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Unsere Sammlung der häufig gestellten Fragen hilft Ihnen weiter
Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) / Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
Industrie
Monoberuf
3 Jahre.
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Die große Dynamik im Tourismus hat sich auch auf die Qualifikationsanforderungen der Unternehmen in der Branche, wie Reisebüros, Reiseveranstalter, Geschäftsreisenservices und unternehmenseigenes Geschäftsreisemanagement, ausgewirkt. Durch die Aktualisierung des Ausbildungsberufs soll jungen Menschen eine moderne und zukunftsorientierte Ausbildung angeboten werden, die ihrem Interesse an anspruchsvollen beratenden und organisierenden Tätigkeiten in einer vielseitigen Branche entspricht. Die neue Berufsbezeichnung des alten Ausbildungsberufes Reiseverkehrskaufmann/Reiseverkehrskauffrau ist künftig Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen)/ Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen). Die zentralen Aspekte der Modernisierung sind neben dem Bereich Geschäftsreisemanagement auch die stärkere Berücksichtigung der Kundenorientierung, Kundenbindung und des Marketings sowie die Integration von Wahl- und Zusatzqualifikationen in die neue Ausbildungsordnung.
Als Wahlqualifikationen stehen nun Reisevermittlung, Reiseveranstaltung und Geschäftsreisen zur Auswahl.
Durch die Integration der Wahl- und Zusatzqualifikationen wird das zuvor bestehende Strukturmodell des Ausbildungsberufes der drei Einsatzgebiete - Reiseveranstaltung, Reisevermittlung Touristik und Reisevermittlung Beförderung - aufgelöst. Die drei Einsatzgebiete wurden in drei sechsmonatige Wahlqualifikationen überführt. Diese Wahlqualifikationen beinhalten nun jeweils sehr spezifische Kompetenzanforderungen der drei zentralen Tätigkeitsbereiche von Tourismuskaufleuten (Kaufkaufleuten für Privat- und Geschäftsreisen).
Die nicht gewählten Wahlqualifikationen stehen allen Auszubildenden als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Damit wurde in einem weiteren kaufmännischen Beruf von der durch die BBiG-Novellierung 2005 geschaffenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zusatzqualifikationen nach § 49 BBiG in einen anerkannten Ausbildungsberuf aufzunehmen. Grundsätzlich dienen Zusatzqualifikationen der Förderung leistungsstarker Auszubildender, die schon während der Ausbildung ihr Profil ausbauen und erweitern wollen, indem sie über die Ausbildung hinausgehende Qualifikationen erwerben, die in einer gesonderten mündlichen Prüfung abgenommen und in einem entsprechenden Zeugnis dokumentiert werden. Die Prüfung umfasst die Inhalte der als Zusatzqualifikation gewählten Wahlqualifikation, sie wird in Form eines auftragsbezogenen Fachgesprächs durchgeführt.
Der Rahmenlehrplan wurde so gestaltet, dass die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung im ersten Ausbildungsjahr mit den Kaufleuten für Tourismus und Freizeit grundsätzlich besteht. Dies ist jedoch lediglich als Option zu verstehen, falls in bestimmten Regionen keine Fachklassen eingerichtet werden können. Damit wurde der Forderung nach Bildung von Berufsgruppen gemäß den Leitlinien des Innovationskreises Berufliche Bildung (IKBB) entsprochen.
1. August 2011
Berufliche Tätigkeitsfelder
Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen) sind insbesondere in Unternehmen der Tourismusbranche wie in Reisebüros, bei Reiseveranstaltern und im Geschäftsreise-Management tätig. Weiterhin werden Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen) bei Leistungsträgern der Tourismusbranche beschäftigt.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Die Berufsausbildung der Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen) gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Gestaltung von Produkten und Leistungen:
1.1 Tourismusspezifische Systematik,
1.2 Destinationen,
1.3 Produkte und Leistungen,
1.4 Eigenveranstaltungen,
1.5 Nachhaltigkeit und Umweltaspekte im Tourismus,
2. Touristisches Marketing:
2.1. Marktanalyse und Marketingmaßnahmen,
2.2. Werbung und Verkaufsförderung,
2.3. Vertriebs- und Absatzkanäle,
2.4. Öffentlichkeitsarbeit,
3. Service und Qualität:
3.1. Serviceleistungen,
3.2. Qualitätssicherung im Service,
4. Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf:
4.1. Kundenorientierte Kommunikation, Kundenbetreuung,
4.2. Beschwerdemanagement,
4.3. Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
5. Rechtliche Grundlagen des Tourismus:
5.1. Vertragsrecht,
5.2. Reise- und Beförderungsrecht,
6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
6.1. Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,
6.2. Kosten- und Leistungsrechnung,
6.3. Kaufmännische Steuerung,
6.4. Unternehmerisches Handeln;
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationen:
1. Reisevermittlung:
1.1. Vorbereitung und Beratung,
1.2. Verkauf,
1.3. Nachbereitung und Service,
2. Reiseveranstaltung:
2.1. Vorbereitung und Nachbereitung,
2.2. Leistungseinkauf und Vertragsgestaltung,
2.3. Vertriebsmedien und -kanäle,
2.4. Kundenservice,
3. Geschäftsreisen:
3.1. Planung und Organisation,
3.2. Reservierung und Buchung,
3.3. Reisekostenabrechnung und Controlling;
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
1.1. Stellung, Rechtsform und Struktur
des Ausbildungsbetriebes,
1.2. Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche
Grundlagen, Personalwirtschaft,
1.3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4. Umweltschutz,
2. Arbeitsorganisation, Informations- und
Kommunikationstechniken:
2.1. Arbeitsorganisation,
2.2. Informations- und
Datenkommunikationstechniken,
2.3. Kommunikation und Kooperation,
2.4. Beschaffung,
2.5. Datenschutz und Datensicherheit.
Liste der Ansprechpartner für die anerkannten Ausbildungsberufe
Arbeitgeber
Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
Ollenhauerstr. 4
53113 Bonn
Arbeitnehmer
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di)
Bundesverwaltung
Ressort 19-Bereich Berufsbildungspolitik
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2
10187 Berlin
Bund
Bundesinstitut für Berufsbildung
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Heinemannstr. 2
53175 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Referat II B
Taubenstraße 10
10117 Berlin
Federführung in der KMK für die Erarbeitung des Rahmenlehrplans: Land Hessen
Aktuelle Ausbildungsstellenangebote in der Jobbörse bei der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie im BerufeNet bei der Bundesagentur für Arbeit
Potentielle Ausbildungsbetriebe erhalten eine Ausbildungsberatung durch ihre zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. ihre zuständige Handwerkskammer.
Hinsichtlich des Rahmenlehrplanes sowie den Beschulungen wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer
Kultusministerkonferenz bzw. an ihr zuständiges Landeskultusministerium
Für Ausbildungsabschnitte im Ausland stehen Mobilitätsberater/innen der Industrie- und Handelskammern zur Verfügung.
Statische Angaben zum Ausbildungsberuf finden Sie im Internetangebot des BIBB
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen vom 19. Mai 2011, BGBl Jg. 2011 Teil I Nr. 25 vom 30. Mai 2011, S. 953
Letzte Änderung: 27.07.2011