aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzin und Steinbildhauerin 

Ausbildungsdauer

3 Jahre 

Ausbildungsbereich

Handwerk 

Struktur des Ausbildungsberufs

Ausbildung mit Spezialisierung in Fachrichtungen 

Zur Neuordnung von 2003

Das Steinmetzhandwerk gliedert sich in die beiden Hauptbereiche "Steinmetzarbeiten" und "Steinbildhauerarbeiten". Die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen haben sich auch in diesem Handwerk feststellen lassen, so dass eine Überarbeitung der aus dem Jahre 1983 stammenden Ausbildungsverordnung von den Sozialpartnern für notwendig erachtet wurde. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden die folgenden neuen Qualifikationen in die Ausbildung aufgenommen:

Ferner wurden die Zwischen- und Abschlussprüfung dem heutigen Standart angepasst.

Dabei wurden Prüfungsinhalte für die praktische und schriftliche Prüfung entwickelt, die den Prüfungsausschüssen mehr Gestaltungsmöglichkeiten zugestehen aber auch mehr Fachkompetenz erfordern. Die in der schriftlichen Prüfung gewohnten Prüfungsfächer Technologie, Technische Mathematik und Technisches Zeichnen sind in zwei Prüfungsbereiche aufgegangen, die damit komplexe und auf die praktische Arbeitsaufgabe bezogenen Aufgabenstellungen gestatten

Die Gesellenprüfung weist eine veränderte Sperrfachklausel aus.

Inkrafttreten: 1. August 2003 

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung:

Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzin und Steinbildhauerin 

2. Ausbildungsdauer:

3 Jahre 

3. Arbeitsgebiet:

Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen gestalten, stellen her, versetzen und restaurieren Bauteile, Bekleidungen, Bodenbeläge, Treppen, Fassaden und Denkmale aus Naturstein und anderen Materialien. Sie arbeiten in Werkstätten und führen ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten aus.

4. Berufliche Qualifikationen:

Steinmetzen und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, bauen Gerüste und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie in Stand.

Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen:

  • fertigen technischen Unterlagen und wenden diese an,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen,
  • be- und verarbeiten Metalle, Kunststoffe und Hilfsstoffe,

in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten

  • verlegen Bodenbeläge und versetzen Treppen,
  • versetzen Bauteile und montieren Fassaden,
  • stellen Denkmale her, gestalten und versetzen sie,
  • setzen und halten Bauwerke und Denkmale in Stand und restaurieren sie;

in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten

  • stellen Formen und Modelle her und gestalten sie,
  • stellen Schriften, Reliefs und Skulpturen her und gestalten sie,
  • setzen Bildhauerarbeiten in Stand und restaurieren sie.

Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzin und Steinbildhauerin 

2. Ausbildungsdauer:

3 Jahre 

3. Arbeitsgebiet:

Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen gestalten, stellen her, versetzen und restaurieren Bauteile, Bekleidungen, Bodenbeläge, Treppen, Fassaden und Denkmale aus Naturstein und anderen Materialien. Sie arbeiten in Werkstätten und führen ihre Arbeiten innerhalb und außerhalb von Gebäuden und anderen Objekten aus.

4. Berufliche Qualifikationen:

Steinmetzen und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen führen ihre Arbeiten selbstständig und kundenorientiert auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein, im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsplätze ein, bauen Gerüste und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Steinmetz und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen Geräte sowie Maschinen und halten sie in Stand.

Steinmetze und Steinbildhauer / Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen:

  • fertigen technischen Unterlagen und wenden diese an,
  • führen Messungen durch und dokumentieren die Ergebnisse,
  • handhaben und warten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen,
  • be- und verarbeiten Metalle, Kunststoffe und Hilfsstoffe,

in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten

  • verlegen Bodenbeläge und versetzen Treppen,
  • versetzen Bauteile und montieren Fassaden,
  • stellen Denkmale her, gestalten und versetzen sie,
  • setzen und halten Bauwerke und Denkmale in Stand und restaurieren sie;

in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten

  • stellen Formen und Modelle her und gestalten sie,
  • stellen Schriften, Reliefs und Skulpturen her und gestalten sie,
  • setzen Bildhauerarbeiten in Stand und restaurieren sie.

Inhalte der Berufsausbildung

Gegenstand der für beide Fachrichtungen gemeinsamen Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
  6. Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
  7. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  8. Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
  9. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  10. Be- und Verarbeiten von Metallen, Kunststoffen und Hilfsstoffen,
  11. Bearbeiten von natürlichen und künstlichen Steinen und Platten,
  12. Herstellen von Bauteilen aus mineralisch- und kunststoffgebundenen Materialien,
  13. Herstellen von Bauteilen aus natürlichen und künstlichen Steinen, Verlegen von Platten und Fliesen, Versetzen von Werkstücken,
  14. Herstellen von Profilen,
  15. Herstellen von eingesetzten Flächen und Einlegearbeiten,
  16. Herstellen von Schriften und Symbolen,
  17. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen. Kundenorientierung.

Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten:

a) Verlegen von Bodenbelägen und Versetzen von Treppen,

b) Versetzen von Bauteilen, Montieren von Fassaden,

c) Gestalten, Herstellen und Versetzen von Denkmalen,

d) In Stand halten, in Stand setzen und Restaurieren von Bauwerken und Denkmalen;

2. in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten:

a) Gestalten und Herstellen von Formen und Modellen,

b) Herstellen von Schriften, Reliefs und Skulpturen,

c) In Stand setzen und Restaurieren von Bildhauerarbeiten.

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Bund

Länder

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung 

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen 

Anerkennungsdatum / Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer/zur Steinmetzin und Steinbildhauerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 20 vom 23. Mai 2003, S. 690, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 187 a vom 8. Oktober 2003

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf zum Steinmetz und Steinbildhauer/zur Steinmetzin und Steinbildhauerin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
StartseiteUp