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Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2021 - Anstieg von 2,5 %

12.01.2022 | Gudrun Schönfeld, Felix Wenzelmann

Im Jahr 2021 lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im bundesweiten Gesamtdurchschnitt bei 987 Euro pro Monat. Sie erhöhten sich gegenüber 2020 um durchschnittlich 2,5 Prozent, der Anstieg war ähnlich hoch wie im Vorjahr, aber deutlich unter dem Anstieg von 2019.

Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2021 - Anstieg von 2,5 %

Zentrale Ergebnisse und Einordnung in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stiegen im Jahr 2021 im bundesweiten Gesamtdurchschnitt um 2,5 Prozent auf 987 Euro pro Monat an. Der Anstieg lag damit in etwa auf dem Vorjahresniveau (2,6 %, vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2021). Die Vergütungssteigerungen fielen in diesen beiden Jahren deutlich moderater aus als zuvor. Mit Ausnahme des Jahres 2017 waren seit 2012 stets höhere Anstiege zu verzeichnen, die meist deutlich über drei Prozent lagen (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2020).

Für Westdeutschland wurde mit 989 Euro weiterhin ein leicht höherer Durchschnittswert als für Ostdeutschland mit 965 Euro berechnet. Die Zuwachsraten unterschieden sich mit 2,8 Prozent im Osten und 2,5 Prozent im Westen nur wenig. Im Vorjahr ergab sich im Osten mit 3,8 Prozent zu 2,6 Prozent im Westen noch ein deutlich stärkerer Anstieg. In Ostdeutschland wurden somit 2021 98 Prozent der westdeutschen Vergütungshöhe erreicht.

Dies sind die zentralen Ergebnisse der jährlichen Auswertungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).1 Nach einem Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und ihren Einfluss auf die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen bieten die Kapitel 2 und 3 grundlegende Informationen zur BIBB-Datenbasis, zu Tarifvereinbarungen sowie zum Vorgehen bei der Berechnung der Vergütungsdurchschnitte. Hierauf folgen in Kapitel 4 weitere Auswertungen nach verschiedenen Merkmalen wie Ausbildungsbereichen und ausgewählten Ausbildungsberufen. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.

Seit dem Frühjahr 2020 werden viele Bereiche des Arbeits- und Ausbildungsmarktes von der Coronapandemie beeinflusst. Auswirkungen auf die tariflichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich vor allem auf zwei Wegen: zum einen durch niedrigere oder verzögerte Tarifabschlüsse, zum anderen durch die Effekte auf den Ausbildungsmarkt. Bezüglich der Tarifvereinbarungen erwartete das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in seiner Halbjahresbilanz (vgl. WSI-Tarifarchiv 2021) für 2021 einen durchschnittlichen Anstieg der Tariflöhne um 1,6 Prozent. Dies entspricht aufgrund der gestiegenen Inflation einem Reallohnverlust. Auffällig ist zudem, dass die Neuabschlüsse, die im ersten Halbjahr 2021 geschlossen wurden, mit einer durchschnittlichen Tariferhöhung von 1,1 Prozent niedriger ausgefallen sind als Tarifverträge, die 2020 oder früher mit Gültigkeit für 2021 abgeschlossen wurden. Ursächlich für die geringen Anstiege sind Verschiebungen von Tarifabschlüssen und eine Konzentration auf Beschäftigungsabsicherung bzw. auf die Abmilderung von Folgen der wirtschaftlichen Einschränkungen (Kurzarbeit o. Ä.).2 Da einige bedeutende Wirtschaftsbereiche von Transformationen betroffen sind, die unabhängig von der Pandemie erfolgen (z. B.  in der Automobilindustrie), ist die insgesamt geringe Tarifsteigerung nicht ausschließlich der Pandemie geschuldet (vgl. Schulten/WSI-Tarifarchiv 2021). Über die Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen wird üblicherweise im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten verhandelt. Daher gelten die Befunde auch für die tariflichen Ausbildungsvergütungen, auch wenn für sie mit 2,5 Prozent für 2021 eine stärkere Erhöhung als für die Tariflöhne ermittelt wurde.3

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Unsicherheit über die Entwicklung der Pandemie haben für viele Betriebe die Entscheidung, ob und wie viele Jugendliche ausgebildet werden können, erschwert. Auch aufseiten der Jugendlichen war und ist die Unsicherheit über ihre Ausbildungsperspektiven groß. Der Wegfall von Berufsorientierungsangeboten und Möglichkeiten zum Kennenlernen von Betrieben, z. B. durch Praktika, beinträchtigen den Matchingprozess von Betrieben und Jugendlichen. Daraus resultierte zum einen im Ausbildungsjahr 2020/2021 ein überdurchschnittlicher Rückgang der Neuabschlüsse von Ausbildungsverträgen (vgl. Oeynhausen u. a. 2021) und damit der Zahl der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr. So ging der Anteil der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr an allen Auszubildenden, die in unsere Berechnungen4 einfließen, um 2,8 Prozentpunkte auf 29,7 Prozent zurück. Zum anderen waren und sind die Betriebe je nach Branche unterschiedlich stark in ihrem wirtschaftlichen Handeln eingeschränkt. Entsprechend unterschiedlich fielen auch die Reaktionen bezüglich der Ausbildungsentscheidung und des -umfangs aus. Besonders große Rückgänge bei der Zahl der Auszubildenden gab es in einigen Branchen (z. B. Tourismus und Gastronomie) mit eher niedrigen tariflichen Ausbildungsvergütungen (vgl. Oeynhausen u. a. 2021; Übersicht über die tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Berufen unter www. bibb.de/ausbildungsverguetung).

Die Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen erfolgt auf Basis der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (vgl. Uhly/Kroll 2021) zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres (vgl. zur Vorgehensweise Kapitel 2), in der sich die beschriebenen Angebots- und Nachfrageeffekte in der Zahl abgeschlossener Verträge niederschlagen. Insbesondere bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnitte über alle Ausbildungsjahre hat die Besetzungsstärke der jeweiligen Ausbildungsjahre und die Verteilung auf die Branchen und Regionen einen Einfluss. Die Auswirkungen der angesprochenen Entwicklungen am Ausbildungsmarkt werden am Beispiel des Berufs Tourismuskaufmann/-frau deutlich: In diesem Beruf kam es zu besonders starken Rückgängen bei den Neuabschlüssen um fast zwei Drittel, sodass die Zahl der Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr zum Stichtag 31. Dezember 2020 deutlich geringer war als in den beiden anderen Ausbildungsjahren, und die Verteilung der Auszubildenden über die drei Ausbildungsjahre sich erheblich zum Vorjahr verändert hat. Zugleich gab es bei der für diesen Beruf wichtigsten, bundesweit gültigen Tarifvereinbarung für Reisebüros und Reiseveranstalter keinen neuen Tarifabschluss. Daher wurden für die drei Ausbildungsjahre für 2020 und 2021 fast identische tarifliche Ausbildungsvergütungen ermittelt; im Gesamtdurchschnitt des Berufs Tourismuskaufmann/-frau ergab sich dennoch für 2021 ein Anstieg von 40 Euro. Auch in anderen Berufen gab es Rückgänge bei der Zahl der Neuabschlüsse oder Verschiebungen zwischen den Branchen je nach der Betroffenheit durch die Coronapandemie. Die Auswirkungen waren aber in der Regel geringer als in diesem Beispiel.

Mit einer einfachen Simulation kann der Gesamteffekt der veränderten Verteilung der Auszubildenden abgeschätzt werden. Hierfür werden bei der Berechnung der Durchschnittswerte die tariflichen Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober 2021 verwendet, für die Verteilung der Auszubildenden auf die Ausbildungsjahre und Branchen aber die Vorjahreswerte aus der Berufsbildungsstatistik zum Stand 31. Dezember 2019 (also vor Beginn der Coronapandemie) zugrunde gelegt. Bei dieser im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Verteilung auf die Ausbildungsjahre und Branchen wäre der Anstieg der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung demnach um etwa 0,5 Prozentpunkte niedriger ausgefallen. Ob hier die Verschiebungen bei den Ausbildungsjahren oder den Branchen stärker zu Buche schlagen, lässt sich nicht abschätzen.

Datenbasis und Methodik der BIBB-Auswertungen der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Seit dem Jahr 1976 beobachtet und analysiert das BIBB die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen zum Stand 1. Oktober des jeweiligen Jahres (vgl. Beicht 2011, 2019). Seit 1992 sind auch die ostdeutschen Bundesländer in die Auswertungen einbezogen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt jeweils zum Stichtag aus dem dort geführten Tarifregister die aktuellen Ausbildungsvergütungssätze aus rund 500 wichtigen Tarifbereichen5 in Deutschland zusammen. Diese Angaben werden durch vom BIBB recherchierte Verträge ergänzt, die noch nicht beim Tarifregister gemeldet wurden, aber bereits gültig sind.

Die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder umfasst alle Ausbildungsverhältnisse in der dualen Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) zum Stand 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Sie enthält auch Informationen zum Wirtschaftszweig des ausbildenden Betriebs, zum Ausbildungsberuf und zur Region. Auf Basis dieser Angaben wird nun möglichst jedem Ausbildungsverhältnis bzw. jeder/jedem Auszubildenden in der Berufsbildungsstatistik ein Tarifvertrag aus der o. g. Übersicht über die tariflich vereinbarten Vergütungssätze zugeordnet, der theoretisch Gültigkeit besitzen könnte.6 Für die Auswertungen für das Jahr 2021 konnten 82 Prozent der Ausbildungsverhältnisse ein Tarifvertrag und die darin enthaltenen Ausbildungsvergütungen zugewiesen werden. Für die verbliebenen Fälle liegt entweder tatsächlich kein Tarifvertrag vor oder er ist nicht in der BMAS-Liste und den zusätzlich recherchierten Tarifverträgen enthalten. Um die unterschiedliche Tarifbindung in den Wirtschaftszweigen (vgl. Ellguth/Kohaut 2021) zu berücksichtigen, werden in die Berechnung der tariflichen Vergütungsdurchschnitte Daten zum Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben einbezogen (vgl. insgesamt zur Methodik Wenzelmann/Schönfeld 2020).

Bei der Ermittlung der Gesamtdurchschnittswerte werden grundsätzlich alle Ausbildungsberufe nach BBiG bzw. HwO einbezogen mit Ausnahme von überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnissen und Ausbildungsverhältnissen in Berufen nach §66 BBiG und §42m HwO.7 Hier sind tarifliche Vereinbarungen nicht anzuwenden. Durchschnittswerte können nach verschiedenen Merkmalen wie Beruf, Region, Ausbildungsjahr oder Wirtschaftszweig berechnet werden. Alle diese Werte stellen aber immer nur eine Schätzung dar, da keine Informationen vorliegen, wie viele Auszubildende eines Berufs von den einzelnen Tarifverträgen tatsächlich betroffen sind. Die tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen können im individuellen Fall erheblich vom tariflichen Durchschnittswert des betreffenden Berufs abweichen.

Das BIBB stellt im Internet für stärker besetzte Berufe die durchschnittlichen monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in den einzelnen Ausbildungsjahren und im Durchschnitt über die gesamte Ausbildungsdauer zur Verfügung (vgl. https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung). Neben den Berufen, die bereits im Vorjahr in den Tabellen enthalten waren, werden Berufe neu aufgenommen, die erstmals eine Besetzungsstärke von 500 Auszubildenden erreichen, sowie Berufe, für die erstmals passende Tarifverträge vorliegen. Für Ost- und Westdeutschland werden durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütungen ausgewiesen, wenn es im jeweiligen Landesteil mindestens 150 Auszubildende im betreffenden Beruf gibt und genügend Auszubildenden Tarifverträge zugeordnet werden konnten, die auch Auswertungen nach Ausbildungsjahren zulassen.8

Einige stark besetzte Berufe können nicht berücksichtigt werden, da sie in Bereichen ausgebildet werden, in denen keine tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen geschlossen wurden. Dies betrifft z. B. große Bereiche der freien Berufe (z. B. Rechtsanwalts- fachangestellte, Steuerfachangestellte), einzelne Handwerksbereiche (z. B. Zahntechniker/-innen, Hörakustiker/-innen) sowie einige Dienstleistungsbereiche (z. B. die Werbebranche). Auch im Bereich Information und Kommunikation ist die Tarifbindung gering und es existieren nur wenige tarifvertragliche Regelungen (vgl. Ellguth/Kohaut 2021). Die dargestellten Durchschnittswerte für Berufe wie Fachinformatiker/-in oder IT-System-Elektroniker/-in beziehen sich daher zu einem großen Teil auf Ausbildungsverhältnisse außerhalb der IT-Branche. Generell können in die Berechnungen für die einzelnen Berufe nur diejenigen Wirtschaftsbereiche einbezogen werden, in denen auch tarifliche Regelungen existieren.

2021 konnten Vergütungsdurchschnitte für 173 Berufe in Westdeutschland und 115 Berufe in Ostdeutschland berechnet werden. Für einige Berufe, die im Westen einbezogen sind, liegen im Osten keine Tarifvereinbarungen vor. Zudem hat eine größere Zahl von Berufen im Osten nur eine geringe quantitative Bedeutung, sodass für sie keine Durchschnittswerte ausgewiesen werden.

Festlegung und Verbindlichkeit der tariflichen Ausbildungsvergütungen

Tarifvereinbarungen über die Höhe der Ausbildungsvergütungen werden zwischen den Tarifpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) zumeist für einzelne Branchen in bestimmten Regionen vereinbart. Darüber hinaus gibt es auch Tarifverträge für einzelne Unternehmen. Über Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entscheiden die Tarifpartner in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Beschäftigten. Die Tarifabschlüsse zu den Ausbildungsvergütungen erfolgen daher oft in ähnlicher Relation wie die Abschlüsse zu den Löhnen und Gehältern. 2020 lag der Anstieg bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen mit 2,6 Prozent über dem allgemeinen Lohnanstieg von 2,0 Prozent (vgl. Schulten/WSI-Tarifarchiv 2021), und auch für 2021 zeichnet sich mit 2,5 Prozent eine stärkere Erhöhung bei den Ausbildungsvergütungen als für Löhne und Gehälter mit 1,6 Prozent ab (vgl. WSI-Tarifarchiv 2021).

Innerhalb des Geltungsbereichs eines Tarifvertrags wird üblicherweise keine Unterscheidung nach Ausbildungsberufen vorgenommen. Lediglich in einigen wenigen Tarifbereichen erfolgt eine Differenzierung nach Berufsgruppen, wobei der Tarifvertrag meist zwischen gewerblichen und kaufmännischen Berufen unterscheidet, so z. B. im Bauhauptgewerbe. Zwischen den Branchen bestehen zum Teil beträchtliche Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen. In vielen Branchen gibt es regionale Vergütungsunterschiede, insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland, aber auch nach Bundesländern oder einzelnen Regionen. Deshalb kann die tarifliche Vergütung in einem Beruf stark variieren, je nachdem, welcher Branche der Ausbildungsbetrieb angehört und in welcher Region er sich befindet.

Die tariflichen Vergütungssätze sind für tarifgebundene Betriebe verbindliche Mindestbeträge, d. h., niedrigere Zahlungen sind unzulässig, übertarifliche Zuschläge dagegen möglich. Eine Tarifbindung liegt vor, wenn der Betrieb dem tarifschließenden Arbeitgeberverband angehört oder er selbst einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat. Mit der Novelle des BBiG, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, wurde für Auszubildende, deren Ausbildung in 2020 (oder danach) begann, eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt (vgl. § 17 BBiG). Von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sind allerdings tarifvertragliche Regelungen. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten.

Nicht tarifgebundene Betriebe können die für ihre Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung um bis zu 20 Prozent (vgl. § 17 BBiG) unterschreiten, allerdings höchstens bis zur Grenze, die die Mindestausbildungsvergütung vorgibt.9 Diese Betriebe orientieren sich jedoch häufig freiwillig an den in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Sätzen.

Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2021 differenziert nach verschiedenen Merkmalen

Regionale Vergütungsunterschiede


Die tariflichen Ausbildungsvergütungen haben sich auch im Jahr 2021 zwischen Ost- und Westdeutschland weiter angenähert. Im Gesamtdurchschnitt über alle Ausbildungsjahre bestehen kaum noch Unterschiede; der westdeutsche Durchschnittswert war mit 989 Euro 24 Euro höher als im Osten, was etwa 2,5 Prozent entspricht. Wie zumeist in den letzten zehn Jahren10 gab es auch in diesem Jahr im Osten mit 2,8 Prozent einen höheren Anstieg als im Westen mit 2,5 Prozent. Er fiel jedoch deutlich geringer aus als in den beiden Vorjahren. So lagen die jährlichen Steigerungsraten 2020 bei 3,8 Prozent (zu 2,6 % im Westen) bzw. 2019 bei 5,1 Prozent (zu 3,7 % im Westen).

Trotz dieser zunehmenden Angleichung zeigen sich bei einzelnen Berufen und auch nach Ausbildungsbereichen weiterhin größere Unterschiede mit in der Regel niedrigeren Vergütungsdurchschnitten in Ostdeutschland. In einigen Branchen gibt es bereits seit längerer Zeit für Deutschland einheitliche Tarifvereinbarungen, z. B. in der privaten Versicherungswirtschaft, im privaten Bankgewerbe oder im Bäcker-, Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk. Seit 2021 gelten beispielsweise auch in der Gebäudereinigung einheitliche Vergütungssätze. Deutliche Abstände treten hingegen beim Beruf Friseur/-in zutage. Der tarifliche Gesamtdurchschnittswert war 2021 in Ostdeutschland 37 Prozent niedriger als der westdeutsche Wert. Die für Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum 1. Oktober 2021 vorliegenden Tarifverträge, die 2019 abgeschlossen wurden, weisen für alle Ausbildungsjahre Werte aus, die deutlich unterhalb der für 2021 gültigen Mindestausbildungsvergütungen liegen.11 Tarifvertragliche Regelungen sind allerdings von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Die dort festgelegten tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten als angemessen, weil sie von Tarifvertragsparteien ausgehandelt wurden und daher davon auszugehen ist, dass die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Herkert/Töltl 2020). Auch nach Ablauf eines Tarifvertrages gilt dessen Vergütungsregelung für bereits begründete Ausbildungsverhältnisse weiterhin als angemessen, bis sie durch einen neuen oder ablösenden Tarifvertrag ersetzt wird (§ 17 BBiG). In einigen westdeutschen Tarifbereichen wurden hingegen 2021 im Friseurhandwerk Tarifvereinbarungen mit Vergütungen oberhalb der Mindestausbildungsvergütung abgeschlossen, z. B. in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Größere Vergütungsunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland finden sich daneben in Berufen aus dem Baubereich. So waren in den Berufen Zimmerer/Zimmerin, Maurer/-in und Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen rund 20 Prozent niedriger als im Westen. Im kaufmännischen Bereich waren die Abstände z. B. in den Berufen Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung (13 %) und Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (9 %) relativ groß. Neben den bereits erwähnten Bereichen mit bundeseinheitlichen Tarifvereinbarungen waren auch in Berufen wie Medizinische/-r Fachangestellte/-r, Immobilienkaufmann/-frau und Verwaltungsfachangestellte/-r kaum Unterschiede festzustellen.12

In drei der fünf Ausbildungsbereichen13, für die Auswertungen möglich sind, waren die westdeutschen Werte etwa sechs Prozent höher als im Osten. So wurden in Industrie und Handel im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre im Westen 1.043 Euro und im Osten 988 Euro gezahlt. Die entsprechenden Werte für das Handwerk betrugen 885 Euro zu 837 Euro bzw. 941 Euro zu 889 Euro in der Landwirtschaft. In den freien Berufen war der Abstand mit drei Prozent geringer. Im öffentlichen Dienst gibt es schon seit vielen Jahren keine Vergütungs- unterschiede mehr.14

Neben den zuvor dargestellten Unterschieden zwischen Ost- und Westdeutschland zeigen sich auch zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil deutliche Differenzen der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen (vgl. Abbildung 1). Die niedrigsten Vergütungsdurchschnitte wurden für Thüringen mit 959 Euro ermittelt, aber auch in Brandenburg mit 960 Euro und in Schleswig-Holstein mit 962 Euro waren sie nur unwesentlich höher. Insgesamt lagen die ostdeutschen Bundesländer mit Werten zwischen 959 Euro in Thüringen und 971 Euro in Sachsen recht nahe beieinander. In Westdeutschland waren die Unterschiede größer. Der mit Abstand höchste Vergütungsdurchschnitt wurde mit 1.039 Euro für Baden- Württemberg ermittelt. Auch in Bremen lag die durchschnittliche tarifliche Vergütung über 1.000 Euro.

Die Unterschiede lassen sich zum Teil durch regionale Tarifverträge erklären. So sehen z. B. Tarifverträge, die nur für Baden-Württemberg gelten, in der Regel Vergütungen vor, die über dem Durchschnitt der entsprechenden Branche liegen. Ein weiterer Faktor ist die Aufteilung der Auszubildenden auf die Ausbildungsbereiche. In Baden-Württemberg ist der Anteil der Auszubildenden, die in Industrie und Handel ausgebildet werden, fast vier Prozentpunkte höher als im gesamtdeutschen Durchschnitt, in Schleswig-Holstein hingegen acht Prozentpunkte niedriger. Dort ist das Handwerk stark überrepräsentiert (34,3 % vs. 28,0 % im Bundesgebiet). Wie im folgenden Kapitel gezeigt wird, sind die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerk deutlich niedriger als in Industrie und Handel.

Vergütungsunterschiede nach Ausbildungsbereichen und Ausbildungsberufen

Abbildung 2: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen 2021 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

In den Ausbildungsbereichen öffentlicher Dienst und Industrie und Handel lagen die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2021 deutlich über 1.000 Euro und damit über dem gesamtdeutschen Durchschnittswert von 987 Euro (vgl. Abbildung 2). Die anderen vier Ausbildungsbereiche lagen unter diesem Wert; das Handwerk war der einzige Ausbildungsbereich mit einem Gesamtdurchschnittswert von weniger als 900 Euro. Die tariflichen Ausbildungsvergütungen waren damit im Handwerk rund ein Fünftel niedriger als im öffentlichen Dienst, dem Ausbildungsbereich mit den höchsten Vergütungen. Auch in den einzelnen Ausbildungsjahren15 zeigt sich mit einer Ausnahme dieselbe Reihenfolge: Im Handwerk stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen sowohl vom ersten auf das zweite als auch vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr mit rund 15 Prozent stärker an als in den anderen Ausbildungsbereichen, sodass dort im dritten Ausbildungsjahr mit 989 Euro ein höherer Durchschnittswert als in den freien Berufen mit 973 Euro ermittelt wurde (vgl. Tabelle 1 im Anhang).

Im Vergleich zum Jahr 2020 (vgl. Schönfeld/Wenzelmann 2021) stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Handwerk (+3,8 %) und in der Landwirtschaft (+4,2 %) stärker an als im Gesamtdurchschnitt (+2,5 %). Geringere Anstiege verzeichneten Industrie und Handel mit 2,2 Prozent, die freien Berufe mit 2,1 Prozent, der öffentliche Dienst mit 1,8 Prozent und die Hauswirtschaft mit 1,4 Prozent.

Abbildung 3: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich Industrie und Handel 2021 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen differieren innerhalb der Ausbildungsbereiche stark zwischen den einzelnen Berufen, wie nachfolgend anhand der gesamtdeutschen Durchschnittswerte ausgewählter Berufe gezeigt wird.16 Lediglich im öffentlichen Dienst sind die Unterschiede gering. Generell gilt, dass hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen nicht auf bestimmte Ausbildungsbereiche begrenzt sind. Unter den 17 Berufen, deren gesamtdeutsche Durchschnittswerte 2021 über 1.100 Euro lagen, befanden sich sieben Handwerksberufe, neun Berufe aus Industrie und Handel17 und mit dem/der Sozialversicherungsfachangestellten ein Beruf aus dem öffentlichen Dienst. Die höchsten durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen wurden wie im Vorjahr für den Beruf Zimmerer/Zimmerin mit 1.251 Euro ermittelt.

In 22 Berufen wurden im Gesamtdurchschnitt über alle Ausbildungsjahre tarifliche Ausbildungsvergütungen von weniger als 800 Euro gezahlt. Dies betraf vor allem Handwerksberufe, daneben je zwei Berufe aus den Ausbildungsbereichen Landwirtschaft (Tierwirt/-in, Winzer/-in) und freie Berufe (Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r, Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r) und mit dem/der Florist/-in einen Beruf aus Industrie und Handel. Unterhalb von 700 Euro lagen mit den Berufen Orthopädieschuhmacher/-in, Friseur/-in, Boden- leger/-in und Parkettleger/-in vier Handwerksberufe. Die insgesamt niedrigsten Vergütungs- durchschnitte wurden mit 637 Euro für den Beruf Orthopädieschuhmacher/-in ermittelt.

Abbildung 3 stellt die tariflichen Ausbildungsvergütungen für ausgewählte Berufe aus dem größten Ausbildungsbereich Industrie und Handel dar. Insgesamt zeigt sich bei den in Industrie und Handel ausgebildeten Berufen ein hohes Vergütungsniveau. In den meisten Berufen lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen über 1.000 Euro, nur bei weniger als 30 Prozent der Berufe, für die Durchschnitte ermittelt werden konnten, darunter. Dies betraf vor allem Berufe aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, für die hier stellvertretend der Beruf Hotelfachmann/-frau aufgeführt ist. Daneben gehörten auch Berufe aus dem Bereich Verkehr und Lagerei wie der/die Berufskraftfahrer/-in zu dieser Gruppe sowie einige kaufmännische Berufe wie Verkäufer/-in. In anderen kaufmännischen Berufen wie Bankkaufmann/-frau wurden hohe Ausbildungsvergütungen gezahlt. Die insgesamt höchsten Vergütungen wurden im Beruf Rohrleitungsbauer/-in mit 1.172 Euro erzielt. Wie bereits 2020 waren auch 2021 die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Beruf Florist/-in mit 789 Euro am niedrigsten. Hier fiel der Anstieg zum Vorjahr mit rund sechs Prozent überdurchschnittlich aus, wobei sich im Osten mit rund 17 Prozent ein noch deutlicherer Zuwachs ergab.

Abbildung 4: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich Handwerk 2021 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Im Handwerk war das Gefälle bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen besonders groß (vgl. Abbildung 4). In zehn Berufen wurden hohe tarifliche Ausbildungsvergütungen von im Durchschnitt mehr als 1.000 Euro gezahlt. Dies waren alles Berufe aus dem Baubereich. Beispielhaft sind in der Abbildung die Berufe Straßenbauer/-in, Maurer/-in und Zimmerer/Zimmerin aufgeführt. Zugleich lagen bei 17 Handwerksberufen die Vergütungen unter 800 Euro. Hierzu zählten auch einige Berufe mit hohen Auszubildendenzahlen wie Friseur/-in oder Tischler/-in. Im besetzungsstärksten Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/-in lag die durchschnittliche Vergütung mit 916 Euro über dem Durchschnittswert für den Handwerksbereich, aber doch deutlich unter dem gesamtdeutschen Durchschnittswert von 987 Euro. Unter allen Ausbildungsberufen, für die Auswertungen möglich sind, wurden im Vergleich zum Jahr 2020 die höchsten Anstiege für zwei Handwerksberufe ermittelt: Im Beruf Schornsteinfeger/-in, der im Vorjahr noch die insgesamt niedrigste Vergütung aller Berufe aufwies, betrug der Zuwachs rund 20 Prozent (von 599 Euro auf 719 Euro). Noch deutlicher fiel er im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk mit über 50 Prozent aus – hier wurden in den Tarifverhandlungen 2021 für alle Ausbildungsjahre Erhöhungen von deutlich über 300 Euro vereinbart. Dies führte dazu, dass im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre die tarifliche Ausbildungsvergütung nun bei 968 Euro liegt (2020: 628 Euro).

Abbildung 5: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich freie Berufe 2021 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Da im Ausbildungsbereich der freien Berufe für Berufe wie Rechtsanwaltsfachangestellte/-r und Steuerfachangestellte/-r keine tariflichen Vereinbarungen geschlossen werden, konnten lediglich für vier Berufe die tariflichen Ausbildungsvergütungen berechnet werden (vgl. Abbildung 5). Dabei waren die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Berufen Medizinische/-r Fachangestellte/-r und Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r deutlich höher als in den beiden anderen Berufen. Sowohl bei den Zahn- als auch den Tiermedizinischen Fachangestellten gab es im abgelaufenen Jahr keine neuen Tarifvereinbarungen, die Vergütungen veränderten sich daher im Vergleich zum 1. Oktober 2020 nur minimal. Im Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r wurden die tariflichen Ausbildungsvergütungen geringfügig angehoben (+1,5 %), im Beruf Medizinische/-r Fachangestellte/-r etwas stärker (+2,7 %).

Abbildung 6: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in ausgewählten Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich Öffentlicher Dienst 2021 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen der Berufe des öffentlichen Dienstes unterschieden sich 2021 kaum und lagen alle im Durchschnitt der drei Ausbildungsjahre um die 1.090 Euro (vgl. Abbildung 6). Im öffentlichen Dienst finden vor allem die zwei Tarifverträge für die Länder sowie für den Bund und die Kommunen Anwendung. Die dort vereinbarten Ausbildungsvergütungen für die einzelnen Ausbildungsjahre liegen eng beieinander. Die geringen Abstufungen ergeben sich daher aus der unterschiedlichen Verteilung der Auszubildenden auf Bund, Länder und Kommunen je nach Beruf. Lediglich für den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r wurde ein etwas höherer Vergütungsdurchschnitt ermittelt, da hier noch weitere Tarifvereinbarungen berücksichtigt wurden. Von den elf Berufen, für die Auswertungen möglich sind, werden in Abbildung 6 fünf Berufe dargestellt.

Abbildung 7: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in Ausbildungsberufen im Ausbildungsbereich Landwirtschaft 2021 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Im Ausbildungsbereich Landwirtschaft sind Auswertungen für neun Ausbildungsberufe möglich (vgl. Abbildung 7). Hier ist eine Dreiteilung bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen zu erkennen. In fünf Berufen lagen die Durchschnitte unterhalb von 850 Euro und somit eher im niedrigen Bereich. Im Beruf Gärtner/-in wurden Ausbildungsvergütungen nahe dem gesamtdeutschen Durchschnittswert von 987 Euro gezahlt. Hohe Vergütungen von über 1.050 Euro fielen in drei Berufen an, wobei beim Beruf Forstwirt/-in darauf hinzuweisen ist, dass ein erheblicher Teil der Auszubildenden bei Betrieben des öffentlichen Diensts ausgebildet wird und daher dessen Tarifverträge Anwendung finden.

Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungshöhe

Abbildung 8: Tarifliche Ausbildungsvergütungen – Verteilung der Auszubildenden nach Vergütungsklassen 2021 (Anteil in Prozent)

Rund die Hälfte der Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb lernten, erhielt 2021 eine Ausbildungsvergütung von mehr als 1.000 Euro, sieben Prozent sogar mehr als
1.200 Euro (vgl. Abbildung 8). Bei 35 Prozent der Auszubildenden lagen die Vergütungen zwischen 801 und 1.000 Euro. 16 Prozent der Auszubildenden erhielten geringe Ausbildungsvergütungen von bis zu 800 Euro.

Zum 1. Januar 2020 wurde, wie in den Kapiteln 3 bzw. 4.1 bereits erläutert, in Deutschland eine Mindestausbildungsvergütung eingeführt, von der jedoch tarifliche Regelungen zu den Ausbildungsvergütungen ausgenommen sind, sodass Tarifverträge nicht zwingend geändert werden müssen. In einigen Tarifbereichen mit geringen Vergütungen wurden aber in den letzten Jahren bereits Anpassungen vorgenommen und die Vergütungen angehoben. Zu nennen sind hier beispielsweise Tarifbereiche des Friseurhandwerks, der Floristikbereich in Ostdeutschland oder das Schornsteinfegerhandwerk. Dennoch erhielten weiterhin Auszubildende tarifliche Ausbildungsvergütungen unterhalb der Mindestausbildungsvergütung. Nimmt man die für das Jahr 2021 festgelegten Grenzwerte (vgl. Fußnote 11) als Maßstab, betraf dies etwa ein Prozent der Auszubildenden, im Handwerk lag der Anteil bei drei Prozent. Betroffen waren vor allem Auszubildende in den Berufen Friseur/-in, Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in, Orthopädieschuhmacher/-in und Zweiradmechatroniker/-in.

Vergütungsunterschiede nach Geschlecht

Abbildung 9: Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen und weiblichen und männlichen Auszubildenden 2021 (durchschnittliche monatliche Beträge in

Männliche Auszubildende erhielten 2021 im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre mit 992 Euro leicht höhere tarifliche Ausbildungsvergütungen als weibliche Auszubildende mit 978 Euro (vgl. Abbildung 9). Die Differenz machte 1,4 Prozent aus und verringerte sich gegenüber 2020 leicht um 0,2 Prozentpunkte. Betrachtet man die verschiedenen Ausbildungsbereiche,18 gab es vor allem im Handwerk große Unterschiede. Männliche Auszubildende erhielten im Durchschnitt eine um 15 Prozent höhere tarifliche Ausbildungsvergütung. Gegenüber 2020 verringerte sich der Abstand etwas, da die tariflichen Ausbildungsvergütungen der weiblichen Auszubildenden mit 4,6 Prozent im Durchschnitt stärker anstiegen als die der männlichen Auszubildenden mit 3,6 Prozent. In der Landwirtschaft waren die tariflichen Ausbildungsvergütungen der männlichen Auszubildenden rund fünf Prozent höher als die der weiblichen Auszubildenden. 2020 lag die Differenz in etwa auf dem gleichen Niveau. In den anderen drei Ausbildungsbereichen waren die Unterschiede sehr viel geringer, wobei im öffentlichen Dienst männliche und weibliche Auszubildende im Durchschnitt gleich hohe Vergütungen erhielten. In Industrie und Handel kamen die männlichen Auszubildenden auf Vergütungen, die etwa 1,6 Prozent höher als die der weiblichen Auszubildenden waren. Für 2020 wurde eine Differenz von zwei Prozent gemessen. In den freien Berufen lag der ermittelte Durchschnittswert für Männer wie auch 2020 etwa drei Prozent unter dem der Frauen.

Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte für männliche und weibliche Auszubildende kommen nicht aufgrund ungleicher Vergütungen in den Tarifverträgen zustande, da hier grundsätzlich keine Unterschiede gemacht werden. Sie erklären sich durch die gewählten Berufe. So lernen z. B. im Handwerksbereich viele Frauen den Beruf Friseur/-in, in dem die tariflichen Vergütungen besonders niedrig sind. In Handwerksberufen mit besonders hohen Vergütungen, beispielsweise Maurer/-in, werden dagegen fast ausschließlich Männer ausgebildet. Andererseits gibt es auch Berufe mit hohen Vergütungen, in denen überwiegend Frauen ausgebildet werden, beispielsweise der Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/-r, und Berufe mit eher geringen Vergütungen mit hohen Männeranteilen. Ein Beispiel hierfür ist der Beruf Bäcker/-in.

Vergütungshöhe in Berufen mit Besetzungsproblemen

Abbildung 10: Tarifliche Ausbildungsvergütungen in Berufen mit Besetzungsproblemen 2021 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)1

Auf dem Ausbildungsmarkt in Deutschland bestehen seit einiger Zeit Passungsprobleme zwischen dem betrieblichen Angebot und der Nachfrage der Jugendlichen. Dies hat zur Folge, dass es sowohl unbesetzte Ausbildungsstellen als auch ausbildungsplatzsuchende Jugendliche gibt. In der Coronapandemie haben sich die Passungsprobleme noch verschärft, da viele Maßnahmen zur Berufsorientierung, wie Praktika, nicht oder nur eingeschränkt stattfinden konnten (vgl. Oeynhausen/Milde/Ulrich 2021). Aus Sicht der Jugendlichen hängt die Attraktivität eines Ausbildungsberufs von verschiedenen Kriterien ab, zu denen u. a. auch das Einkommen zählt (vgl. Matthes 2019; Schnitzler/Eberhard 2019; Ulrich 2016). Daher soll nachfolgend ein Blick auf die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Berufen mit besonders großen Besetzungsproblemen geworfen werden. Dies betraf vor allem Berufe in der Gastronomie, dem Lebensmittelhandwerk und dem Reinigungsgewerbe (vgl. Oeynhausen/Milde/Ulrich 2021, S. 26), von denen zehn näher betrachtet werden (vgl. Abbildung 10).

Mit Ausnahme der Berufe Beton- und Stahlbetonbauer/-in und Gerüstbauer/-in lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den ausgewählten Berufen unterhalb des Durchschnittswerts für Deutschland von 987 Euro. Besonders niedrige Vergütungen von weniger als 800 Euro wurden in den Berufen Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk19, Bäcker/-in und Bodenleger/-in gezahlt. Im Vergleich zum Jahr 2020 konnten allerdings für alle Berufe Steigerungen oberhalb des Gesamtdurchschnitts von 2,5 Prozent ermittelt werden. Besonders hohe Zuwächse von mehr als fünf Prozent gab es in den Berufen Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen, Gebäudereiniger/-in, Bodenleger/-in, Fleischer/-in und Gerüstbau- er/-in. Im Beruf Gerüstbauer/-in, der bereits zuvor zu den eher gut bezahlten Berufen gehörte, war der Anstieg mit rund zehn Prozent am größten. Insgesamt wurden in den meisten Berufen mit Besetzungsproblemen die tariflichen Ausbildungsvergütungen relativ stark angehoben, dennoch bleibt das Vergütungsniveau in den meisten dieser Berufe weiterhin vergleichsweise niedrig.
 

Vergütungshöhe in den einzelnen Ausbildungsjahren

Abbildung 11 Tarifliche Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsjahren 2021 (durchschnittliche monatliche Beträge in Euro)

Bisher wurden vor allem die Gesamtdurchschnittswerte über alle Ausbildungsjahre betrachtet. Abbildung 11 differenziert nun nach den einzelnen Ausbildungsjahren. Gesetzlich festgelegt ist eine mit jedem Ausbildungsjahr ansteigende Erhöhung der Ausbildungsvergütungen (§ 17 BBiG). Vom ersten zum zweiten Ausbildungsjahr sowie vom zweiten auf das dritte Ausbildungsjahr erhöhten sich die tariflichen Vergütungen jeweils im Durchschnitt um zehn Prozent. Der Vergütungsdurchschnitt für das vierte Ausbildungsjahr basiert ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer und ist somit nicht unmittelbar mit den Werten der anderen Ausbildungsjahre vergleichbar.
 

Zusammenfassung und Ausblick

In den letzten beiden Jahren fielen die tariflichen Steigerungen bei den Ausbildungsvergütungen mit 2,6 Prozent (2020) bzw. 2,5 Prozent (2021) schwächer aus als noch 2018 und 2019, als die jährlichen Zuwachsraten um die vier Prozent lagen. Hier schlägt sich nieder, dass die Tarifverhandlungen seit dem Frühjahr 2020 im Zeichen der Coronapandemie standen. Dies zeigt sich u. a. in Verschiebungen von Tarifabschlüssen und in Vereinbarungen, die neben Einkommensverbesserungen vor allem die Beschäftigungssicherung und die Abmilderung von Folgen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Blick hatten. Tarifauswertungen des WSI für Neuabschlüsse im ersten Halbjahr 2021 ergaben eine weitere Abschwächung in der Höhe der vereinbarten Lohnsteigerungen. Da derzeit noch kein Ende der Coronapandemie abzusehen ist, werden aller Voraussicht nach auch die Tarifverhandlungen in den nächsten Monaten unter dem Eindruck der Pandemie stehen.

Einfluss auf die Höhe des Anstiegs der tariflichen Ausbildungsvergütungen hat auch die durch die Coronapandemie veränderte Lage am Ausbildungsmarkt, die u. a. zu Verschiebungen bei der Zahl der Auszubildenden in den einzelnen Ausbildungsjahren sowie zwischen weniger und stärker von der Pandemie betroffenen Branchen führte. Etwa 0,5 Prozentpunkte des ermittelten Anstiegs dürften nach den Ergebnissen einer Simulation auf diese Veränderungen zurückzuführen sein. Auch die Vermittlung der Ausbildungsstellen für das Ausbildungsjahr 2021/2022 fand unter den erschwerten Bedingungen durch die Coronapandemie statt. Insgesamt ist für den Ausbildungsmarkt von einer leichten Erholung bzw. Stabilisierung auf niedrigem Niveau auszugehen.

2021 lag der bundesweite Gesamtdurchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen bei 987 Euro. Etwa die Hälfte der Auszubildenden erhielt Ausbildungsvergütungen von mehr als
1.000 Euro. Im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst traf dies auf alle Auszubildenden zu, in Industrie und Handel auf etwa zwei Drittel der Auszubildenden. Im Handwerk und den freien Berufen waren die entsprechenden Anteile mit 17 bzw. sechs Prozent wesentlich niedriger. Hier ist darauf hinzuweisen, dass nur ein Teil der Auszubildenden in einem tarifgebundenen Betrieb lernt und somit in die entsprechenden Tarifvereinbarungen in seiner Branche und Region eingebunden ist. Für einige Branchen gibt es keine Tarifvereinbarungen, in anderen Branchen nur in einem Teil der Regionen. Insgesamt galt 2020 für 26 Prozent der Betriebe ein Branchen- oder Haustarifvertrag; 51 Prozent der Beschäftigten arbeiten in diesen Betrieben (vgl. Ellguth/Kohaut 2021).

2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung eingeführt, von der allerdings tarifvertragliche Regelungen ausgenommen sind, sodass Tarifverträge nicht zwingend angeglichen werden müssen. Sie kann jedoch als Orientierung dienen. So wurden in einigen Tarifbereichen mit vormals Vergütungen unterhalb der Grenzen der Mindestausbildungsvergütung sowohl 2020 als auch 2021 Erhöhungen in exakt der Höhe der Mindestausbildungsvergütung oder auch darüber hinaus vereinbart. 2021 erhielten nach unseren Berechnungen etwa ein Prozent der Auszubildenden, die in einem tarifgebundenen Betrieb ausgebildet wurden, eine Entlohnung unterhalb der für 2021 vorgesehenen Grenzen der Mindestausbildungsvergütung. Auch wenn dieser Anteil insgesamt sehr gering ausfällt, betrifft er beispielsweise im Beruf Friseur/-in fast die Hälfte der Auszubildenden.

  • 1

    Für weitere Informationen siehe https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung (Stand: 26.11.2021).

  • 2

    Die in vielen Branchen auch für Auszubildende vereinbarten steuerfreien Corona-Sonderzahlungen können in unsere Berechnungen nicht einbezogen werden, da diese sich alleine auf die vereinbarten monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen beziehen.

  • 3

    In einigen Branchen wie dem Einzelhandel liefen zum Zeitpunkt der WSI-Halbjahresbilanz noch Tarifverhandlungen, deren Abschlüsse zum Teil bereits in die Berechnung der tariflichen Ausbildungsvergütungen eingeflossen sind.

  • 4

    Dies sind die Auszubildenden, denen wir einen Tarifvertrag zuordnen konnten (vgl. zum Vorgehen Kapitel 2).

  • 5

    Berücksichtigt werden nur Tarifverträge, die mit einer DGB-Gewerkschaft abgeschlossen wurden, nicht jedoch Tarifvereinbarungen mit christlichen Gewerkschaften, da ihnen von Gerichten in mehreren Fällen die Tariffähigkeit aberkannt wurde.

  • 6

    Beispiel: Eine Auszubildende/ein Auszubildender ist in einem Betrieb in Hessen im Wirtschaftszweig „Herstellung von chemischen Erzeugnissen“ beschäftigt. Daher bekommt sie/er den Tarifvertrag der chemischen Industrie Hessen zugeordnet, unabhängig davon, welchen Beruf sie/er erlernt. Die Information, ob in dem Ausbildungsbetrieb tatsächlich ein Tarifvertrag gültig ist, liegt in der Berufsbildungsstatistik nicht vor. Die genaue Vorgehensweise bei der Zuordnung wird in Wenzelmann/ Schönfeld (2020) erläutert.

  • 7

    Hierzu zählen z. B. die außerbetriebliche Ausbildung und andere staatliche Programme, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden und insbesondere der Versorgung von Jugendlichen mit Marktbenachteiligungen, mit sozialen Benachteiligungen, mit Lernschwächen bzw. mit Behinderungen dienen. Für diese Ausbildungsverhältnisse werden die gezahlten Ausbildungsvergütungen in den Programmrichtlinien bzw. im Gesetz festgelegt. Sie liegen in der Regel erheblich niedriger als die tariflichen Sätze.

  • 8

    Darüber hinaus werden in einigen Handwerksberufen, für die bundesweit geltenden Tarifverträge vorliegen, auch bei geringerer Auszubildendenzahl Vergütungen ausgewiesen.

  • 9

    Ausbildungsbetriebe sind nach § 17 BBiG zur Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung verpflichtet. Eine Ausbildungsvergütung gilt als angemessen, wenn sie nicht geringer als die Mindestausbildungsvergütung ist, wenn sie tariflich festgelegt ist, oder wenn sie die in einem Tarifvertrag geregelte Vergütung, in dessen Geltungsbereich das Ausbildungsverhältnis fällt, an die der Ausbildungsbetrieb aber nicht gebunden ist, nicht um mehr als 20 Prozent unterschreitet.

  • 10

    Vgl. für einen Überblick über die längerfristige Entwicklung bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ost- und Westdeutschland Beicht (2019) und Schönfeld/Wenzelmann (2020).

  • 11

    Für Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 begonnen wurden, betrug die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 550 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 649 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 742,50 Euro und im vierten Ausbildungsjahr 770 Euro (vgl. BBiG § 17).

  • 12

    Vgl. www.bibb.de/ausbildungsverguetung (Stand: 26.11.2021) für eine Gesamtübersicht über die für das Jahr 2021 ermittelten tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Berufen für das Bundesgebiet sowie getrennt für West- und Ostdeutschland.

  • 13

    Keine Auswertungen für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft aufgrund zu geringer Fallzahlen in Ostdeutschland.

  • 14

    Vgl. hierzu Tabelle 1 im Anhang, die die tariflichen Ausbildungsvergütungen nach Ausbildungsbereichen und Ausbildungsjahren zur Verfügung stellt.

  • 15

    Das vierte Ausbildungsjahr wird nicht in die Betrachtung einbezogen, da es nur in Industrie und Handel und Handwerk dreieinhalbjährige Ausbildungsberufe gibt und auch jeweils nur ein Teil der Berufe zu dieser Gruppe gehört.

  • 16

    Nicht berücksichtigt wird der Ausbildungsbereich Hauswirtschaft, da hier nur der Beruf Hauswirtschafter/-in ausgebildet wird.

  • 17

    Dies sind im Handwerk die Berufe Gerüstbauer/-in, Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Straßenbauer/-in, Stuckateur/-in, Maurer/-in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in und Zimmerer/Zimmerin, in Industrie und Handel die Berufe Beton- und Stahlbetonbauer/-in, Anlagenmechaniker/-in, Pharmakant/-in, Chemikant/-in, Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen, Lacklaborant/-in, Bankkaufmann/-frau, Straßenbauer/-in und Rohrleitungsbauer/-in.

  • 18

    Keine Auswertungen für den Ausbildungsbereich Hauswirtschaft aufgrund zu geringer Fallzahlen bei den männlichen Auszubildenden.

  • 19

    Dies ist der Durchschnittswert für die drei Schwerpunkte Bäckerei, Fleischerei und Konditorei, wobei die tariflichen Ausbildungsvergütungen im Schwerpunkt Bäckerei im Durchschnitt niedriger ausfallen als im Schwerpunkt Fleischerei.

Literaturverzeichnis

Beicht, Ursula: Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland. Bonn 2011 – URL: https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/6650 (Stand: 12.11.2021)

Beicht, Ursula: Tarifliche Ausbildungsvergütungen: Anstieg und Strukturen 2018 sowie Entwicklungen seit 1976. Bonn 2019 – URL: https://www.bibb.de/ausbildungsverguetung-2018 (Stand: 12.11.2021)

Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I
S. 920), das durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591) geändert worden ist – URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/ (Stand: 12.11.2021)

Ellguth, Peter; Kohaut, Susanne: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2020. In: WSI-Mitteilungen 74 (2021) 4, S. 306–314. DOI: 10.5771/0342-300X-2021-4-306

Herkert, Josef; Töltl, Harald: Berufsbildungsgesetz: Kommentar mit Nebenbestimmungen. Kommentierung zu § 17 BBiG. Regensburg 2020

Matthes, Stephanie: Warum werden Berufe nicht gewählt? Die Relevanz von Attraktions- und Aversionsfaktoren in der Berufsfindung. Bonn 2019 – URL: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/9795 (Stand: 18.11.2021)

Oeynhausen, Stephanie; Milde, Bettina; Ulrich, Joachim Gerd; Flemming, Simone; Granath, Ralf-Olaf: Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2020. Analysen auf Basis der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge und der Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. September. Bonn 2021 – URL: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/17253 (Stand: 15.11.2021)

Oeynhausen, Stephanie; Milde, Bettina; Ulrich, Joachim Gerd: Die Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2021. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2021, S. 15–35 – URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/2021/datenreport_2021.php (Stand: 29.12.2021)

Schnitzler, Annalisa; Eberhard, Verena: Zur Frage, warum  Berufe  nicht  gewählt  werden. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2019. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2019,
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Schönfeld, Gudrun; Wenzelmann, Felix: Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2020. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2020,
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Schönfeld, Gudrun; Wenzelmann, Felix: Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2020 - Anstieg auch in Corona-Zeiten. Bonn 2021 – URL: https://www.bibb.de/dienst/veroeffentlichungen/de/publication/show/16968 (Stand: 11.11.2021)

Schulten, Thorsten/WSI-Tarifarchiv: Tarifpolitischer Jahresbericht 2020: Tarifpolitik unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. In: WSI-Mitteilungen 74 (2021) 2, S. 140–150 – URL: https://www.wsi.de/data/wsimit_2021_02_schulten.pdf (Stand: 11.11.2021)

Uhly, Alexandra; Kroll, Stephan: Die Berufsbildungsstatistik (Erhebung zum 31. Dezember). In: Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2021. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn 2021, S. 88–89

Ulrich, Joachim Gerd: Berufsmerkmale und ihre Bedeutung für die Besetzungsprobleme von betrieblichen Ausbildungsplatzangeboten. In: Berufsbildung in Wissenschaft  und  Praxis 45 (2016) 4, S. 16–20 – URL: https://www.bwp-zeitschrift.de/de/bwp.php/de/bwp/show/8060 (Stand: 21.12.2021)

Wenzelmann, Felix; Schönfeld, Gudrun: BIBB-Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen – Methodische Hinweise zur Revision der Berechnungsweise. Bonn 2020 – URL: https://www.bibb.de/de/118638.php (Stand: 12.11.2021)

WSI-Tarifarchiv: Nach den bislang vorliegenden Abschlüssen steigen die Tariflöhne 2021 durchschnittlich um 1,6 Prozent. Pressemitteilung vom 29.7.2021. Düsseldorf 2021 – URL: https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2021_07_29_.pdf (Stand: 11.11.2021)

Anhang