aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Tierpfleger/Tierpflegerin

Ausbildungsbereich

Industrie und Handel

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Struktur des Ausbildungsberufs

Ausbildungsberuf mit drei Fachrichtungen:

Forschung und Klinik

Zoo

Tierheim und Tierpension

Zur Neuordnung von 2003

Mit der Verordnung erhalten die Fachrichtungen ihren endgültigen fachlichen Zuschnitt, der bereits mit der vorangehenden Verordnung aus 1997 einen gewissen Reifegrad erreicht hatte. 

Die Mindestanforderungen, die von den Ausbildungsbetrieben zu beachten sind, folgen den Prinzipien der vollständigen Handlung, der Kundenorientierung und der Vernetzung des beruflichen Handelns in all seinen Vollzügen. Der Einbezug zeitge-nössischer Technologien findet sich ebenso wie die Maßgabe zu planerischem und wirtschaftlichem Denken. Verstärkt hat sich die Erkenntnis, dass viele berufliche Handlungen wesentlich von menschlicher Kommunikation und ihrem Gelingen bestimmt sind; dem folgt die Ausbildungsordnung dahingehend, dass das Thema Kommunikation eigenständige Berücksichtigung findet.

Werden die ersten beiden Ausbildungsjahre von gemeinsamen Ausbildungsinhalten bestimmt, findet sich im dritten Ausbildungsjahr die Aufgliederung in die drei Fachrichtungen „Forschung und Klinik“, „Zoo“ und „Tierheim und Tierpension“ mit entsprechend unterschiedlichen Ausbildungsinhalten.

Inkrafttreten: 01. August 2003

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung:

Tierpfleger/Tierpflegerin

2. Ausbildungsdauer:

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufschule.
Die Ausbildungszeit verläuft zu etwa einem Drittel in einer der o.g. Fachrichtungen.

3. Arbeitsgebiet:

Tierpfleger und Tierpflegerinnen arbeiten in Zoos, Tierparks und Tiergärten, Aquarien und Terrarien, Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen, Tierkliniken und Tierarztpraxen, Tierheimen, Tierpensionen, Tierschulen und weiteren Einrichtungen, die sich mit der Pflege, Haltung, Zucht und Erziehung von Tieren befassen.

4. Berufliche Qualifikationen:

Tierpfleger und Tierpflegerinnen führen ihre Tätigkeiten unter Beachtung des Tier-, Arten-, Natur- und Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten selbständig aus. Sie

  • pflegen und versorgen Tiere,
  • erkennen und berücksichtigen die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren,
  • richten Tierunterkünfte ein, reinigen, desinfizieren sie und halten diese instand,
  • legen spezifische Haltungseinrichtungen an,
  • transportieren Tiere,
  • erkennen Krankheiten und beugen ihnen vor,
  • wirken bei der Behandlung von Tieren mit,
  • kommunizieren mit internen und externen Kunden,
  • führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.

In der Fachrichtung Forschung und Klinik: Sie

  • züchten, halten und pflegen u.a. hygienisch und genetisch definierte Tiere,
  • wählen geeignete Arbeitstechniken aus und wenden diese an,
  • führen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus durch,
  • wirken bei Experimenten mit,
  • wenden die Regeln Guter Laborpraxis an.

In der Fachrichtung Zoo: Sie

  • bestimmen, füttern, tränken und pflegen Tiere,
  • züchten und ziehen Wildtiere und Tiere gefährdeter Haustierrassen auf,
  • wirken bei der Planung zoospezifischer Anlagen mit und richten diese ein,
  • beschäftigen Tiere nach Gesichtspunkten des "Behavioral Enrichment",
  • betreuen Besuchergruppen, informieren über im Betrieb lebende Tiere.

In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension: Sie

  • tränken, füttern und pflegen Tiere,
  • erziehen Tiere und bilden sie aus,
  • betreuen Besucher und Besuchergruppen,
  • beraten Besucher und Kunden über Erwerb und Halten von Tieren,
  • führen kaufmännische und verwaltende Arbeiten aus.

Ausbildungsberufsbild

Inhalte der Berufsausbildung:

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4. Umweltschutz,

5. qualitätssichernde Maßnahmen,

6. berufsspezifische Regelungen,

7. Arbeitsorganisation,

8. Kommunikation und Information,

9. Systematik, Anatomie, Physiologie und Verhalten von Tieren,

10. Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren,

11. Transportieren von Tieren,

12. Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften,

13. Erkennen von Krankheiten, Schutz der Tiergesundheit,

14. Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen,

15. Lagern, Zubereiten, Verwenden von Futter und Einstreu.

Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

In der Fachrichtung Forschung und Klinik:

a) Diagnostik bei Tieren,

b) Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen,

c) Haltung, Pflege und Zucht von hygienisch und genetisch definierten Tieren,

d) Qualitätsmanagement,

e) Hygienemanagement,

f) prozessbezogene Arbeitstechniken.

 

In der Fachrichtung Zoo:

a) Bestimmen, Pflegen, Versorgen und Züchten von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen,

b) Betreuen von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen,

c) Ausgestalten und Instandhalten zoospezifischer Anlagen,

d) Besucherbetreuung.

 

In der Fachrichtung Tierheim und Tierpension:

a) Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen,

b) Erziehen von Hunden,

c) Kunden- und Besucherbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit,

d) Verwaltung und kaufmännische Grundlagen.

Ansprechpartner im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Arbeitgeber

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Arbeitnehmer

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), Bundesverwaltung
Ressort 19-Bereich Berufsbildungspolitik

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Länder

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung 

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen 

Anerkennungsdatum / Quelle 

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin, Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 30 vom 8. Juli 2003, S. 1093, Bundesanzeiger Jahrgang 55, Nr. 186 a vom 7. Oktober 2003

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Tierpfleger/Tierpflegerin" finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


BIBB - Bundesinstitut für Berufsbildung
Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Tel 0228/107-0, Fax 0228/107-2977
StartseiteUp