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Pressemitteilung

Berufsbildungsbericht 2022 veröffentlicht

BIBB-Hauptausschuss verabschiedet Stellungnahme

13/2022 | Bonn, 11.05.2022

Berufsbildungsbericht 2022 veröffentlicht

Der Berufsbildungsbericht 2022 der Bundesregierung ist am heutigen Mittwoch im Anschluss an die Verabschiedung im Bundeskabinett vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht worden (www.bmbf.de/berufsbildungsbericht). Parallel mit dem Erscheinen des Berufsbildungsberichts veröffentlicht der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) auch seine Stellungnahme. Diese hatte der BIBB-Hauptausschuss zuvor in seiner Sitzung am 1. April 2022 auf der Grundlage des vom BMBF vorgelegten Entwurfs des Berufsbildungsberichts verabschiedet.

In seiner gemeinsamen Stellungnahme würdigt der BIBB-Hauptausschuss, dass Aus- und Weiterbildung sowie die Umsetzung der Prüfungen auch im vergangenen Jahr trotz der Widrigkeiten durch die Coronapandemie überwiegend gelungen seien. Dennoch bleibe die Situation auf dem Ausbildungsmarkt herausfordernd und die Gefahr einer Abwärtsspirale bei den Neuverträgen sei nicht gebannt. Für eine langfristige Erholung des Ausbildungsgeschehens sei es unter anderem notwendig, wieder mehr Betriebe für die Ausbildung und mehr Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungsplätze zu gewinnen sowie das passgenaue Zusammenführen von Angebot und Nachfrage weiter zu verbessern.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Dazu gehört laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch die Stellungnahme zum Entwurf des Berufsbildungsberichts. Der Hauptausschuss ist zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen besetzt.

Die gemeinsame Stellungnahme des BIBB-Hauptausschusses sowie die ergänzenden Voten der Gruppen der Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder im Wortlaut: www.bibb.de/dokumente/pdf/stellungnahmezumbbb2022.pdf

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.