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BIBB-Präsident Esser fordert: „Mehr Gleichwertigkeit tut not!“

Ein Plädoyer für die Verrechtlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens

15.02.2023

In der neuen BWP-Ausgabe plädiert BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser dafür, den Deutschen Qualifikationsrahmen zu verrechtlichen. Dies trage dazu bei, die Wertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse breit zu diskutieren – zumal die berufliche Bildung an Attraktivität verliere.

BIBB-Präsident Esser fordert: „Mehr Gleichwertigkeit tut not!“

Von der Vereinbarung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) im Jahr 2012 hätten sich, so BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser, die Bildungsakteure einen wichtigen Impuls für die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung versprochen. „Allerdings mangelt es der von Bund, Ländern und Sozialpartnern getroffenen Vereinbarung bis heute an Rechtsförmlichkeit. Angesichts eines wachsenden Attraktivitätsverlusts der beruflichen Bildung ist eine breite Debatte zur Wertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse mehr denn je erforderlich“, meint Esser. Eine Verrechtlichung des DQR könne hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

„Eine breite Debatte zur Wertigkeit beruflicher Bildungsabschlüsse ist mehr denn je erforderlich“.

BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser

Als Transparenzinstrument mache der DQR Berufslaufbahnkonzepte und die damit verbundenen Aufstiegschancen in der beruflichen Bildung nicht nur sichtbar, sondern manifestiere sie rechtlich in ihrer Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung. Damit sei nicht nur die Voraussetzung für eine Vergleichbarkeit der Handlungskompetenz gegeben, sondern auch die gleichwertige Betrachtung von Bildungswegen, die bei Bildungsentscheidungen junger Menschen durchaus eine Rolle spiele und die insbesondere im öffentlichen Dienst die Zugänge zum gehobenen und höheren Dienst für beruflich Qualifizierte öffne.

Darüber hinaus führt aus Sicht Essers die rechtliche Verankerung zur Festlegung eines bildungsbereichsübergreifenden Kompetenzverständnisses. „Der Kompetenzbegriff ist im deutschen Bildungssystem die zentrale Kategorie für Zielmaßstäbe geworden. Jedoch fehlt bislang eine verbindliche Definition in den relevanten Rechtsgrundlagen wie bspw. dem Berufsbildungsgesetz“, schreibt der BIBB-Präsident in seinem Plädoyer mit dem Titel „Mehr Gleichwertigkeit tut not!“ in der BWP. Ein rechtsverbindlicher DQR schaffe zudem bildungsbereichsübergreifend Regeln für Zuordnungsprozesse nicht nur im formalen, sondern auch im non-formalen Bereich – und das sei andernfalls allein mit einem Weiterbildungsgesetz zu erreichen.

Alles in allem sieht Esser die Politik nunmehr am Zug, mit der Verrechtlichung des DQR ein „wirkliches Bekenntnis zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung“ abzulegen und damit Farbe zu bekennen.