Pflegeberufe – in der Corona-Krise gewinnen sie an Bedeutung
In Zeiten von Corona wird spürbar, wie systemrelevant die Pflegeberufe in unserer Gesellschaft sind. In jedem medizinisch-pflegerischen Versorgungsbereich werden Menschen mit Corona-Infektionen betreut. Jetzt wird deutlich: mehr denn je brauchen wir Pflegefachkräfte und Menschen, die eine Pflegeausbildung antreten. Denn es erfordert ein besonderes Knowhow, um kompetent auf die pflegerischen, medizinischen und sozialen Herausforderungen reagieren zu können, die mit der pandemischen Virus-Ausbreitung verbunden sind.

Profil und Tätigkeitsschwerpunkte des Berufs:
Durch das neue Berufsbild „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ werden die Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Pflegefachpersonen arbeiten in unterschiedlichen Versorgungsettings, vor allem in der stationären oder ambulanten Akut- oder Langzeitpflege.
In der Pflegeausbildung lernen die Auszubildenden die verschiedenen Versorgungsbereiche der Pflege kennen. Sie absolvieren u. a. Einsätze im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten. Als ausgebildete Pflegefachpersonen übernehmen sie fachlich anspruchsvolle und ihnen allein vorbehaltene pflegerische Aufgaben. Vorrangig sind das die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der zu pflegenden Menschen, die Organisation des Pflegeprozesses, die Durchführung pflegerischer und medizinischer Maßnahmen sowie die Qualitätssicherung der Pflege. Zudem zeichnet sich die Arbeit durch ein Zusammenwirken in multiprofessionellen Teams, also z. B. mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten oder mit Pflegehelferinnen und -helfern aus.
Die aktuelle Corona-Krise stellt Pflegefachpersonen vor besondere Herausforderungen. Die neuen Pflegeausbildungen begegnen diesen Anforderungen, die in den verschiedenen Versorgungsbereichen der Pflege bestehen. In der stationären Akutpflege sind Pflegefachpersonen für die Pflege von Menschen im Krankenhaus verantwortlich. Der Arbeitsalltag der Pflegenden findet in der Regel auf einer Station oder in einer Funktionsabteilung statt. In der Akutpflege spielen insbesondere in Zeiten von Corona intensivmedizinisches Wissen, Notfallmanagement, Kompetenzen im Zusammenhang mit invasiver Beatmung sowie besondere Hygienemaßnahmen eine entscheidende Rolle.
In der ambulanten oder stationären Langzeitpflege sind Pflegefachkräfte für Menschen in Senioreneinrichtungen oder in Privathaushalten verantwortlich. Ihr Arbeitsalltag findet in den Wohnungen oder Zimmern der Bewohnerinnen und Bewohner und in gemeinsam genutzten Aufenthaltsräumen statt. In Corona-Zeiten gehören ältere Personen zu einer besonders vulnerablen Risikogruppe. Daher sind in Seniorenheimen besondere Hygiene- und Isolationsmaßnahmen notwendig, wie z. B. Kontaktverbot, Quarantäne oder Umkehrisolation. Besonders im Bereich der stationären und ambulanten Langzeitpflege ist das mit erheblichen psychosozialen Problemen verbunden. Aber auch der Versorgungsengpass mit der aktuell erforderlichen Schutzkleidung stellt die Pflegenden vor eine besondere Problematik.
Berufliche Einsatzfelder:
Die Ausbildung in einem Pflegeberuf bietet verschiedene Wahl- und Vertiefungsmöglichkeiten. So haben die Auszubildenden, die sich für einen Vertiefungseinsatz im Bereich der Pflege alter Menschen oder der Pflege von Kindern entscheiden, vor dem letzten Ausbildungsjahr die Wahl: Entweder sie führen die generalistische Ausbildung, die sie zur Pflege von Menschen aller Altersstufen befähigt, fort und erhalten den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ oder sie entscheiden sich für eine Neuausrichtung. Dann sind die theoretische und praktische Ausbildung im letzten Ausbildungsjahr auf Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder auf Altenpflege ausgerichtet. Ihr Berufsabschluss lautet dann entsprechend „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ oder „Altenpflegerin/Altenpfleger“.
Zugangsmöglichkeiten/Voraussetzungen:
Für den Einstieg in die berufliche Pflegeausbildung sollte ein mittlerer Schulabschluss, eine sonstige zehnjährige allgemeinen Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss vorliegen. Für die hochschulische Ausbildung in der Pflege muss i. d. R. eine Hochschul- oder eine Fachhochschulreife vorliegen. Da in der Pflege die Arbeit mit unterschiedlichsten Menschen im Mittelpunkt steht, was gleichzeitig umfassende soziale und fachliche Fähigkeiten und Fertigkeiten erfordert, erleichtern ein Interesse an pflegerischen und medizinischen Themen und Eigenschaften wie Kommunikationsstärke, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein den Start in die Pflegeausbildung. Die momentane Corona-Krise stellt in besonderer Weise die Anforderungen an die psychische und physische Belastbarkeit der Pflegekräfte dar. Die Fähigkeit sich gut auf hilfebedürftige Menschen einzustellen und auch in Stresssituationen belastbar zu sein, ist in diesen schwierigen Zeiten besonders wichtig.
Zukunftsaussichten:
Das Pflegefachkräften gezahlte Gehalt ist auch mit Schicht- und Feiertagszulagen angesichts des hohen Anspruchs, den der Beruf mit sich bringt, relativ gering. Gleichzeitig ist der Anteil an Teilzeitbeschäftigten vergleichsweise hoch. Eine Verbesserung der Bezahlung und Sonderzahlungen werden vor dem Hintergrund der Corona-Krise aktuell diskutiert.
In unterschiedlichen Versorgungsettings und Fachbereichen eröffnen sich für Pflegefachpersonen vielfältige Karrierechancen. Sie können ihr Tätigkeitsfeld erweitern oder vertiefen, wenn sie eine Fort- oder Fachweiterbildung z. B. in Pflege- oder Einrichtungsleitung, in Praxisanleitung, im Case Management oder im Wundmanagement wahrnehmen. Darüber hinaus bildet die Ausbildung eine Voraussetzung für die Aufnahme eines weiterführenden Pflegestudiums. Je nach Studiengang kann dann eine Beschäftigung als Pflegewissenschaftlerin/Pflegewissenschaftler, Pflegepädagogin/Pflegepädagoge oder Pflegemanagerin/Pflegemanager aufgenommen werden.
Ausbildungszeit:
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann beträgt in Vollzeit drei Jahre, die Ausbildung ist auch in Teilzeit mit einer Höchstdauer von fünf Jahren möglich. Über die gesamte Zeit ist der Träger der praktischen Pflegeausbildung zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung gesetzlich verpflichtet. Lehr- und Ausbildungsmittel für die theoretische und praktische Ausbildung werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zahlen zur Ausbildung:
Da es in der Pflege keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt, variiert die Vergütung zwischen den Bundesländern und den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen. Wer seine Ausbildung in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes beginnt, kann sich am Tarifvertrag für Auszubildende für die Pflege orientieren. Hier lag 2019 die Höhe der Brutto-Vergütung bei ca. 1.140,00 EUR im ersten, 1.202,00 EUR im zweiten und 1.303,00 EUR im dritten Ausbildungsjahr. Die Ausbildungsvergütung bei privaten Trägern erfolgt teilweise auf der Basis von Haustarifverträgen oder wird frei verhandelt.
Im Schuljahr 2017/2018 befanden sich knapp 140.000 Personen in einer Pflegeausbildung. Darunter 63.707 in der Gesundheits- und Krankenpflege, 7.481 in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und 68.236 in der Altenpflege (Statistisches Bundesamt 2019).