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Erhebung 2013

Informationen zur Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2013

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2013 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2013 noch bestanden haben (und nicht vorzeitig gelöst wurden). Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.

Termine für 2013: 
  • Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 2013
  • Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2013 - 20.11.2013
  • letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 20.11.2013
  • Hauptausschuss-Sitzung: 12.12.2013

Die Abstimmung der Erhebungsunterlagen mit den Vertretern der Spitzenverbände ist abgeschlossen. Es gab keine gravierenden Änderungsvorschläge.

Stand der Information: 06. September 2013 

Informationen zu den Änderungen bei den Arbeitsagenturbezirken (AAB)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Arbeitsagenturbezirke in drei Wellen neu gegliedert (01. Juli 2012 / 01. Oktober 2012 und 01. Januar 2013). Diese Neuzuschnitte der AAB sollen künftig eine eindeutigere Zuordnung zu Kreisen ermöglichen. Auf den Internetseiten der BA finden Sie ausführliche Informationen zu dieser Umstellung.

Für die Erhebung 2013 ergeben sich Veränderungen bei der Datenerhebung und Auswertung. Wir bitten um Beachtung unserer Informationen, die per E-Mail an die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen weitergeleitet wurden.

Stand der Information: Juli 2013 

Liste mit den Erhebungsberufen

Die Liste mit den Erhebungsberufen ist auf dem Stand vom 10. Juli 2013 - Änderungen sind noch vorbehalten.

Ergänzungen wurden gelb unterlegt.

Liste mit Erhebungsberufen - Stand: 10. Juli 2013

Liste mit Erhebungsberufen und deren Fortführungsmöglichkeiten (Anschluss-Ausbildung = Anschlussvertrag) - Stand: Juli 2013

Hinweise und Änderungswünsche für die Berufsliste richten Sie bitte an naa309(at)bibb.de.

Erläuterungen zur Erhebung

Die Erhebungsunterlagen werden mit den Vertretern der Spitzenverbände aus Industrie und Handel, Handwerk, den Freien Berufen und weiteren am Verfahren Beteiligten abgestimmt.

Erläuterungen zur BIBB-Erhebung zum 30.09.2013

Muster-Erhebungsbogen pro Ausbildungsbereich (Stand: September 2013)

Die Abstimmung der Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2013 ist abgeschlossen.

Merkmal Finanzierungsform

Was soll erfasst werden?
Erfasst werden die zwischen 01. Oktober des Vorjahres und 30. September des Erhebungsjahres neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die "überwiegend öffentlich finanziert" werden. (Bei der Zuordnung werden Anschlussverträge nicht berücksichtigt, da diese bei der Erhebung nicht als "neu abgeschlossene Ausbildungsverträge" eingeordnet werden.)

"Überwiegend" heißt: Über 50% der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung werden im Rahmen von Sonderprogrammen und Maßnahmen durch finanzielle Zuweisungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltung getragen. Diese Maßnahmen und Sonderprogramme richten sich an sogenannte marktbenachteiligte, sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche. Sie sind auch für Jugendliche, deren Ausbildungsverhältnis im ersten Jahr der Ausbildung gelöst wurde und die ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen und für junge Menschen mit Behinderungen angelegt.
In vielen Fällen sind es außer- bzw. überbetriebliche Bildungsträger, die die entsprechenden Ausbildungsverträge mit diesen Jugendlichen abschließen.

Informationen zum Merkmal Finanzierungsform

Anschlussverträge

Was sind Anschlussverträge?
Anschlussverträge sind Verträge, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG/HwO zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei werden jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen berücksichtigt, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i.d.R. Einstieg ins 3. Ausbildungsjahr) oder die unter "Fortführung der Berufsausbildung" genannt werden. Bei den Berufen, in deren Ausbildungsordnung eine Fortführung der Berufsausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung vorgesehen ist, handelt es sich zumeist um Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer.

Beispiel: Berufsausbildung zum Bauten- Objektbeschichter/zur Bauten- und Objektbeschichterin
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung kann die Ausbildung im Beruf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin fortgeführt werden. Der Ausbildungsvertrag für den Maler und Lackierer wäre dann ein Anschlussvertrag.

Informationen zu Anschlussverträgen

Fußnoten:

1 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen) die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW an das BIBB übermittelt.