Berufsorientierung und Berufsberatung
Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung beschließt Empfehlungen
48/2005 | Bonn, 16.12.2005
Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2005 Empfehlungen zur Berufsorientierung und Berufsberatung verabschiedet, die die "Empfehlungen über vorberufliche Bildung und Beratungsdienste" des Bundesausschusses für Berufsbildung vom 26. Januar 1972 ersetzen.
Die Empfehlungen des Hauptausschusses zur Berufsorientierung und Berufsberatung im Wortlaut:
Präambel
In Übereinstimmung mit Entschließungen des Rates der EU und Empfehlungen der OECD betont der Hauptausschuss des BIBB die zunehmende bildungs- und gesellschaftspolitische Bedeutung der Berufsorientierung und Berufsberatung.
Strukturwandel, veränderte Anforderungen an berufliche Qualifikationen und Kompetenzen sowie entsprechende Herausforderungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt machen lebensbegleitende Orientierungs- und Beratungsprozesse erforderlich und erhöhen die Ansprüche an Berufsorientierung und Berufsberatung. Zeitgemäße, d.h. fundierte, systematische und strukturierte sowie kontinuierliche Berufsorientierung und Berufsberatung sind dauerhaft wirksam und wirtschaftlich nur durch die Kooperation aller Akteure zu leisten.
Berufsorientierung und Berufsberatung sind Angebote für alle und können von jedem in An-spruch genommen werden. Die Empfehlungen des Hauptausschusses fokussieren aufgrund der besonderen Bedeutung des Übergangs von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf auf Jugendliche und junge Menschen unter 25 Jahren. Sie stellen übergreifende Leitideen und Prioritäten dar, die es ermöglichen sollen, Entwicklungen in unterschiedlichen Bereichen des allgemeinen und beruflichen Bildungswesens zu begleiten und zu gestalten.
1. Ausgangslage
Tiefgreifende Veränderungen in der Berufs-, Tätigkeits- und Qualifikationsstruktur, proble-matische Entwicklungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und internationaler Wettbewerb sowie gewandelte Berufe und Wirtschaftszweige stellen vor allem junge Menschen vor erhebliche Herausforderungen, besonders am Übergang von Schule in Ausbildung, Studium und Beruf.
(Jugend-)Arbeitslosigkeit und brüchige Erwerbsbiographien erhöhen die Anforderungen an Orientierung und Beratung. Zu berücksichtigen sind beispielsweise Probleme beim Übergang in Ausbildung auf der einen und offene Ausbildungsplätze auf der anderen Seite. Besonders betroffen sind jene Personen, bei denen sich der Weg in eine Berufsausbildung und/oder Arbeit aufgrund ungünstiger regionaler Bedingungen, unzureichender schulischer Voraussetzungen und/oder sozialer, ethnischer bzw. geschlechtsspezifischer Benachteiligungen schwierig gestaltet. Andererseits bieten sich aber auch wahrzunehmende Chancen, etwa durch neue Tätigkeits- und Berufsfelder oder Bildungsmöglichkeiten im Ausland.
Die jungen Menschen sind in ihren Kompetenzen so zu fördern, dass sie lebensbegleitendes Lernen und ihren beruflichen Werdegang aktiv gestalten können. Sie müssen fähig sein, sich über die unterschiedlichen Beratungseinrichtungen und deren Angebote zu informieren und sie gezielt zu nutzen. Zugleich sind sie verpflichtet, die Angebote zur Beratung und Orientierung - je nach ihren individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten mit Unterstützung - eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Angesichts der Bedeutung und auch der Möglichkeiten effektiver Berufsorientierung und -beratung stehen alle verantwortlichen Akteure gemeinsam in der Pflicht, die jungen Menschen bei der Bewältigung von Problemen beim Übergang von Schule in Ausbildung, Studium und Beruf zu unterstützen.
2. Ziele und Aufgaben der Berufsorientierung und Berufsberatung
Berufsorientierung und Berufsberatung verfolgen verschiedene, teilweise im Spannungsverhältnis stehende Ziele. Sie haben nachstehende Aufgaben:
- zur Realisierung individueller Bildungschancen beizutragen;
- an der Verwirklichung von Chancengerechtigkeit und sozialer Inklusion mitzuwirken sowie die Integration spezieller Gruppen wie z.B. Migrant/innen zu unterstützen;
- den Prozess der Berufsfindung und Berufswahl beim Übergang von Schule in Ausbildung, Studium und Beruf zu stärken;
- die Arbeitsmarktbedingungen zu berücksichtigen und dabei auf Nachwuchssicherung, Ausbildungs- und Arbeitsmarktanforderungen, Vermeidung und Verkürzung von Arbeitslosigkeit, Mobilität sowie Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit hinzuwirken;
- eine effiziente Gestaltung von bzw. wirkungsvolle Investitionen in Bildung und Ausbildung im Blickfeld zu haben, um zur Erreichung von individuellen Lernzielen beizutragen, die Beteiligung an Bildung und Ausbildung zu steigern und Bildungs- bzw. Ausbildungsabbrüche vermeiden zu helfen.
Berufsorientierung ist als länger andauernder und komplexer Prozess zu verstehen und erfordert Lernorganisationen an mehreren Lernorten. Berufsorientierung soll zur individuellen, zielgenauen Berufs- und Lebenswegplanung motivieren und befähigen. Die Einsicht in die Notwendigkeit lebensbegleitenden Lernens gehört ebenso dazu wie die Entwicklung von Selbsthilfestrategien, um gebotene Chancen wahrnehmen und nutzen zu können. Berufsorientierung liegt insbesondere in der Verantwortung der Schulen und der Bundesagentur für Arbeit, die sie entsprechend der Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004 umsetzen. Sie werden durch weitere am Orientierungsprozess beteiligte Akteure unterstützt. Berufsorientierung muss frühzeitig ansetzen, altersadäquat und schulformspezifisch gestaltet sein.
Berufsberatung ist gesetzlich definiert als die Erteilung von Auskunft und Rat zur Berufs-wahl, beruflichen Entwicklung und zum Berufswechsel, zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe, zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung, zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und zu Leistungen der Arbeitsförderung. Sie erstreckt sich auch auf die Unterrichtung und Beratung zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind (§ 30, SGB III).
Berufsberatung ist gesetzliche Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (§ 29, SGB III). Sie kann auch von anderen Akteuren angeboten und durchgeführt werden.
3. Beitrag und Zusammenarbeit der Akteure
Um die anstehenden Aufgaben und Ziele einer nachhaltigen Berufsorientierung und Berufsberatung bewältigen und erreichen zu können, ist nicht nur das abgestimmte Zusammenwirken der allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie der Bundesagentur für Arbeit gefordert, sondern auch ein Zusammenarbeiten mit Eltern, Jugendhilfe, weiterführenden Bildungseinrichtungen, Ländern, Wirtschaft (Unternehmen, Verbände, Kammern), Gewerkschaften, Sozialverbänden, Arbeitsgemeinschaften, Kommunen, Hochschulen und Bildungsträgern.
Schulen
Aufgrund der komplexen Anforderungen bei gleichzeitig begrenzten Ressourcen sind die Schulen bei einer praxisorientierten Berufsorientierung auf kooperationswillige Partner angewiesen. Eine kooperative Berufswahlvorbereitung und -orientierung bedeutet Abstimmung und Einbezug aller mitverantwortlichen Akteure.
Die Schule beteiligt in geeigneter Weise die Erziehungsberechtigten. Gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern unterstützt sie ihre Schülerinnen und Schüler, durch Praktika, andere betriebliche Kontakte und außerschulische Experten/innen breite, wirklichkeitsnahe Einblicke in die Arbeitswelt zu bekommen. Sie fördert die Fähigkeit realistischer Selbsteinschätzung und Handlungskompetenz, die für eine tragfähige Berufswahlentscheidung Voraussetzung sind.
Hochschulen
Schüler/innen der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) werden von der Studienberatung der Hochschulen über Studiengänge, Abschlüsse und Berufsmöglichkeiten (national und international) unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Interessensschwerpunkte informiert. Zur Erweiterung des Spektrums tragen praxisorientierte Veranstaltungen wie z.B. Tage der offenen Tür und Schülerpraktika bei.
Studienberatung und Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit verzahnen dabei ihre Angebote.01
Wirtschaft
Die Wirtschaft trägt durch Angebote der Unternehmen, Verbände, Kammern sowie ihrer Bildungswerke zu einer praxisorientierten Berufsorientierung bei und unterstützt durch Kooperationen Schulen und Berufsberatung bei ihrer Arbeit. Sie bietet vielfältige Aktivitäten wie Betriebserkundungen und Tage der offenen Tür, Betriebspraktika für Schüler/innen und Lehrkräfte sowie den Einsatz von Mentorinnen und Mentoren aus der betrieblichen Praxis. Zugleich unterstützt sie Schülerfirmen und -projekte und stellt Informationen über Inhalte und Anforderungen in den verschiedenen Berufen bereit. Ein Großteil des Engagements der Wirtschaft wird gebündelt und befördert durch die Arbeit von SCHULEWIRTSCHAFT.
Gewerkschaften
Die Gewerkschaften unterstützen den Dialog zwischen Schulen und Betrieben und vermitteln Kontakte, um den notwendigen Öffnungsprozess der Schulen zur Arbeitswelt zu fördern. Sie helfen über die Arbeitskreise "Schule und Arbeitswelt" jungen Menschen bei Bewerbungen, tragen zur Anbahnung von Betriebserkundungen bei, bieten für Schulabgangsklassen, Elternseminare, Lehrer/innen, Betriebs- und Personalräte Informationsmaterial zur Berufsorientierung an und stellen Bildungsangebote für Elternbeiräte zu dieser Thematik zur Verfügung. Darüber hinaus wirken sie bei der Erarbeitung von geeigneten Unterrichtsmaterialien und bei Projektwochen mit.
Bundesagentur für Arbeit
Die Agenturen für Arbeit informieren und beraten zu allen Fragen der Berufs- und Studienwahl sowie des Arbeitsmarktes. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung diagnostischer Instrumente zur Beurteilung von Ausbildungsreife und Berufseignung, welche die Entwicklungsfähigkeit von Jugendlichen angemessen berücksichtigen. Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit stützt sich dabei auf die von der Schule geleistete Hinführung auf die Wirtschafts- und Arbeitswelt und unterstützt ihrerseits die Schulen bzw. Lehrkräfte durch ihre Kompetenz in Fragen der individuellen beruflichen Beratung und des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes einschließlich der Vermittlung in Ausbildungsstellen.
Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit bietet in ihren unterschiedlichen Formen, insbesondere der Jugendberufshilfe und der Schulsozialarbeit, vor allem sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten Jugendlichen Hilfestellungen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Dabei hat sie für ihre Zielgruppen spezifische Angebotsformen entwickelt, die schulisches und praktisches Lernen, sozialpädagogische Einzelbetreuung und freizeitbezogene Gruppenarbeit kombinieren. Eine wichtige Aufgabe von Angeboten im Rahmen der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe ist es, die Handlungsfähigkeit der Jugendlichen dahingehend zu unterstützen und zu fördern, dass sie ihren Alltag besser bewältigen können.
Vielfältige Kooperationen
Das Spektrum der Kooperationsformen verdeutlichen die folgenden Beispiele:
- Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerkonferenz vom 15. Oktober 2004 arbeiten Schulen und Agenturen für Arbeit bei der Berufsorientierung zusammen. Entsprechend den jeweiligen Erfordernissen obliegt aufgrund der föderalen Struktur die konkrete Ausgestaltung den Akteuren auf Landes- (Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit und Kultusministerien) bzw. auf regionaler/lokaler Ebene (Schule/Arbeitsagentur).
- Verknüpfung von Angeboten zur Berufsorientierung zwischen Studienberatung der Hochschulen und Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit.
- Das Netzwerk "Wege ins Studium" als gemeinsame Initiative von Bundesagentur für Arbeit, Bundeselternrat, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Deutschem Gewerkschaftsbund, Deutschem Studentenwerk, Hochschulrektorenkonferenz und den Bildungsministerien der Länder setzt sich für die Beseitigung von Hindernissen ein, welche die Aufnahme eines Studiums erschweren. Es organisiert bildungs- und arbeitsmarktpolitische Informations- und Beratungsveranstaltungen für Abiturient/innen und fördert die regionale Zusammenarbeit bei der Studien- und Berufsorientierung.
4. Empfehlungen
Der Hauptausschuss spricht sich für den Erhalt und Ausbau der Berufsorientierung und Berufsberatung und die verstärkte Zusammenarbeit der Akteure aus und empfiehlt:
Sicherstellung und Ausbau des Angebotes
- das Angebot an Berufsorientierung und Berufsberatung als integralen Bestandteil des Bildungswesens entsprechend der Entschließung des Rates der EU und der Empfehlungen der OECD weiter zu entwickeln;
- ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen in allen beteiligten Institutionen bereitzustellen, um die Herausforderungen bewältigen und die der Berufsorientierung und -beratung innewohnenden Chancen vor allem als präventives Instrument nutzen zu können;
- für die Qualifizierung der Beratungsfachkräfte nach anerkannten Standards Sorge zu tragen sowie die Qualität und Aktualität ihrer Angebote zu garantieren;
- die Qualifizierung des Lehrpersonals durch Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie Praktika sicherzustellen;
Qualität der Angebote
- Berufsorientierung und Berufsberatung sind so auszugestalten, dass junge Menschen ihre Kompetenzen wie Selbstständigkeit und Eigenverantwortung für die selbständige Gestaltung ihres Lernweges und ihrer beruflichen Entwicklung steigern können;
- eine frühe Diagnostik, gezielte, individuelle Förderung und kontinuierliche Begleitung aller Jugendlichen anzubieten, um die Talente und Potenziale erkennen und entwickeln sowie unterschiedliche Lernvoraussetzungen bzw. Lernstände rechtzeitig ausgleichen zu können;
- bei der Beratung über mögliche Perspektiven, Anschlussmöglichkeiten und Durchlässigkeiten im Bildungswesen, über Karrierewege, Berufsverläufe sowie die Meisterprüfung und Formen der Selbstständigkeit zu informieren;
- bei der Berufsorientierung und -beratung darauf zu achten, dass die Akteure abgestimmt beraten und orientieren und darauf hinwirken, dass nachhaltige Qualifizierung und Kom-petenzentwicklung hohe Priorität haben und Eigenaktivität voraussetzen;
- für Risikogruppen und gefährdete Einzelpersonen frühzeitig sozialpädagogische und/oder psychologische Beratung und individuelle Betreuung anzubieten, insbesondere auch durch zusätzliche Angebote - z.B. Sprachprogramme für Jugendliche mit Migrationshintergrund;
- den breiteren zeitlichen Rahmen von Ganztagsschulen auch für Berufsorientierungsangebote zu nutzen;
- Berufsorientierung in Curricula und Schulprogramme einzubinden und berufsorientieren-den Unterricht im Hinblick auf verstärkten Praxisbezug und integrative Unterrichts-/Arbeitsformen didaktischmethodisch weiter zu entwickeln;
- auf die Einhaltung der Gleichstellung der Geschlechter in der Berufsorientierung und Berufsberatung zu achten.
Abstimmung und Vernetzung der Angebote
- bestehende und beispielhafte Initiativen einer effizienten, frühzeitigen und kontinuierlichen Zusammenarbeit und Abstimmung im Rahmen der Berufsorientierung und -beratung mit allen relevanten Akteuren auf breiter Basis umzusetzen;
- (über)regionale Netzwerke als flankierende Unterstützung der Jugendlichen im Berufsorientierungsprozess auszuweiten und ihre Einrichtung zu unterstützen;
- die Familien in berufsorientierende schulische Maßnahmen einzubinden sowie insbesondere Eltern mit Migrationshintergrund über Schule und Beruf aufzuklären;
- Einrichtungen der Jugendhilfe und der Kommunen in bestehende und gegebenenfalls neu entstehende Strukturen und Abstimmungsprozesse einzubeziehen.
Literatur
Arbeitsstab Forum Bildung: Empfehlungen des Forum Bildung, Bonn/Köln 2001
BAG Jugendsozialarbeit: Zur aktuellen Situation der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit - Rückmeldungen aus der Trägerlandschaft der BAG Jugendsozialarbeit, 04.03.2005
BMBF: Berufsorientierung heute, Beitrag im Online-Reader Berufsorientierung des Programms SWA, 2003
Bundesagentur für Arbeit/Ständige Konferenz der Kulturminister der Länder: Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kulturministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit, 15.10.2004
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Option für die Jugend, Berlin, Juli 2003
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung: Kooperative Strukturen an der Schnittstelle Schule und Hochschule zur Studien- und Berufswahlvorbereitung, Heft 126, 2005
Deutscher Bundestag, Drucksache 15/5441 vom 10.05.2005: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP: Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit
Deutscher Gewerkschaftsbund: Michael Sommer: Berufsorientierung - Arbeit und Leben aktiv gestalten, Originalbeitrag zum Online-Reader Berufsorientierung, Programm SWA, 2003
Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaft Nr. 9286: Ausbau der Politiken, Systeme und Praktiken auf dem Gebiet der lebensbegleitenden Beratung in Europa
Europäische Kommission: Allgemeine und berufliche Bildung 2010. Reform von Beratung und Orientierung in Europa. Umgestaltung von Strategien, Systemen und Verfahren, Dezember 2004
Herdt, Ursula: Thesen zur Berufs- und Weiterbildungsberatung, Gewerkschaftliche Bildungspolitik III, 2004
Kultusministerkonferenz 1997: Stärkung der Ausbildungsfähigkeit als Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation, Bonn
Kultusministerkonferenz: Forderungskatalog zur Sicherung der Berufsausbildung und Qualifizierung junger Menschen sowie zur effektiven Nutzung aller Ressourcen in der Berufsausbildung. Beschluss der KMK vom 04.12.2003
OECD-Gutachten zur Berufsberatung. Länderbericht Deutschland, 2004
Programm Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben (SWA) mit innovativen Projekten zur schulischen Berufsorientierung; www.swa-programm.de