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Ohne Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-innen geht in Zeiten von Corona nichts

Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und –assistenten, kurz MTLA, sind neben Ärztinnen und Ärzten und den Pflegefachkräften eine der aktuell wichtigen systemrelevanten Berufsgruppen. Im Rahmen der Diagnostik sind es vor allem die MTLA’s, die die unterschiedlichen Tests und Analysen auf das Virus SARS-CoV-2 zum Nachweis der Infektion durchführen und den Ärztinnen und Ärzten so die notwendigen Labordaten liefern. Die Systemrelevanz dieser Berufsgruppe in der Bekämpfung des Corona-Virus ist also unbestritten!

Ohne Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-innen geht in Zeiten von Corona nichts

Wie wird man MTLA?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (3.170 Stunden) und einer praktischen Ausbildung (1.230 Stunden). Rechtsgrundlage für die Ausbildung zum/zur MTLA ist das Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz – MTAG) vom 02.08.1993 (BGBl. I S.1402) in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25.04.1994 (BGBl. I S.922). Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und i.d.R. der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung.

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, unter Anwendung geeigneter Verfahren labordiagnostische Untersuchungsgänge durchzuführen, z.B. in der Mikrobiologie, der Klinischen Chemie, der Hämatologie oder der Immunologie. Bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Humanmedizin sind insbesondere MTLA vorbehalten. Dazu zählen u.a. die technische Aufarbeitung des histologischen und zytologischen Untersuchungsmaterials und die technische Beurteilung der Präparate auf ihre Brauchbarkeit zur ärztlichen Diagnose. MTLA arbeiten in Krankenhäusern, Arztpraxen und medizinischen Laboratorien.

Um als MTLA später arbeiten zu dürfen, bedarf es der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, die an bestimmte Bedingungen gebunden ist und beantragt werden muss. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die antragstellende Person die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (vgl. MTA-Gesetz – MTAG).

Welche Weiterbildungsangebote stehen zur Verfügung?

Berufliche Weiterbildung oder Studium, beide Wege sind nach der Erstausbildung möglich. Zur beruflichen Weiterbildung zählen u.a. Spezialisierungen im Bereich der Biomedizinischen Analytik wie „Spezialist/-in für Medizinische Mikrobiologie & Virologie (DIW-MTA)“ oder „Spezialist/-in für Hygienemanagement & Infektionsepidemiologie (DIW-MTA).“1 Aber auch Studiengänge, z.B. für Medizinalfachberufe und Studiengänge in Medizin- und Biowissenschaften oder Gesundheitspädagogik stehen zur Weiterqualifizierung je nach Weiterbildungsinteresse und individueller Voraussetzung zur Verfügung.

Wie viele Auszubildende gibt es und wie hoch ist der Frauenanteil?

Lag die Zahl der Schüler/-innen im Schuljahr 2008/09 noch bei über 4.000 so hat sich in den letzten Jahren die Gesamtzahl auf rund 3.500 Schüler/-innen eingependelt. Der Frauenanteil ist kontinuierlich hoch und liegt im Schuljahr 2018/19 bei 81,2 Prozent (siehe Abb. 1). Ein Blick auf die bundesland-spezifische Verteilung der Auszubildenden zeigt: Rund jeder/jede fünfte MTLA-Ausbildende (20,4 %) absolviert die Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Baden-Württemberg folgt mit 17,5 Prozent und Bayern mit 14,4 Prozent. In Bremen, Schleswig-Holstein und im Saarland liegen die Auszubildendendenzahl unter 50. Im ersten Schuljahr befanden sich im Schuljahr 2018/19 bundesweit insgesamt 1.381 Auszubildende (siehe Abb. 2).

Welche Entwicklungen zeigen sich aktuell in der Ausbildung?

Die Herausforderungen für die Berufsgruppe der MTLA sind vielfältig, auch über die aktuelle Pandemie hinaus. Zu nennen sind insbesondere der Fachkräftemangel durch Ersatz- und Mehrbedarf2 sowie die Notwendigkeit der Novellierung und Attraktivitätssteigerung der Ausbildung. Aber Modernisierung ist in Sicht. Für die Gesundheitsfachberufe, zu denen auch die MTLA gehören, hat das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit den Gesundheitsressorts der Länder in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte für ein „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ erarbeitet. Die Eckpunkte sehen insbesondere die Abschaffung des Schulgeldes, die Einführung einer Ausbildungsvergütung, die Modernisierung der Berufsgesetze sowie die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Ausbildungen beispielsweise durch festgelegte Qualitätsstandards vor.3

Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie werden die anstehende Modernisierung und Weiterentwicklung der MTA-Ausbildungen sicherlich in starkem Maße mitprägen.