Ausbildungsberufsbezeichnung
Tierpfleger/Tierpflegerin
Ausbildungsbereich
Industrie und Handel
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Struktur des Ausbildungsberufs
Ausbildungsberuf mit drei Fachrichtungen:
Forschung und Klinik
Zoo
Tierheim und Tierpension
Zur Neuordnung von 2003
Mit der Verordnung erhalten
die Fachrichtungen ihren endgültigen fachlichen Zuschnitt, der bereits mit der
vorangehenden Verordnung aus 1997 einen gewissen Reifegrad erreicht hatte.
Die Mindestanforderungen,
die von den Ausbildungsbetrieben zu beachten sind, folgen den Prinzipien der
vollständigen Handlung, der Kundenorientierung und der Vernetzung des
beruflichen Handelns in all seinen Vollzügen. Der Einbezug zeitge-nössischer
Technologien findet sich ebenso wie die Maßgabe zu planerischem und
wirtschaftlichem Denken. Verstärkt hat sich die Erkenntnis, dass viele
berufliche Handlungen wesentlich von menschlicher Kommunikation und ihrem
Gelingen bestimmt sind; dem folgt die Ausbildungsordnung dahingehend, dass das
Thema Kommunikation eigenständige Berücksichtigung findet.
Werden die ersten beiden
Ausbildungsjahre von gemeinsamen Ausbildungsinhalten bestimmt, findet sich im
dritten Ausbildungsjahr die Aufgliederung in die drei Fachrichtungen
„Forschung und Klinik“, „Zoo“ und „Tierheim und Tierpension“ mit
entsprechend unterschiedlichen Ausbildungsinhalten.
Inkrafttreten: 01. August 2003
Ausbildungsprofil
| 1. Berufsbezeichnung:
Tierpfleger/Tierpflegerin 2. Ausbildungsdauer: 3 Jahre 3. Arbeitsgebiet: Tierpfleger und Tierpflegerinnen arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien und Terrarien, Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, Tierkliniken und Tierarztpraxen, Tierheimen, Tierpensionen, Tierschulen und weiteren Einrichtungen, die sich mit der Pflege, Haltung, Zucht und Erziehung von Tieren befassen. 4. Berufliche Qualifikationen: Tierpfleger und Tierpflegerinnen führen ihre Tätigkeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten selbständig aus. Sie
In der Fachrichtung Forschung und Klinik: Sie
In der Fachrichtung Zoo: Sie
In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension: Sie
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Ausbildungsberufsbild
Inhalte der Berufsausbildung:
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. qualitätssichernde Maßnahmen,
6. berufsspezifische Regelungen,
7. Arbeitsorganisation,
8. Kommunikation und Information,
9. Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren,
10. Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren,
11. Transportieren von Tieren,
12. Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften,
13. Erkennen von Krankheiten, Schutz der Tiergesundheit,
14. Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen,
15. Lagern, Zubereiten, Verwenden von Futter und Einstreu.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
In der Fachrichtung Forschung und Klinik:
a) Diagnostik bei Tieren,
b) Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen,
c) Haltung, Pflege und Zucht von hygienisch und genetisch definierten Tieren,
d) Qualitätsmanagement,
e) Hygienemanagement,
f) prozessbezogene Arbeitstechniken.
In der Fachrichtung Zoo:
a) Bestimmen, Pflegen, Versorgen und Züchten von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen,
b) Betreuen von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen,
c) Ausgestalten und Instandhalten zoospezifischer Anlagen,
d) Besucherbetreuung.
In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension:
a) Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen,
b) Erziehen von Hunden,
c) Kunden- und Besucherbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verwaltung und kaufmännische Grundlagen.
Ansprechpartner im BIBB
Liste
der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die
Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für
Berufsbildung (KWB)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Arbeitnehmer
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), Bundesverwaltung
Ressort 19-Bereich Berufsbildungspolitik
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit (BMWA)
Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF)
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der
Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)
Berufsfeldzuordnung
Infos / Grafiken / Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung über die Berufsausbildung zu
m Tierpfleger/zur Tierpflegerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 30 vom 8. Juli 2003, S. 1093, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 186 a vom 7. Oktober 2003Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Tierpfleger/Tierpflegerin" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.
| BIBB - Bundesinstitut für
Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977 |
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