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Pressemitteilung

BIBB-Hauptausschuss empfiehlt Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen

02/2007 | Bonn, 09.01.2007

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner letzten Sitzung in Berlin einstimmig eine Empfehlung zur Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen verabschiedet. Die neue Empfehlung, der ein gemeinsames Verständnis aller im Hauptausschuss Beteiligter über Prüfungsanforderungen zugrunde liegt, wurde durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahre 2005 notwendig und löst eine alte Regelung aus dem Jahre 1980 ab. Betroffen sind alle dualen Ausbildungsberufe, die künftig neu geordnet oder modernisiert werden. Neu geregelt werden in der Empfehlung unter anderem die Prüfungszeiten. In Abkehr von der bislang geltenden Regelung, die maximale Obergrenzen festlegte, empfiehlt der BIBB-Hauptausschuss nun die Einführung von festen Prüfungszeiten.

Weiterer Bestandteil der Empfehlung ist ein einheitlicher Katalog von Prüfungsinstrumenten, die zukünftig bei den Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie bei der neuen, alternativen Form der "Gestreckten Abschlussprüfung" zum Einsatz kommen können. Neue Prüfungsinstrumente wie zum Beispiel das "situative Fachgespräch", der "betriebliche Auftrag" oder die "Arbeitsaufgabe" wurden einheitlich definiert und es wird beschrieben, wie sie eingesetzt und bewertet werden sollen.

Gleichzeitig wurde die Gliederung der Abschlussprüfungen in Fertigkeits- und Kenntnisprüfungen aufgegeben. Prüfungen richten sich künftig an den jeweiligen beruflichen Handlungskompetenzen und nicht mehr an einzelnen Lernzielen aus. Dieses hat zur Konsequenz, dass es für die Gestaltung der Prüfungen für bestimmte Berufsgruppen, wie etwa kaufmännische oder gewerblich-technische Berufe, keine festen Vorgaben mehr gibt.

Der BIBB-Hauptausschuss hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.

Die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses (inklusive Anlage) zur Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen in Ausbildungsordnungen im Wortlaut:

Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses