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Seite vorlesen Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) / Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Ausbildungsberufsbezeichnung

Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) / Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Ausbildungsbereich

Industrie

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf

Ausbildungsdauer

3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Was ist neu?

Die große Dynamik im Tourismus hat sich auch auf die Qualifikationsanforderungen der Unternehmen in der Branche, wie Reisebüros, Reiseveranstalter, Geschäftsreisenservices und unternehmenseigenes Geschäftsreisemanagement, ausgewirkt. Durch die Aktualisierung des Ausbildungsberufs soll jungen Menschen eine moderne und zukunftsorientierte Ausbildung angeboten werden, die ihrem Interesse an anspruchsvollen beratenden und organisierenden Tätigkeiten in einer vielseitigen Branche entspricht. Die neue Berufsbezeichnung des alten Ausbildungsberufes Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau ist künftig Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)/ Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen). Die zentralen Aspekte der Modernisierung sind neben dem Bereich Geschäftsreisemanagement auch die stärkere Berücksichtigung der Kundenorientierung, Kundenbindung und des Marketings sowie die Integration von Wahl- und Zusatzqualifikationen in die neue Ausbildungsordnung.

Als Wahlqualifikationen stehen nun Reisevermittlung, Reiseveranstaltung und Geschäftsreisen zur Auswahl.
Durch die Integration der Wahl- und Zusatzqualifikationen wird das zuvor bestehende Strukturmodell des Ausbildungsberufes der drei Einsatzgebiete - Reiseveranstaltung, Reisevermittlung Touristik und Reisevermittlung Beförderung - aufgelöst. Die drei Einsatzgebiete wurden in drei sechsmonatige Wahlqualifikationen überführt. Diese Wahlqualifikationen beinhalten nun jeweils sehr spezifische Kompetenzanforderungen der drei zentralen Tätigkeitsbereiche von Tourismuskaufleuten (Kaufkaufleuten für Privat- und Geschäftsreisen).
Die nicht gewählten Wahlqualifikationen stehen allen Auszubildenden als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Damit wurde in einem weiteren kaufmännischen Beruf von der durch die BBiG-Novellierung 2005 geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG in einen anerkannten Ausbildungsberuf aufzunehmen.  Grundsätzlich dienen Zusatzqualifikationen der Förderung leistungsstarker Auszubildender, die schon während der Ausbildung ihr Profil ausbauen und erweitern wollen, indem sie über die Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben, die in einer gesonderten mündlichen Prüfung abgenommen und in einem entsprechenden Zeugnis dokumentiert werden. Die Prüfung umfasst die Inhalte der als Zusatzqualifikation gewählten Wahlqualifikation, sie wird in Form eines auftragsbezogenen Fachgesprächs durchgeführt.

Der Rahmenlehrplan wurde so gestaltet, dass die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung im ersten Ausbildungsjahr mit den Kaufleuten für Tourismus und Freizeit grundsätzlich besteht. Dies ist jedoch lediglich als Option zu verstehen, falls in bestimmten Regionen keine Fachklassen eingerichtet werden können. Damit wurde der Forderung nach Bildung von Berufsgruppen gemäß den Leitlinien des Innovationskreises Berufliche Bildung (IKBB) entsprochen.

Inkrafttreten

1. August 2011

Berufliche Tätigkeitsfelder
Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen) sind insbesondere in Unternehmen der Tourismusbranche wie in Reisebüros, bei Reiseveranstaltern und im Geschäftsreise-Management tätig. Weiterhin werden Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen) bei Leistungsträgern der Tourismusbranche beschäftigt.

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

  • Beratung und Vermittlung oder Verkauf von Veranstalterreisen, individuellen Reisen und Gruppenreisen unter Anwendung der Kenntnisse über Zielgebiete und Leistungsträger im Tourismus.
  • Planen und Durchführen von Veranstalterreisen, individuellen Reisen und Gruppenreisen oder Organisation und Management von Geschäftsreisen
  • Ermittlung und Kalkulation von Preisen
  • Bearbeitung von Zahlungs- und Abrechnungsvorgängen
  • Vermarktung und Verkauf von Produkten, Dienstleistungen und Zusatzleistungen
  • Kooperation mit internen und externen PartnernKommunikation auch in einer Fremdsprache
  • Koordination der Zusammenarbeit innerhalb der touristischen Wertschöpfungskette
  • Entwicklung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen
  • Ermittlung, Auswertung und Nutzung von Kennzahlen
  • Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Buchungssystemen
  • Berücksichtigung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Umweltgesichtspunkten

Inhalte der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung der Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen) gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Gestaltung von Produkten und Leistungen:
    1.1 Tourismusspezifische Systematik,
    1.2 Destinationen,
    1.3 Produkte und Leistungen,
    1.4 Eigenveranstaltungen,
    1.5 Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im Tourismus,
2. Touristisches Marketing:
    2.1. Marktanalyse und Marketingmaßnahmen,
    2.2. Werbung und Verkaufsförderung,
    2.3. Vertriebs- und Absatzkanäle,
    2.4. Öffentlichkeitsarbeit,
3. Service und Qualität:
    3.1. Serviceleistungen,
    3.2. Qualitätssicherung im Service,
4. Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf:
    4.1. Kundenorientierte Kommunikation,  Kundenbetreuung,
    4.2. Beschwerdemanagement,
    4.3. Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
5. Rechtliche Grundlagen des Tourismus:
    5.1. Vertragsrecht,
    5.2. Reise- und Beförderungsrecht,
6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
    6.1. Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,
    6.2. Kosten- und Leistungsrechnung,
    6.3. Kaufmännische Steuerung,
    6.4. Unternehmerisches Handeln;

Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationen:

1. Reisevermittlung:
    1.1. Vorbereitung und Beratung,
    1.2. Verkauf,
    1.3. Nachbereitung und Service,
2. Reiseveranstaltung:
    2.1. Vorbereitung und Nachbereitung,
    2.2. Leistungseinkauf und Vertragsgestaltung,
    2.3. Vertriebsmedien und -kanäle,
    2.4. Kundenservice,
3. Geschäftsreisen:
    3.1. Planung und Organisation,
    3.2. Reservierung und Buchung,
    3.3. Reisekostenabrechnung und Controlling;

Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Der Ausbildungsbetrieb:
    1.1. Stellung, Rechtsform und Struktur
           des Ausbildungsbetriebes,
    1.2. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche
           Grundlagen, Personalwirtschaft,
    1.3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    1.4. Umweltschutz,
2. Arbeitsorganisation, Informations- und
    Kommunikationstechniken:
    2.1. Arbeitsorganisation,
    2.2. Informations- und
           Datenkommunikationstechniken,
    2.3. Kommunikation und Kooperation,
    2.4. Beschaffung,
    2.5. Datenschutz und Datensicherheit.

Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im BIBB

Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren

  • Arbeitgeber

    Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
    Ollenhauerstr. 4
    53113 Bonn 

  • Arbeitnehmer

    Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di)
    Bundesverwaltung
    Ressort 19-Bereich Berufsbildungspolitik
    Potsdamer Platz 10
    10785 Berlin

    Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
    Bundesvorstand
    Henriette-Herz-Platz 2
    10187 Berlin

  • Bund

    Bundesinstitut für Berufsbildung
    Robert-Schuman-Platz 3
    53175 Bonn

    Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
    Scharnhorststr. 34-37
    10115 Berlin

    Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
    Heinemannstr. 2
    53175 Bonn

  • Länder

    Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
    Referat II B
    Taubenstraße 10
    10117 Berlin

    Federführung in der KMK für die Erarbeitung des Rahmenlehrplans: Land Hessen

Infos/Grafiken/Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum/Quelle

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen vom 19. Mai 2011, BGBl Jg. 2011 Teil I Nr. 25 vom 30. Mai 2011, S. 953

Letzte Änderung: 27.07.2011


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53175 Bonn
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