aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Textillaborant/Textillaborantin

Ausbildungsbereich
Industrie

Struktur des Ausbildungsberufs
Monoberuf mit Differenzierung in die Schwerpunkte Textiltechnik, Textilveredlung und Textilchemie

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Was ist neu?
Der Ausbildungsberuf entsteht aus der Zusammenfassung der bisherigen Ausbildungsberufe "Textillaborant - chemisch-technisch" von 1986 sowie "Textillaborant physikalisch - technisch" von 1985.

Die Veränderung ökonomisch-technologischer und ökologischer Rahmenbedingungen erfordert eine Neuordnung des Berufes auch vor dem Hintergrund der Verstärkung von Qualitätsmanagement, dem Einsatz neuer Kommunikations- und Informationstechniken, erhöhten Anforderungen an Prüfverfahren und nicht zuletzt durch die Entwicklung neuer Verfahren und Materialien.

Inkrafttreten: 1. August 2003

Ausbildungsprofil

1.Berufsbezeichnung

Textillaborant/Textillaborantin

2. Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

3. Arbeitsgebiet

Textillaboranten und Textillaborantinnen arbeiten in Betriebslaboratorien der Textiltechnik, der Textilveredlungsindustrie, der chemischen Industrie oder in textilen Prüfinstituten. In jedem dieser Arbeitsbereiche befassen sie sich mit dem Vorbereiten, Durchführen und Auswerten von textilbezogenen Prüfungen sowie Entwicklungsarbeiten. Außerhalb der Laboratorien gehört die Überwachung von Produktionsprozessen im Betrieb zu ihren Aufgaben.

4. Berufliche Qualifikationen

Textillaboranten und Textillaborantinnen bearbeiten ihre Aufträge selbständig; dafür stehen ihnen im Labor moderne technologische Prüfgeräte zur Verfügung.

Textillaboranten und Textillaborantinnen

  • führen Eingangsprüfungen an Produkten und Materialien durch,
  • prüfen die Eigenschaften von textilen Produkten sowie die Möglichkeiten ihrer Weiterverarbeitung und der geeigneten Einsatzgebiete,
  • führen Prüfungen von textilen Produkten, Farbmitteln, Chemikalien und Textilhilfsmitteln sowie Untersuchungen an Wasser und Abwasser durch,
  • erarbeiten Rezepturen,
  • analysieren die Zusammensetzung und die Wirkung von chemischen Produkten,
  • prüfen und verbessern bestehende Produkte und Verfahren,
  • wirken mit bei der Entwicklung neuer Produkte und ihrer Erprobung,
  • werten Ergebnisse aus und interpretieren sie,
  • erstellen Prüfberichte und Zertifikate,
  • überwachen Fertigungsabläufe,
  • bearbeiten Reklamationen,
  • pflegen und kontrollieren die Prüfgeräte und Laboreinrichtungen,
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
  • wenden Arbeits- und Prüfverfahren unter Beachtung entsprechender Normen an,
  • beachten Grundsätze des Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Inhalte der Berufsausbildung

Inhalte der Berufsausbildung sind mindestens folgende Kenntnisse und Fertigkeiten:

  1. Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. textile Rohstoffe und Produkte
  6. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  7. Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
  8. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  9. Anwenden und Anfertigen von technischen Dokumentationen
  10. Identifizieren von Faserstoffen
  11. Vorbereiten von Proben
  12. Anwenden von Prüfverfahren
  13. Auswerten von Messergebnissen
  14. Bestimmen der Merkmale von Faserstoffen, textilen Längengebilden und textilen Flächengebilden
  15. Umgehen mit Arbeitsstoffen
  16. Bestimmen der Merkmale von Werk- und Hilfsstoffen

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Christiane Reuter / 4.2.
Tel.: 0228/107-2225; 
Fax: 0228/107-2975
e-mail: reuter@bibb.de

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber  

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
Baunscheidtstr. 2

53113 Bonn

Gesamtverband der Deutschen Textil- und Modeindustrie
Frankfurter Straße 10-14
65760 Eschborn

Arbeitnehmer  

Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bundesvorstand -
Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin

Industriegewerkschaft Metall
- Abt. Berufliche Bildung –
Lyoner Straße 32
60528 Frankfurt/Main

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin

Länder

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung 

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen 

Anerkennungsdatum / Quelle 

Verordnung über die Berufsausbildung zum "Textillaborant/Textillaborantin", Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 28 vom 30. Juni 2003, S. 965, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 188a vom 9. Oktober 2003.

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Textillaborant/Textillaborantin" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
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