Die Berufsbildung im Einzelhandel mit den Ausbildungsberufen "Verkäufer/ Verkäuferin" und "Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel" wurde 2004 grundlegend modernisiert und den Veränderungen dieses großen Wirtschaftssektors angepasst.
Es wurde eine Ausbildungsordnung für die beiden Ausbildungsberufe geschaffen, welche die vielfältigen Anforderungen an die Bedarfe der Einzelhandelsunternehmen unterschiedlicher Größen, Betriebsformen und Sortimente berücksichtigt und eine flexible Ausbildung ermöglicht.
Gemeinsame Ausbildung in beiden Ausbildungsberufen
In den ersten beiden Ausbildungsjahren wurden gleiche Inhalte für die Berufe „Verkäufer/ Verkäuferin“ mit zweijähriger Dauer und „Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel“ mit dreijähriger Dauer entwickelt und flexible Auswahlmöglichkeiten von Qualifikationseinheiten geschaffen.
Durch diese Struktur wurde die Durchlässigkeit zwischen den beiden Ausbildungsberufen verbessert und die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ausgebildete Verkäufer/ Verkäuferinnen auch einen Abschluss zum Kaufmann/ zur Kauffrau im Einzelhandel erwerben können.
Die Lernarrangements sollen diese Möglichkeit unterstützen.