aweb_ss.gif (597 Byte) Ausbildungsberufe


Ausbildungsberufsbezeichnung

Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin

Ausbildungsbereich

Handwerk, Industrie und Handel

Ausbildungsdauer

3 1/2 Jahre

Struktur des Ausbildungsberufs

Ausbildungsberuf mit zwei Fachrichtungen:

1. Fahrradtechnik

2. Motorradtechnik

Zur Neuordnung von 2003

Der Ausbildungsberuf ist dem neu geschaffenen Berufsfeld "Fahrzeugtechnik" zugeordnet. Nach gemeinsamer Grundbildung aller fahrzeugtechnischen Berufe im ersten Ausbildungsjahr werden im zweiten Ausbildungsjahr für die zukünftigen Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerinnen wiederum gemeinsame Ausbildungsinhalte bestimmend, die durchgreifende Fachlichkeit sichern. Schließlich wird im dritten und vierten Ausbildungsjahr – bei einer Ausbildungsdauer von 3 ½ Jahren – in der Fachrichtung "Fahrradtechnik" oder der Fachrichtung "Motorradtechnik" ausgebildet. Die Aufgliederung entspricht der Entwicklung in Zweiradhandel und -handwerk. Die hier folgende Spezialisierung findet ihren Niederschlag in der Fachrichtung "Motorradtechnik" in der vertieften Beschäftigung mit dem Motor und seinen Systemen. Bei der Fachrichtung "Fahrradtechnik" in der Behandlung der Themenbereiche Verkauf, Präsentation und Beratung des Kunden.

Inkraftreten: 01. August 2003

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung:

Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin

2. Ausbildungsdauer:

3 ½ Jahre.

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufschule.

3. Arbeitsgebiet:

Zweiradmechaniker und Zweiradmechanikerinnen werden in Werkstätten und Verkaufsräumen des Zweiradhandwerkes und des Zweiradhandels entsprechend ihren Fertigkeiten und Kenntnissen eingesetzt, die sie in Grund- und Fachbildung sowie in einer der Fachrichtungen erworben haben.

4. Berufliche Qualifikationen:

Zweiradmechaniker und Zweiradmechanikerinnen arbeiten selbständig und in Verantwortung für die vollständige Ausführung ihrer Arbeitsaufträge. Sie halten Zwei- oder Mehrrad- sowie Spezialfahrzeuge instand, bauen sie um oder stellen sie her. Sie halten deren Anlagen, Bauteile, Baugruppen und Systeme instand; sie ändern Rahmen und rüsten die Fahrzeuge mit Zubehör- oder Zusatzeinrichtungen aus. Sie warten und prüfen Motoren (Wahlqualifikation). Bei ihren Arbeiten wenden sie berufsfachliche Techniken an wie Prüfen, Messen, Montieren, Demontieren, Fügen, Trennen, Umformen sowie manuelles und maschinelles Bearbeiten. Sie planen und kontrollieren Arbeitsabläufe, wenden Prüf- und Messeinrichtungen an und bewerten Arbeitsergebnisse. Sie führen Kundengespräche und nehmen an innerbetrieblicher Kommunikation teil; sie reflektieren deren Ergebnisse und Wirkungen im Blick auf Wirtschaftlichkeit, Kundenzufriedenheit und Fluss der Arbeitsabläufe. Sie wenden Einrichtungen der Informations- und Kommunikationstechnik an. Bei Planung und Durchführung ihrer Arbeiten beachten sie wirtschaftliche, umweltbezogene sowie arbeits- und sicherheitsrelevante Regeln und Vorschriften.

Zweiradmechaniker und Zweiradmechanikerinnen verfügen über besondere Fertigkeiten und Kenntnisse, die in den Fachrichtungen erworben werden:

Fachrichtung Fahrradtechnik:

  • Kunden beraten und verkaufen von Fahrzeugen und Dienstleistungen,
  • Waren beschaffen und in Verkaufsräumen präsentieren
  • Abwickeln vollständiger Verkaufshandlungen einschließlich Abrechnung
  • Anpassen von Fahrzeugen an besondere Kundenwünsche
  • Herstellen von Komplettfahrzeugen aus Einzelkomponenten

Fachrichtung Motorradtechnik:

  • Warten, Prüfen und Instandhalten von Motoren und deren Subsystemen: Gemischbildungseinrichtungen, elektrische und elektronische Management- sowie Komfort- und Sicherheitssysteme
  • Herstellen, Umbauen und Ausrüsten von motorisierten Zwei- und Mehrrädern sowie motorisierten Spezialfahrzeugen
  • Zustandsanalyse von Motorrädern und deren Systeme mit Diagnosegeräten, Überprüfen von Fahrzeugfunktionen im Zusammenwirken von mechanischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Systemen
  • Anpassen von Fahrzeugen an besondere Kundenwünsche
  • Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten.

Ausbildungsberufsbild

Inhalte der Berufsausbildung:

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4. Umweltschutz,

5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der
    Arbeitsergebnisse,

6. Qualitätsmanagement,

7. Messen und Prüfen an Systemen,

8. betriebliche und technische Kommunikation,

9. Kommunikation mit internen und externen Kunden,

10. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,

11. Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen sowie von Betriebseinrichtungen,

12. Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,

13. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der
     Arbeitsergebnisse,

14. Fügen, Trennen und Umformen,

15. manuelles und maschinelles Bearbeiten,

16. Instandhalten von Fahrwerken,

17. Instandhalten von elektrischen Systemen.

Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Fahrradtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik,

2. Herstellen, Ändern und Instandhalten von Fahrzeugrahmen und deren Gruppen,

3. Herstellen, Ausrüsten und Umrüsten von Fahrzeugen mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,

4. Warten von Motoren, Warenpräsentation,

5. Instandhaltung von Komfort- und Sicherheitssystemen,

6. Beschaffen, Bereitstellen und Verkaufen von Waren und Produkten,

7. Verkauf von Dienstleistungen.

Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Motorradtechnik sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Warten und Prüfen von Motoren,

2. Instandhalten von Verbrennungsmotoren,

3. Instandhalten von Bauteilen, Baugruppen und Systemen der Kraftübertragung,

4. Instandhalten von Gemischbildungseinrichtungen,

5. Instandhalten von elektrischen-, elektronischen- und Management- Systemen,

6. Instandhalten von Komfort- und Sicherheitssystemen,

7. Aus- und Umrüsten mit Zubehör- und Zusatzeinrichtungen,

8. Herstellen, Umbauen und Ausrüsten von motorisierten Zwei- und Dreirädern sowie motorisierten
    Spezialfahrzeugen,

9. Verkaufen von Dienstleistungen und Produkten.

Ansprechpartner im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Kontakt per Telefon: Wählen Sie bitte 0228 107- und dann die Durchwahlnummer.
Kontakt per E-Mail: Bitte an [Nachname (Umlaute als ae,oe,ue)] @bibb.de.

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Bund

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10115 Berlin

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Str. 28-30
10115 Berlin

Länder

Hinweise (u.a. Verbindungen zu anderen Berufen)

Berufsfeldzuordnung 

Infos / Grafiken / Veröffentlichungen 

Anerkennungsdatum / Quelle 

Verordnung über die Berufsausbildung zum "Zweiradmechaniker/zur Zweiradmechanikerin", Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 34 vom 16. Juli 2003, S. 1340

Bundesanzeiger Jg. 55, Nummer 213 a vom 14. November 2003

Den Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin finden Sie als download-Text auf den Internet-Seiten der Kultusministerkonferenz.


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