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Seite drucken Seite empfehlen Ausbildungsvertrag gelöst = Ausbildung abgebrochen? (BWP-Artikel)

Ergebnisse einer Befragung

Schöngen, Klaus

Ausbildungsvertrag gelöst = Ausbildung abgebrochen?
Seiten:
S. 35-39
aus Heft:
BWP 5/2003
ISSN:
0341-4515
Reihe:
BWP
Herausgeber:
BIBB, Bonn
Verlag:
BIBB - Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (BWP)
Erschienen:
2003

Von 1997 bis 2000 stiegen die Vertragslösungen in der betrieblichen Berufsausbildung kontinuierlich an. In 2001 stagnierten die Zahlen erstmals, gingen aber nur unbedeutend zurück. Es wurden - wie schon im Vorjahr - 156.000 Ausbildungsverträge gelöst. Das ergibt, bezogen auf die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge dieses Jahres, eine Quote von 24,7 Prozent und betraf damit etwa jeden vierten Vertrag. In der deshalb wieder aufgelebten öffentlichen Diskussion wird die vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen häufig als Ausbildungsabbruch gewertet. Dass dem nicht so ist, zeigt eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Das hohe Niveau von Vertragslösungen war Anlaß, über eine schriftliche Befragung Gründe für die Lösung von Ausbildungsverträgen und zum aktuellen Verbleib der Jugendlichen zu ermitteln und damit auch, wie viele Vertragslösungen zum Abbruch der Ausbildung führen. Die Ergebnisse weisen nach, daß die Lösung eines Ausbildungsvertrages für die überwiegende Mehrheit nicht die Einstellung weiterer Bildungsbemühungen bedeutet. Vertragslösung ist zumeist nicht Abbruch, rund 60 Prozent der Befragten starteten einen neuen Anlauf in einem anderen Beruf oder setzten ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fort.

Veröffentlichung im Internetangebot: Ausbildungsvertrag gelöst = Ausbildung abgebrochen?

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Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Der Präsident
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
http://www.bibb.de

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