BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 
Pressemitteilung

Mit Fingerspitzengefühl, musikalischem Gehör und elektronischem Verständnis

24/2014 | Bonn, 17.06.2014

Rund 1.500 handpolierte Einzelteile braucht es für eine Konzertharfe - und ein gutes musikalisches Gehör sowie eine gewisse eigene Spielfertigkeit. Denn Zupfinstrumentenmacher/-innen müssen ein Instrument nicht nur bauen, sondern auch seinen Klang überprüfen können. Zum Spektrum ihrer Arbeit gehören neben dem Bau von Gitarren und Harfen auch die Herstellung von Mandolinen, Lauten, Zithern und Banjos. Um die gestiegenen Anforderungen insbesondere beim Bau elektronischer Instrumente wie der E-Gitarre und die unterschiedlichen Fachrichtungen Gitarren- und Harfenbau stärker in der Ausbildung zu verankern, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis die dreijährige Berufsausbildung auf den neuesten Stand gebracht.

Mit der Modernisierung wird die über 17 Jahre alte Verordnung zur Ausbildung für Zupfinstrumentenmacher/-innen abgelöst. Im neuen Berufsbild wird durch die Differenzierung in die beiden Fachrichtungen "Gitarrenbau" und "Harfenbau" dem unterschiedlichen Herstellungsverfahren der beiden wichtigsten Instrumente Rechnung getragen. Innerhalb des Harfenbaus gibt es neben der Konzertharfe auch die historische Barockharfe und die keltische Harfe. Da der Bedarf an elektronischen Zupfinstrumenten gestiegen ist, wird dies in der neuen Verordnung mit der eigenen Berufsbildposition "Montieren von Tonabnahmesystemen" berücksichtigt.

Die Ausbildung erfordert handwerkliche Geschicklichkeit und ein gutes Gehör. Neben der klanglichen Feinabstimmung sind auch feinmotorische Fähigkeiten gefragt: So sind zum Beispiel bei der Herstellung einer Konzertharfe präzise Nietbohrungen von 1/100 mm erforderlich.

Zupfinstrumentenmacher/-innen arbeiten hauptsächlich in Klein- und Mittelbetrieben des Musikinstrumentenbaus, aber auch im Musikalienfachhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstatt oder in Museen mit Restaurationsabteilungen für Musikinstrumente.

Die Ausbildung eröffnet nach erfolgreichem Abschluss vielfältige berufliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten. So kann man sich beispielsweise zum/zur staatlich geprüften Zupfinstrumentenmachermeister/-in qualifizieren oder selbstständig in eigener Werkstatt arbeiten. Außerdem kann nach Abschluss der dualen Ausbildung zum/zur Zupfinstrumentenmacher/-in und dreijähriger Erfahrung im Beruf der Studiengang "Holztechnik" mit Bachelorabschluss an der Fakultät für Holztechnik und Bau der Fachhochschule Rosenheim angeschlossen werden.

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 15 Ausbildungsverhältnisse für Zupfinstrumentenmacher/-innen registriert. Die Ausbildungsvergütung liegt im Durchschnitt bei 626 Euro brutto pro Monat.

Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit an der "Staatlichen Berufs- und Berufsfachschule Mittenwald" (Bayern) sowie am "Beruflichen Schulzentrum für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach", Außenstelle Klingenthal (Sachsen).

Im Zuge der Modernisierung der Ausbildungsordnung wurde auch der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für die Berufsschule von der Kultusministerkonferenz (KMK) überarbeitet.

Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt - vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - zum 1. August 2014 in Kraft.

Weitere Informationen zur neuen Ausbildungsordnung unter https://www.bibb.de/de/berufesuche.php/profile/apprenticeship/085131

Ansprechpartnerin im BIBB:
Margareta Pfeifer

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.