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Erhebung 2011

Informationen zur Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2011

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2011 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2011 noch bestanden haben (und nicht vorzeitig gelöst wurden). Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.

Termine für 2011:

  • Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 2011 01
  • Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2011 - 22.11.2011
  • letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 22.11.2011

Die Abstimmung der Erhebungsunterlagen mit den Vertretern der Spitzenverbände und den am Verfahren Beteiligten wurde abgeschlossen.

Stand der Information: 31. August 2011

 

Liste mit den Erhebungsberufen für die Erhebung 2011

Liste mit Berufen, in denen Anschlussverträge möglich sind (Spalte "Beruf 2") - Stand: September 2011

Liste der Erhebungsberufe nach Abstimmung - Stand: 31. August 2011

Liste der Erhebungsberufe mit Stand vom 14. Juli 2011

Diese Liste wurde bis Ende August 2011 mit den am Verfahren Beteiligten abgestimmt.

Erläuterungen zur Erhebung

Die Erläuterungen zu den Erhebungsunterlagen (Stand: 31. August 2011) wurden mit den Vertretern der Spitzenverbände aus Industrie und Handel, Handwerk, den Freien Berufen und weiteren am Verfahren Beteiligten abgestimmt.

Erläuterungen 

Flemming, Simone; Granath, Ralf-Olaf:
Die BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September : Gesamtdarstellung
Bonn, 2011

Erhebungsbogen (Stand: August 2011)

Die Abstimmung der erhebungsunterlagen für die Erhebung 2011 wurde im August 2011 abgeschlossen.

Merkmal Finanzierungsform

Mit der BIBB-Erhebung zum 30.09.2009 wurde das Merkmal "Finanzierungsform" als Pflicht-Merkmal eingeführt. Zuvor wurde es mit der Erhebung 2005 als fakultatives Merkmal angelegt, um die Datenbasis für die Ermittlung der überwiegend betrieblich finanzierten Ausbildungsangebote im Vergleich zu den überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsangeboten kontinuierlich zu verbessern.

Erfasst werden die im Erfassungszeitraum zu berücksichtigenden neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die "überwiegend öffentlich finanziert" werden. Dabei werden Anschlussverträge nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge berücksichtigt.

"Überwiegend heißt: Über 50% der Kosten des praktischen Teils im ersten Jahr der Ausbildung werden im Rahmen von Sonderprogrammen und Maßnahmen durch finanzielle Zuweisungen der öffentlichen Hand bzw. der Arbeitsverwaltung getragen. Diese Sonderprogramme und Maßnahmen richten sich an sogenannte marktbenachteiligte, sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche bzw. an Jugendliche mit Behinderungen. In den meisten Fällen sind es außer- bzw. überbetriebliche Bildungsträger, die die entsprechenden Ausbildungsverträge mit diesen Jugendlichen abschließen.

Für die Gesamtzahl der überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverträge ist auf dem Erhebungsbogen die Spalte mit der Bezeichnung "Insgesamt" vorgesehen.
Für die Unterscheidung der verschiedenen Maßnahmen sind folgende Gruppen vorgesehen:

  • §242 SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für sozial Benachteiligte bzw. Lernbeeinträchtigte)
  • §100 Nr. 3 SGB III/§235a und 236 SGB III (außerbetriebliche Ausbildung für Menschen mit Behinderungen - Reha)
  • Sonderprogramme des Bundes/der Länder (i.d.R. für "marktbenachteiligte" Jugendliche)

Mit "überwiegend öffentlich finanziert" sind also ausschließlich Ausbildungsverträge gemeint, die sich einer dieser drei Kategorien zuordnen lassen. Alle sonstigen Verträge werden der Gruppe "überwiegend betrieblich finanziert" zugeordnet.

Merkmal Finanzierungsform

Anschlussverträge

Anschlussverträge sind Verträge, die im Anschluss an eine vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG/HwO zu einem weiteren Abschluss führen. Dabei werden jedoch nur die Verträge für Berufsausbildungen berücksichtigt, die in den Ausbildungsordnungen als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i.d.R. Einstieg ins 3. Ausbildungsjahr) oder die unter "Fortführung der Berufsausbildung" genannt werden. Bei den Berufen, in deren Ausbildungsordnung eine Fortführung der Berufsausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung vorgesehen ist, handelt es sich zumeist um Ausbildungsberufe mit zweijähriger Ausbildungsdauer.

Bei der Auswertung der BIBB-Erhebung zum 30.09. werden Anschlussverträge nicht als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge berücksichtigt. Sie werden in einer Tabelle neben den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen separat ausgewiesen.

Informationen zu den Anschlussverträgen


Liste mit Erhebungsberufen, auf die eine abgeschlossene Berufsausbildung angerechnet werden kann (Anschlussverträge)

In dieser Liste sind in der Spalte "Beruf 1" die Berufe aufgelistet, bei denen laut den Ausbildungsordnungen eine Fortführung der Berufsausbildung möglich ist. Die Spalte "Beruf 2"stellt die Berufe dar, auf die die abgeschlossene Berufsausbildung von "Beruf 1" angerechnet werden kann.



Stand der Information: September 2011

Fußnoten:

01 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen) die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW an das BIBB übermittelt.