Grundlegendes zum dualen Studium
Welche Modelle dualer Studiengänge gibt es, wer bietet sie an, was sind Inhalte dieser Studiengänge und welche Abschlüsse können erzielt werden?

- Modelle
- Ausbildungsintegrierende Studiengänge
- Praxisintegrierende Studiengänge
- Berufsintegrierende Studiengänge
- Anbieter
- Fachbereiche
- Abschlüsse
Modelle
Duale Studienangebote werden nach folgenden Typen unterschieden:
- ausbildungsintegrierende,
- praxisintegrierende,
- berufsintegrierende
Für Abiturienten bieten sich die ausbildungs- und praxisintegrierenden Studiengänge an. Berufsintegrierende duale Studiengänge sind Angebote für die berufliche Weiterbildung, das heißt wenn schon ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt.
Andere Formate wie berufsbegleitende oder ausbildungsbegleitende Studiengänge werden nicht den dualen Studiengängen zugerechnet, auch wenn sie ebenso Bereiche der beruflichen und hochschulischen Bildung verbinden. Nähere Informationen unter „andere hybride Formate“.
Ausbildungsintegrierende Studiengänge
Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge sind Studiengänge für die berufliche Erstausbildung. Zugangsvoraussetzung ist nahezu immer die Fachhochschul- oder Hochschulreife. Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge verbinden das Studium mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Dabei werden die Studienphasen und die Berufsausbildung sowohl zeitlich als auch inhaltlich miteinander verzahnt. Der Berufsschulunterricht wird entweder gestrafft oder teilweise auch komplett durch die Hochschule mit abgedeckt. Es wird also neben dem Studienabschluss (im Regelfall der Bachelor) noch ein zweiter anerkannter Abschluss, ein Abschluss in einem Ausbildungsberuf erworben. Daher ist bei einem ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang immer auch ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen oder im Falle vollzeitschulischer Berufsausbildungen mit einer Berufsfachschule Voraussetzung.
Praxisintegrierende Studiengänge
Praxisintegrierende duale Studiengänge richten sich an Interessenten mit Fachhochschul- oder Hochschulreife. Sie verbinden das Studium mit längeren Praxisphasen im Unternehmen oder einer beruflichen Teilzeittätigkeit. Diese Praxisphasen bzw. die Teilzeittätigkeit wird entweder tageweise oder in längeren Blöcken absolviert. Zwischen den Lehrveranstaltungen an der Hochschule und der praktischen Ausbildung besteht ein inhaltlicher Bezug. Voraussetzung für eine Immatrikulation in einen praxisintegrierenden Studiengang ist eine vertragliche Bindung an ein Unternehmen, häufig in Form eines Arbeitsvertrags oder auch eines Praktikanten- oder Volontariatsvertrags.
Berufsintegrierende Studiengänge
Berufsintegrierende duale Studiengänge sind Studiengänge für die berufliche Weiterbildung. Sie richten sich an Studieninteressenten/-innen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung. Der Zugang ist auch ohne Fachhochschul- oder allgemeine Hochschulreife möglich. Das Studium wird mit einer beruflichen Tätigkeit kombiniert. Ein wechselseitiger inhaltlicher Bezug zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Studium ist auch bei diesem Modell vorgesehen.
Anbieter

Duale Studiengänge werden sowohl in öffentlicher als auch privater Trägerschaft von folgenden Institutionen angeboten:
- Fachhochschulen,
- Berufsakademien,
- Universitäten sowie der
- Duale Hochschule Baden-Württemberg
Fachbereiche

Das Angebot dualer Studiengänge für die Erstausbildung in der AusbildungPlus-Datenbank konzentriert sich vor allem die Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie auf die Informatik. Verstärkt entwickeln sich aber auch Angebote im Bereich Sozialwesen, Erziehung, Gesundheit und Pflege. Dieser Bereich umfasst mittlerweile 11 % der dualen Studienangebote in der Erstausbildung.
Abschlüsse
Bei einem dualen Studium werden innerhalb von drei bis fünf Jahren ein Hochschulabschluss und gegebenenfalls ein Berufsabschluss oder Fortbildungsabschluss aus dem Bereich der beruflichen Bildung erworben.
Die Studienabschlüsse wurden im Rahmen des Bologna-Prozesses nach und nach auf die neuen Studiengrade Bachelor und Master umgestellt und lösten damit überwiegend die Diplom- und Magisterstudiengänge ab. Der größte Teil der in AusbildungPlus erfassten Studiengänge bieten den Bachelor als Abschluss an.
Der Bachelor ist bei einem Studium an einer Universität, Fachhochschule, Dualen Hochschule oder sonstigen staatlich anerkannten Hochschule der erste akademische Grad und berufsqualifizierend. Er berechtigt zum anschließenden Masterstudium. Ein Bachelor-Studiengang hat in der Regel eine Studienzeit von sechs bis acht Semestern. Der Master ist der zweite akademische Grad im mehrstufigen Studiensystem und ebenfalls berufsqualifizierend. Im Gegensatz zum Bachelor berechtigt er auch zur Promotion. Ein Masterstudium dauert zwei bis vier Semester und ergänzt ein grundständiges Studium. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen akademischen Studiengang (Magister, Diplom, erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaften oder Lehramtsstudium). In Deutschland gibt es konsekutive, nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge.
Der Bachelor, der nach einem Studium an einer Berufsakademie verliehen wird, ist kein akademischer Grad, sondern eine staatlich anerkannte Abschlussbezeichnung. Jedoch wurden mit einem Beschluss der Kultusministerkonferenz im Jahr 2004 die Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien hochschulrechtlich den Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt. Somit ist auch mit einem Bachelor, der an einer Berufsakademie erworben wurde, ein weiterführendes Masterstudium möglich. In der Praxis liegt es allerdings im Ermessen und an der Gestaltung der Zulassungskriterien der jeweiligen Hochschule, ob den Berufsakademieabsolventen der Weg zu den Masterprogrammen freisteht.
Um die Qualität der Lehre und des Studiums zu sichern, begutachten unabhängige Akkreditierungsagenturen alle Bachelor- und Masterstudiengänge. Erst dann werden sie öffentlich zugelassen. Zur Begutachtung der Studiengänge hat der Akkreditierungsrat in Deutschland international anerkannte Kriterien festgelegt, siehe auch „Qualitätssicherung“ (Link zu dieser Seite setzen)
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i.d.F. vom
04. Februar 2010 werden für Bachelor- und konsekutive Mastergrade folgende Bezeichnungen verwendet:
Fächergruppen | Abschlussbezeichnung |
Sprach- und Kulturwissenschaften Sport, Sportwissenschaften Sozialwissenschaften Kunstwissenschaften |
Bachelor of Arts (B. A.) Master of Arts (M. A.) |
Mathematik Naturwissenschaften Medizin Agrar, Forst- und Ernährungswissenschaften |
Bachelor of Science (B. Sc.) Master of Science (M. Sc.) |
Ingenieurwissenschaften |
Bachelor of Science (B. Sc.) Master of Science (M. Sc.) oder Bachelor of Engineering (B. Eng.) Master of Engineering (M. Eng.)
|
Wirtschaftswissenschaften |
nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs: Bachelor of Arts (B. A.) Master of Arts (M. A.) oder Bachelor of Science (B. Sc.) Master of Science (M. Sc.) |
Rechtswissenschaften |
Bachelor of Laws (LL. B.) Master of Laws (LL. M.) |
Bei interdisziplinären Studiengängen richtet sich die Abschlussbezeichnung nach demjenigen Fachgebiet, dessen Bedeutung im Studiengang überwiegt; bei den Ingenieurwissenschaften und den Wirtschaftswissenschaften richtet sie sich nach der inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs. Fachliche Zusätze zu den Abschlussbezeichnungen sind ausgeschlossen.
Für Weiterbildungsstudiengänge dürfen auch Mastergrade verwendet werden, die von den vorgenannten Bezeichnungen abweichen (z.B. MBA).