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(Berufliche) Teilhabe behinderter Menschen: Neue Perspektiven durch die VN-Konvention?


In die VN-Konvention für Menschen mit Behinderungen ist vieles eingeflossen, was bereits seit Längerem politisch-gesellschaftlicher Konsens in Deutschland ist. Dafür steht der Begriff Teilhabe. In der dualen Berufsausbildung gilt mit den Instrumenten Nachteilsausgleich und Ausbildungsregelung der zuständigen Stellen ein Rechtsrahmen, der behinderte Menschen von vornherein einbezieht. Doch in der Praxis fehlt es häufig noch an der Selbstverständlichkeit, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen. Auch ist der Prozess fortzusetzen, verbindliche Orientierungsmarken für regional erlassene Ausbildungsregelungen zu erarbeiten. Darüber hinaus sind Brückenschläge in Bereiche der Berufsbildung außerhalb des Geltungsbereichs von Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung zu gestalten. Der Beitrag rekapituliert Entwicklungen in der beruflichen Bildung zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderung und erörtert, wie diesen durch die VN-Konvention neue Dynamik verliehen werden kann.

Es handelt sich hierbei um einen Artikel aus dem BWP-Heft BWP 2/2011

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