In Stand setzen und Restaurieren von Bildhauerarbeiten.
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Bund
Länder
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Steinmetz und Steinbildhauer/zur Steinmetzin und Steinbildhauerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 20 vom 23. Mai 2003, S. 690, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 187 a vom 8. Oktober 2003Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum Steinmetz und Steinbildhauer/zur Steinmetzin und Steinbildhauerin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz
.| BIBB - Bundesinstitut für
Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977 |
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