Das duale System der Berufsbildung
In Deutschland beginnen rund zwei Drittel aller Jugendlichen ihren Berufsweg mit einer Berufsausbildung im dualen System. Sie erlernen einen von 345 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, beispielsweise den des Speditionskaufmanns/der Speditionskauffrau. Die Ausbildung findet an zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufsschule statt, deshalb spricht man vom dualen System.
Die Jugendlichen lernen drei bis vier Tage pro Woche im Betrieb, an ein bis zwei Tagen besuchen sie die Berufsschule.
Die Inhalte der Ausbildung in Betrieb und Berufsschule sind miteinander verzahnt, wobei der Betrieb mehr für die Praxis, die Berufsschule stärker für die Theorie zuständig ist.
Betrieb und Berufsschule tragen gemeinsam zu einer möglichst guten Qualifizierung der Jugendlichen bei.
Für die Ausbildung im Betrieb sind in der Ausbildungsordnung bundesweit verbindlich Mindeststandards festgelegt. Ausbildungsordnungen werden im Bundesinstitut für Berufsbildung mit Sachverständigen von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite entwickelt und von der Bundesregierung erlassen.
Die Ausbildung in der Berufsschule erfolgt auf der Grundlage des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz der Länder.
Die Ausbildungsordnung legt fest, daß in der Berufsausbildung sowohl eine breit angelegte berufliche Grundbildung als auch die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse (berufliche Fachbildung) vermittelt werden müssen. Die Berufsausbildung hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. (§ 1 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz).
Die Ausbildungsvorschriften für die beiden Lernorte des dualen Systems werden parallel entwickelt und inhaltlich miteinander abgestimmt.
Die Berufsausbildung im dualen System ist ein wesentlicher Zugangsweg zu den rund 30000 Berufstätigkeiten, die das Statistische Bundesamt gezählt hat.
Berufsausbildung und Berufstätigkeit sind eine wichtige Grundlage für die berufliche Fortbildung und das lebenslange Lernen.