BIBB-Hauptausschuss empfiehlt Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen
20/2006 | Bonn, 22.06.2006
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat auf seiner Sitzung am 20. Juni 2006 in Bonn einstimmig eine Empfehlung zu neuen bundeseinheitlichen Rahmenrichtlinien für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 42m Handwerksordnung (HwO) verabschiedet.
Der Hauptausschuss des BIBB hat die gesetzliche Aufgabe, die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er ist zu gleichen Teilen mit Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Länder sowie des Bundes besetzt.