Bundeseinheitlichkeit der Berufsbildung
Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung beschließt Empfehlung
47/2003 | Bonn, 18.12.2003
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)01 hat auf seiner Sitzung am 12. Dezember 2003 das Thema "Bundeseinheitlichkeit der Berufsbildung" beraten und dazu folgende Empfehlung an die Bundesregierung verabschiedet:
"Die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der außerschulischen Berufsbildung vom Bund auf die Länder bzw. die Eröffnung der Möglichkeit für die Länder, in diesen Bereichen vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu treffen, ist weder bildungs- noch wirtschaftspolitisch sinnvoll, noch ist die Übertragung zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten oder aus Wettbewerbsgründen erforderlich.
Die Zersplitterung der bundeseinheitlichen Ausbildungsstandards ginge einher mit
- erhöhtem Kosten- und Organisationsaufwand für überregional tätige Unternehmen,
- erhöhtem Verwaltungsaufwand der öffentlichen Stellen,
- aufwendigem Anpassungsqualifizierungsbedarf,
- dem Verlust der Einheitlichkeit der Ausbildung,
- der Einschränkung der beruflichen Mobilität,
- dem Verlust von Rechtssicherheit,
- dem Verlust von Akzeptanz für das duale System im internationalen Wettbewerb,
- dem Verlust von Transparenz, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit,
- und damit im Ergebnis mit dem Verlust von Ausbildungsplätzen.
Erforderlich ist nicht die Zerstückelung, sondern die punktuelle Optimierung und die weitere ständige Anpassung des Systems an die wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Änderungen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern werden hierzu nicht benötigt.
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung appelliert deshalb an alle Beteiligten, sich nachdrücklich für die Beibehaltung der bestehenden Zuständigkeiten im Bereich der beruflichen Bildung einzusetzen."
Zum Hintergrund der Empfehlung:
Die Regierungschefs der Länder haben am 27. März 2003 in Berlin Leitlinien für die Verhandlungen mit dem Bund zum Thema "Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland" verabschiedet. Vorgeschlagen wird darin, den Ländern auf geeignete Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung ein eigenes Zugriffsrecht einzuräumen. Danach behielte der Bund zwar sein Regelungsrecht, die Länder könnten jedoch von den Regelungen des Bundes abweichende Gesetze beschließen. Dies betrifft auch die außerschulische berufliche Bildung.