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„Bachelor Professional“ und „Master Professional“ erstmals in acht Fortbildungsverordnungen verankert

Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Anfang 2020 in Kraft getreten ist, wurden die Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung reformiert. Unter anderem wurden die Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt.

„Bachelor Professional“ und „Master Professional“ erstmals in acht Fortbildungsverordnungen verankert

Die neuen Bezeichnungen unterstreichen die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium und fördern gleichzeitig die internationale Mobilität für berufliche Aufsteiger/-innen, da die Begrifflichkeiten auch in anderen Ländern verstanden werden. Die bisherigen Abschlussbezeichnungen wie u.a. der „Meister“ werden durch die Novellierung nicht abgeschafft, sondern durch die Verbindung mit den einheitlichen, international anschlussfähigen Abschlussbezeichnungen gestärkt.

Um diese Änderungen in die Praxis zu tragen, müssen bestehende Fortbildungsverordnungen überarbeitet und angepasst werden. Die ersten acht überarbeiteten Verordnungen wurden in einer Sondersitzung des BIBB-Hauptausschusses im November 2020 genehmigt und am 21. und am 23.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die zukünftigen Absolventinnen und Absolventen der folgenden Fortbildungsabschlüsse sind die ersten, die den Titel des „Bachelor Professional“ bzw. „Master Professional“ führen dürfen:

  • Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
  • Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement
  • Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung – Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung
  • Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Printmedien oder Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Printmedien – Bachelor Professional in Print
  • Geprüfter Medienfachwirt oder Geprüfte Medienfachwirtin – Bachelor Professional in Media
  • Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik oder Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik
  • Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz oder Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz – Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk

Gleichzeitig hat der Hauptausschuss eine Empfehlung verabschiedet, wie mit den im BBiG erstmals quantifizierten Lernumfängen für den Kompetenzerwerb in den jeweiligen Fortbildungsverordnungen umzugehen ist.