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Aktuelles

Hände halten eine Publikation
wbv Publikation, 2024

Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen

Das Interesse an der Berufsanerkennung nimmt bei Geflüchteten aus der Ukraine zu. Beitrag von Vira Bushanska, Moritz Scholz, Jonathan Zorner in der Zeitschrift berufsbildung 01/2024.

Infoblatt zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz FEG
pdf, 631 KB
BIBB, 2024

Kurz erklärt: Einwanderung und Anerkennung

Auf zwei Seiten wird erklärt, was das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bedeutet.

Hände halten das Cover des Discussion Papers
BIBB, 2023

Fachkräfteeinwanderung (nicht) ohne Anerkennung?

Was sich mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ändert.

Häufige Fragen von Anerkennungsinteressierten

Ja. Auch wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Ihre berufliche Zukunft kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation hilfreich oder sogar notwendig sein.

Berufsanerkennung für Geflüchtete 

Was ist berufliche Anerkennung?

Nein. Das Anerkennungsverfahren und die Erteilung eines Visums sind 2 getrennte Verfahren

Sie kommen aus einem Drittstaat und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie meistens ein Visum beantragen. 

Sie können ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen. 

Nach Ihrer Einreise müssen Sie das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umschreiben lassen. Damit dürfen Sie dann für längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten.

Mehr zur Erteilung von Visa finden Sie auf der Seite Einwanderung.

In Deutschland und einigen anderen Ländern gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie auf unserem Online-Portal über den Anerkennungs-Finder.

Eine Übersicht über alle Beratungsangebote finden Sie auch auf der Seite Beratung auf diesem Portal.

Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann, wird im Anerkennungsverfahren geprüft. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.

Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid informiert Sie über das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Es gibt verschiedene Ergebnisse: Die Berufsqualifikation wird anerkannt, es bestehen wesentliche Unterschiede zum Referenzberuf oder die Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. Wesentliche Unterschiede können Sie meistens durch die Teilnahme an einer Qualifizierung ausgleichen.

Sie können Ihr Abschlusszeugnis nicht vorlegen? Dann können Sie für nicht reglementierte Berufe vielleicht eine Qualifikationsanalyse machen. Das gilt auch für eine Meisterqualifikation im zulassungspflichtigen Handwerk. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten. Sie können z. B. einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.

Ihren Referenzberuf finden Sie im Anerkennungs-Finder. Dort finden Sie auch Informationen über Beratungsangebote und über die zuständige Stelle für Ihren Antrag auf Anerkennung.

Beratung

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, ist die Anerkennung zwingend notwendig, Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.

Ausnahme: Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz und Sie üben nur gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland aus. Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle melden. Eine Anerkennung ist aber nicht erforderlich.

Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. In einem nicht reglementierten Beruf können Sie ohne Anerkennung arbeiten. Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben. Bei nicht reglementierten Berufen kann die Anerkennung in manchen Fällen für die Einreise aus einem Drittstaat notwendig sein. Ein Anerkennungsverfahren dauert und kostet Geld. Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben.

Vorteile der Anerkennung

Was ist berufliche Anerkennung?

Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz? Dann brauchen Sie in einem reglementierten Beruf die Anerkennung. Das gilt z.B. für Ärztinnen und Apotheker. Mit einem Hochschulabschluss für nicht reglementierte Berufe können Sie ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Das gilt z.B. für Mathematikerinnen oder Soziologen.

Sie wollen aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern? Dann brauchen Sie in einem reglementierten Beruf die Anerkennung. Für einen Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf benötigen Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die Anerkennung oder Bewertung ist eine Voraussetzung für Ihre Einreise nach Deutschland. Sie ist auch Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis.

Hinweis: IT-Kräfte können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung und ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland einwandern. 

Was ist berufliche Anerkennung?

Einwanderung

Hochschulabschlüsse

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FAQ

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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um die berufliche Anerkennung in Deutschland. Schauen Sie mal vorbei, vielleicht wurde Ihre Frage ja bereits beantwortet.

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