Antragstellung

Hier finden Sie die geänderte Förderrichtlinie zum BOF-Programm vom 24.10.2022 und wichtige Informationen für die Antragstellung.

Die Förderrichtlinie vom 24.10.2022 läuft zum 31.12.2023 aus - eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Hier finden Sie die Richtlinie vom 24.10.2022

Anträge können beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gestellt werden. Sie müssen elektronisch über die Plattform easy-Online gestellt und zusätzlich postalisch eingereicht werden.

easy-Online

Überblick: Was ist neu?

  • Mit der Förderrichtlinie können neue Anträge zur Durchführung eines BOF-Kurses für 2023 gestellt werden.
  • Die Verteilung des Sprach- und Fachunterrichts kann flexibler nach individuell notwendigem Förderbedarf umgesetzt und auch bedarfsgerecht im Laufe des BOF-Kurses angepasst werden.
  • Neben der Vermittlung in eine Ausbildung ist ebenso die Vermittlung in einen weiterführenden Bildungsgang, der zu einem Berufsabschluss führt, wie zum Beispiel eine abschlussorientierte Weiterbildung, oder die Vermittlung in ein mit dem erprobten Ausbildungsberuf vergleichbares Studium als Ziel des BOF-Kurses beschrieben.
  • Zur Überbrückung von Kinderbetreuungszeiten können Teilnehmende eine finanzielle Unterstützung von bis zu 150,- Euro die Woche beantragen.

Inhalte der Richtlinie

Antragsberechtigung:

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in der Lage sind, die Ziele des Programms umzusetzen und die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten sind.

Allgemeine Berufsorientierung und gezielte Ausbildungsvorbereitung:

Zu Beginn der Werkstatttage erhalten die Teilnehmenden eine allgemeine berufliche Orientierung in verschiedenen Berufsfeldern und im Anschluss vertiefte Einblicke in ein bis drei Ausbildungsberufe. Die durchführenden Berufsbildungsstätten können die Teilnehmenden auf alle betrieblichen und schulischen Ausbildungsberufe vorbereiten, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vorsehen.

Zielgruppe:

Neuzugewanderte mit oder ohne Fluchterfahrungen benötigen häufig individuelle Unterstützung zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung. Gründe sind häufig noch nicht ausreichend vorhandene Kenntnisse der deutschen Sprache oder fehlende Kenntnisse über das Ausbildungssystem. Zielgruppe von BOF Kursen sind Geflüchtete und Zugewanderte mit migrationsbedingtem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf.

Eignungseinschätzung durch die Bildungsträger:

Die durchführenden Berufsbildungsstätten haben die Aufgabe, vor einem BOF-Kurs das Potenzial und die Kompetenzen der interessierten Personen für eine spätere Vermittlung in die angestrebte Ausbildung festzustellen. Dazu zählen Deutschsprachkenntnisse, schulische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und methodische Kompetenzen.

Teilnahmevoraussetzungen:

Die Teilnehmenden eines BOF-Kurses müssen Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber/-innen bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang sein. Darüber hinaus können auch Zugewanderte an BOF Kursen teilnehmen, die einen konkreten, individuellen, migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf haben. Hierzu gehören auch Angehörige der oben genannten Zielgruppe, die im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 27 AufenthG besitzen.

Teilnehmende sollen

  • die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
  • einen Integrationskurs oder eine entsprechende schulische Maßnahme absolviert haben,
  • über deutsche Sprachkenntnisse i. d. R. auf dem Niveau B1 verfügen,
  • über Kenntnisse des deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystems verfügen und
  • eine Vorstellung davon haben, in welchen Berufsfeldern sie eine Berufsorientierung durchlaufen wollen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Förderrichtlinie vom 24.10.2022.

Weitere Informationen

Auswahl von Teilnehmenden

Informationen über Kriterien und mögliche Verfahren zur Auswahl von Teilnehmenden können Sie in einem Leitfaden für die Praxis nachlesen:

Klare Kriterien für die Teilnehmerauswahl

Integrierte Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Fachkenntnisse

Fachinhalte gezielt in den Sprachunterricht einzubringen, sprachbewusster Fachunterricht und sprachbewusstes Arbeiten in der Werkstatt und im Betrieb fördern eine erfolgreiche Vorbereitung auf die zukünftigen Anforderungen der Ausbildung. Die integrierte Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Fachkenntnisse ist daher ein zentraler Bestandteil des BOF-Konzepts. Zur Unterstützung bei der Umsetzung des Integrierten Fach- und Sprachlernens (IFSL) hat das BIBB eine Expertise herausgegeben..

Sprache als Schlüssel zum fachbezogenen Lernen

Vermittlung von Medienkompetenz

Während der Werkstatttage werden die Teilnehmenden in ihrer Medienkompetenz gestärkt. Diese soll neben der Vermittlung erster berufsbezogener Fach- und Sozialkompetenzen und Methodenkompetenzen den Übergang in Ausbildung unterstützen.

Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben

Neben der Teilnehmergewinnung, hat die Berufsbildungsstätte die Aufgabe, rechtzeitig Betriebe für die Betriebsphase zu akquirieren. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass allen geeigneten und gewillten BOF-Absolventen/-innen ein Ausbildungsverhältnis oder eine Einstiegsqualifizierung angeboten wird. Dafür arbeitet die Berufsbildungsstätte mit den jeweils zuständigen Stellen und regionalen Branchenverbänden vor Ort zusammen.