Ausbildungsberufsbezeichnung
Textillaborant/Textillaborantin
Ausbildungsbereich
Industrie
Struktur des Ausbildungsberufs
Monoberuf mit Differenzierung in die Schwerpunkte Textiltechnik,
Textilveredlung und Textilchemie
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Was ist neu?
Die Veränderung ökonomisch-technologischer und ökologischer Rahmenbedingungen erfordert eine Neuordnung des Berufes auch vor dem Hintergrund der Verstärkung von Qualitätsmanagement, dem Einsatz neuer Kommunikations- und Informationstechniken, erhöhten Anforderungen an Prüfverfahren und nicht zuletzt durch die Entwicklung neuer Verfahren und Materialien.
Inkrafttreten: 1. August 2003
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1.Berufsbezeichnung Textillaborant/Textillaborantin 2. Ausbildungsdauer 3,5 Jahre 3. Arbeitsgebiet Textillaboranten und Textillaborantinnen arbeiten in Betriebslaboratorien der Textiltechnik, der Textilveredlungsindustrie, der chemischen Industrie oder in textilen Prüfinstituten. In jedem dieser Arbeitsbereiche befassen sie sich mit dem Vorbereiten, Durchführen und Auswerten von textilbezogenen Prüfungen sowie Entwicklungsarbeiten. Außerhalb der Laboratorien gehört die Überwachung von Produktionsprozessen im Betrieb zu ihren Aufgaben. 4. Berufliche Qualifikationen Textillaboranten und Textillaborantinnen bearbeiten ihre Aufträge selbständig; dafür stehen ihnen im Labor moderne technologische Prüfgeräte zur Verfügung. Textillaboranten und Textillaborantinnen
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Inhalte der Berufsausbildung sind mindestens folgende Kenntnisse und Fertigkeiten:
Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB
Christiane Reuter / 4.2.
Tel.: 0228/107-2225;
Fax: 0228/107-2975
e-mail: reuter@bibb.de
Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft
für Berufsbildung
Baunscheidtstr. 2
Gesamtverband der Deutschen Textil- und Modeindustrie
Frankfurter Straße 10-14
65760 Eschborn
Arbeitnehmer
Deutscher Gewerkschaftsbund
- Bundesvorstand -
Abt. Berufliche Bildung
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Industriegewerkschaft Metall
- Abt. Berufliche Bildung –
Lyoner Straße 32
60528 Frankfurt/Main
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin
Länder
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zu
m "Textillaborant/Textillaborantin", Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 28 vom 30. Juni 2003, S. 965, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 188a vom 9. Oktober 2003.Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "
Textillaborant/Textillaborantin" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.| BIBB - Bundesinstitut für
Berufsbildung Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977 |
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