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Berufserfahrung zählt für die Anerkennung

Um die Gleichwertigkeit einer ausländischen mit einer deutschen Berufsqualifikation zu prüfen, werden im Rahmen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) neben den Abschlusszeugnissen oder Diplomen auch Berufserfahrungen und Weiterbildungen berücksichtigt. Untersuchungsergebnisse dazu finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis“ (BWP, Ausgabe 5/2014).

Können die Antragstellenden einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss nachweisen, erfolgt die Prüfung der Gleichwertigkeit auf Basis einer Dokumentenprüfung – unabhängig davon, auf welchem Wege die Kompetenzen erworben wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem berufliche Kompetenzen individuell festgestellt werden.

In der Ausgabe 5/2014 der Zeitschrift BWP hat das BIBB-Projekt zum Monitoring des Anerkennungsgesetzes einen Beitrag mit dem Titel „Die Rolle formaler, non-formaler und informeller Lernergebnisse im Anerkennungsgesetz“ veröffentlicht.

Berufserfahrung und Weiterbildung werden häufig berücksichtigt

Im Anerkennungsverfahren stellt sich häufig die Frage, ob wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem inländischen Referenzberuf in einem zweiten Prüfungsschritt durch Berufserfahrung oder Weiterbildung ausgeglichen werden können. Die Befragung von Handwerkskammern zeigt, dass die Berufserfahrung oft bei der Gleichwertigkeitsprüfung berücksichtigt wird: 79% der befragten Kammern bestätigen deren hohe Relevanz für die Anerkennungsverfahren.

Bei fehlenden Dokumenten: Qualifikationsanalyse möglich

Wenn berufliche Kompetenzen nicht oder nicht vollständig durch Unterlagen belegt werden können und damit eine Prüfung anhand von Dokumenten nicht möglich ist, kann die zuständige Stelle eine sogenannte Qualifikationsanalyse anbieten. Im Rahmen von Qualifikationsanalysen können Antragstellende ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zeigen und bewerten lassen. Fast drei Viertel der befragten Handwerkskammern haben bisher eine oder mehrere Qualifikationsanalysen durchgeführt.

Das Projekt „Monitoring der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes des Bundes als Beitrag zur Qualitätssicherung“ beim Bundesinstitut für Berufsbildung beleuchtet in dem BWP-Beitrag die verschiedenen Verfahrensschritte, mit denen das BQFG formale, non-formale (Weiterbildungen) und informelle (Berufserfahrung) Lernergebnisse in den Bewertungsprozess integriert. Neben Ergebnissen aus dem Bericht zum Anerkennungsgesetz werden auch Ergebnisse einer aktuellen Befragung von Handwerkskammern in dem Beitrag vorgestellt.