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Um Anregungen zu möglichen Kooperationspartnern im Rahmen des dualen Studiums zu erhalten, recherchieren Sie gezielt in unserer Datenbank AusbildungPlus.

Klären Sie für sich beispielsweise folgende Fragen:

  1. Wer hat Erfahrungen mit dem von Ihnen gewünschten Thema und bietet ebenfalls Plätze für dual Studierende in dem Bereich an?
  2. Welche Hochschulen existieren in der Region und welche dualen Studiengänge bieten diese an?
  3. Gibt es speziell auf Ihre Bedarfe zugeschnittene Studiengänge an anderen Orten in Deutschland?
  4. Welche Institutionen sind bei einem für Sie interessanten Studienmodell aufgeführt, mit denen Sie kooperieren könnten oder die es ähnlich auch in Ihrem Umfeld gibt (z. B. Unternehmen, Hersteller/Lieferanten, andere Berufsschulen, überbetriebliche Bildungsstätten, private Bildungsträger, Ausbildungsverbünde, Kammern, Berufs-/Verbände, Gewerkschaften, Arbeitsagentur, Arbeitgeberberatung)? Recherchieren Sie nicht nur nach streng inhaltlichen Kriterien. Berücksichtigen Sie auch Ort, Region, Bildungseinrichtung etc..

Übliche inhaltliche Voraussetzungen eines Betriebs (konkrete Details immer bei der betreffenden Hochschule anfragen)

  1. Personelle und sachliche Eignung für die inhaltliche Übermittlung der Ausbildungsinhalte.
  2. Eine verantwortliche Person, die die Studierenden begleitet und den Kontakt zu der Studieneinrichtung hält.
  3. Vermittlung der vereinbarten (praktischen) Studieninhalte innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit. Diese werden in den einzelnen Studienordnungen der jeweiligen Hochschule/Akademie sowie in den im Bundesgesetzblatt enthaltenen Ausbildungsordnungen präzise benannt.
  4. Wenn nicht alle geforderten Kriterien in diesem Teil erfüllt werden können, so ist eine Zusammenarbeit mit geeigneten Partnerunternehmen in der Regel möglich und erwünscht.

 

Kooperation mit der Hochschule/Akademie

  • Feststellung der Eignung des Betriebes durch eine Kommission der Hochschule/Akademie.
  • Freistellung der Studierenden während der Vorlesungszeit. Je nach Studienmodell finden die Veranstaltungen im Block oder zu bestimmten Tagen statt.
  • Beteiligung an der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen. Im Rahmen der Möglichkeiten können Betriebe an der Bewertung von mündlichen Prüfungen, Studien- oder Diplomarbeiten beteiligt werden.

Die Kooperation zwischen Unternehmen und Hochschule bzw. Berufsakademie regelt üblicherweise ein Kooperationsvertrag. Dieser beschreibt im Wesentlichen den Gegenstand des Vertrages, die Vertragsdauer, die Durchführung des Studiums, die Pflichten des Unternehmens und des Studierenden, die Ausbildungszeit, die Vergütung und sonstige Leistungen. In der Regel stellen die Hochschulen bzw. Akademien zu jedem dualen Studiengang einen entsprechenden Kooperationsvertrag zur Verfügung. Eine Ausbildungsvergütung ist fast ausnahmslos üblich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Sie orientiert sich meist an der Höhe der Vergütung des jeweiligen Ausbildungsberufes oder liegt etwas darüber.

Unterstützung bei der Entwicklung neuer Studiengänge oder bei Fragen zur Kooperation können in einigen Ländern die Dachverbände geben, die zur Förderung von dualen Studiengängen geschaffen wurden.