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Leitungsziel

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.

Berücksichtigt werden dabei alle Zielländer, die nicht durch das europäische Förderprogramm Erasmus+ abgedeckt werden.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.


Zielgruppen und Zweck der Auslandsaufenthalte

Auszubildende

in einer Erstausbildung nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung sowie nach Bundes- oder Landesrecht

Der Fokus von AusbildungWeltweit liegt auf der Förderung von Aufenthalten Auszubildender, die während ihrer Ausbildung eine Lernphase im Ausland absolvieren. Ihre Aufgaben im Partnerbetrieb sollten inhaltlich zur jeweiligen Berufsausbildung passen, können aber natürlich gleichzeitig neue Themen, alternative Herangehensweisen und zusätzliche Fertigkeiten vermitteln. Schließlich geht es bei den Aufenthalten auch darum, andere (Arbeits-)Kulturen und Methoden während der Ausbildung kennenzulernen. Bei Minderjährigen oder Auszubildenden mit besonderem Betreuungsbedarf sind Zuschüsse für Begleitpersonen möglich.

AusbildungWeltweit richtet sich nicht an Personen in beruflicher Weiterbildung oder in Studiengängen an Hochschulen.


Ausbilderinnen und Ausbilder

ggf. Verantwortliche für die betriebliche Erstausbildung in nichtschulischen Einrichtungen

Betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder können für eigene Lernaufenthalte in der Partnereinrichtung gefördert werden, die ihrer Qualifizierung in Bezug auf Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmethoden dienen. Thematisch sollten die Aufenthalte einen Bezug zur eigenen Ausbildungstätigkeit in Deutschland haben. Sie können z.B. in Form von Praktika, Hospitationen, Job-Shadowings oder Einbindung in Ausbildungssituationen bei der Partnereinrichtung stattfinden.

Schulisches Bildungspersonal kann nicht für Lernaktivitäten gefördert werden, kann aber vorbereitende Besuche für Azubi-Aufenthalte durchführen.


Vorbereitende Besuche

für Aufenthalte von Auszubildenden

Wenn ein Partnerbetrieb für die Aufnahme von Auszubildenden gefunden wurde, aber noch einige Punkte geklärt werden müssen, die aus der Ferne schwierig zu besprechen sind, ist auch die Förderung von vorbereitenden Besuchen beim Partner möglich. Bestehen zum Zeitpunkt des Förderantrags z.B. noch Unsicherheiten, welche Berufsgruppen am besten beim Partner aufgehoben wären, können zunächst auch nur Zuschüsse für einen vorbereitenden Besuch beantragt werden. Nach dem Besuch bzw. zur darauffolgenden Frist fällt der Antrag für die Auszubildenden ggf. schon etwas leichter.

Personen, die vorbereitende Besuche durchführen, können für die betriebliche wie auch die schulische Berufsausbildung zuständig bzw. verantwortlich sein.


Begleitpersonen

Ab der Antragsrunde im Oktober 2023 können auch Begleitpersonen zur organisatorischen und pädagogischen Unterstützung von Auszubildenden gefördert werden, wenn aufgrund besonderer Umstände ein eigenständiger Lernaufenthalt nicht umsetzbar ist. Bei entsprechender Begründung wird eine situationsgerechte Förderentscheidung für den Einzelfall getroffen.


Leistungen

Eine finanzielle Förderung über AusbildungWeltweit ist für diese Zeiträume möglich:

Auszubildende: 3 Wochen bis 3 Monate

Ausbilderinnen und Ausbilder: 2 Tage bis 2 Wochen

Vorbereitende Besuche: 2 Tage bis 5 Tage

  • Von der Dauer des Aufenthaltes, genauer gesagt der Anzahl der Tage zwischen dem ersten und dem letzten Praktikums- bzw. Programmtag hängt die Höhe der Förderung für den Aufenthalt ab. Daher sollte die Aufenthaltsdauer in Tagen für die Antragstellung möglichst präzise bestimmt werden. Die geringste Aufenthaltsdauer für Auszubildende beträgt 19 Tage ohne Reisetage, denn vor Ort sollten nicht weniger als 15 Praktikumstage absolviert werden.


AusbildungWeltweit bezuschusst:

  • Fahrtkosten (Fahrt bzw. Flug ins Gastland und zurück)
  • Aufenthaltskosten (z.B. Unterkunft und Verpflegung)
  • Vor- und Nachbereitung (z.B. Sprachkurs oder interkultureller Vorbereitungskurs für Auszubildende)
  • Organisation (z.B. Visum)
  • Für Menschen mit Behinderungen gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten


Förderer

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Weitere Informationen zur Antragsstellung und Förderung finden Sie hier:
www.ausbildung-weltweit.de

Leistungsziel


Das Programm der Berufsbildungspartnerschaften (BBP) wurde 2010 seitens der sequa gGmbH, die Entwicklungsorganisation der deutschen Wirtschaft, gestartet und dient dazu, die berufliche Bildung in Kooperationsländern zu verbessern und somit zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und zur Armutsreduzierung dieser Länder beizutragen.
Ziel ist es, Kompetenzen und Know-how der deutschen Wirtschaft – der Kammern und Verbände und deren Einrichtungen – für die Entwicklung der Kooperationsländer zu nutzen und eine stärkere Beteiligung der lokalen Unternehmen an der Berufsbildung zu gewährleisten. Dabei ist es besonders wichtig, die Schlüsselmerkmale der dualen Berufsausbildung an die Gegebenheiten im Kooperationsland anzupassen und sich dafür am Bedarf des lokalen Arbeitsmarktes zu orientieren.

Leistungsempfänger


Die vom Ministerium erlassene Richtlinie für Kammer- und Verbandspartnerschafts (KVP) -Projekte erfasst auch das BBP-Programm. Sie bestimmt als Gegenstand der Förderung die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft. Welche Projekte gefördert werden entscheidet das BMZ einzelfallbezogen auf der Grundlage von Projektanträgen. Details zu den Schwerpunkten sind in der BMZ- Handreichung "Berufsbildungspartnerschaften mit der deutschen Wirtschaft" verbindlich festgehalten.

Leistungen

  • Mobilisierung der Expertise der verfassten deutschen Wirtschaft und ihrer Berufsbildungseinrichtungen für die Entwicklungszusammenarbeit
  • Förderung der direkten Kooperation von Akteuren der Zivilgesellschaft entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip
  • Aufgreifen von Initiativen aus dem Privatsektor

Förderer


Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Weitere Informationen

Leistungsziel

Die internationale Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) hat sich in den vergangenen Jahren als ein wichtiges Handlungsfeld der Bundesregierung etabliert. Auf Grundlage der Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (2019) arbeiten die beteiligten Bundesressorts, weitere staatliche und nichtstaatliche Akteure, wie zum Beispiel die Wirtschafts- und Sozialpartner, Bildungsdienstleister und die Zivilgesellschaft systematisch zusammen, um die deutschen Aktivitäten und Interessen in der iBBZ zu bündeln und eine kohärente Außenwirkung der deutschen Akteure im Ausland zu ermöglichen. An diesen ganzheitlichen Ansatz der deutschen Berufsbildungszusammenarbeit knüpft die Rahmenbekanntmachung an. Darüber hinaus leistet die Rahmenbekanntmachung einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. [...]

Ausgehend von der weltweit anerkannten Leistungsfähigkeit des deutschen Berufsbildungssystems – von der beruflichen Erstausbildung, Weiterbildung bis zur Aufstiegsfortbildung sowie dualen (ausbildungsintegrierten) Studiengängen – werden Partnerländer nachfrageorientiert dabei unterstützt, eigene Reformansätze zur Verbesserung ihrer Berufsbildungssysteme zu realisieren. Hierzu unterhält das BMBF eine Reihe von bilateralen Berufsbildungskooperationen mit Partnerministerien. [...]

Gemeinsam mit den Partnerländern und an den jeweiligen Berufsbildungsreformen orientiert, sollen modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der iBBZ erprobt werden. Die Rahmenbekanntmachung orientiert sich an den wesentlichen Qualitätsmerkmalen des deutschen Berufsbildungssystems:

  • Gemeinsame Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern,
  • Lernen im Arbeitsprozess,
  • Akzeptanz von nationalen Berufs-, Ausbildungs- und Prüfungsstandards,
  • Qualifiziertes Bildungspersonal in Betrieben und Berufsschulen,
  • Institutionalisierte Berufsbildungs- und Arbeitsmarktforschung sowie Beratung zur Berufsbildung und
  • Attraktive berufliche Karrierewege.

Mit dieser Rahmenbekanntmachung werden Sondierungs- und Kooperationsprojekte gefördert, die an den Interessen und Reformanliegen der BMBF-Partnerländer ausgerichtet sind und dabei, soweit möglich, die Bedarfe der dort tätigen deutschen Unternehmen an Fachkräftegewinnung und -sicherung berücksichtigen. Damit zielt die Förderung auf nachhaltige, systemische Effekte und einen anwendungsorientierten Praxistransfer. Die Einbettung der Projekte in bilaterale Kooperationen und interministerielle Reformdialoge soll weitere Potenziale für die Verstetigung der Projektergebnisse über den unmittelbaren Projektzusammenhang und -zeitraum hinaus aktivieren.

Weiterführende Details zu den einzelnen Partnerländern, den damit verbundenen Förderschwerpunkten und Fristen werden in spezifischen Förderaufrufen bekannt gegeben. Über die Förderaufrufe erfolgt keine weitergehende Ausgestaltung der Beihilferegelung. Die Projekte beider nachfolgend aufgeführten Module unterstützen grundsätzlich die Reformanliegen der Partnerländer und können unabhängig voneinander zur Entwicklung, Erprobung und Implementierung der Prinzipien beruflicher Aus- und Weiterbildung beitragen.

Modul A: Sondierungsprojekte
Sondierungsprojekte dienen als Grundlage für den Auf- bzw. Ausbau von Berufsbildungskooperationen. Dies betrifft die Sondierung von Potenzialen in Vorbereitung neuer oder für die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen sowie die Rahmenbedingungen zur Umsetzbarkeit von konkreten Projektideen. Im Bedarfsfall und wenn beispielsweise ein Handlungsfeld in einem Partnerland gänzlich neu zu erschließen ist, können Projekte zur Grundlagen- und Vergleichsforschung gefördert werden.

Modul B: Kooperationsprojekte
Kooperationsprojekte dienen der Ausgestaltung einer Berufsbildungskooperation. Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Modellen, Instrumenten, Verfahren und Konzepten im Spektrum der genannten Schlüsselelemente und gemäß der in den Förderaufrufen beschriebenen Kooperationsinteressen und Reformanliegen im Partnerland. Kooperationsprojekte sollen auf Verstetigung und Anwendung ausgerichtet sein, eine klare Praxisrelevanz für die lokalen Partner aufweisen und unter Einbindung lokaler Akteure der beruflichen Bildung umgesetzt werden.


Leistungsempfänger

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. Besonders angesprochen sind

  • Kammerorganisationen und Gewerkschaften (inklusive deren angeschlossenen Einrichtungen der beruflichen Bildung sowie regionale und bereichsförmige Untergliederungen),
  • das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs),
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU),
  • gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter,
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Ebenfalls angesprochen sind Landeseinrichtungen (z. B. Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen etc.).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (beispielsweise Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Ausgenommen hiervon sind AHKs und deren Dienstleistungsgesellschaften.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. [...]


Leistungen

Modul A: Sondierungsprojekte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.

Modul B: Kooperationsprojekte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren.

Für beide Module gelten gleichermaßen die folgenden Bedingungen:
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. [...]

Zuwendungsart: 
Die Projekte beider Module können unabhängig voneinander und jeweils als Einzel- oder Verbundvorhaben gefördert werden. Für beide Module werden die Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten: 
Förderfähig sind Ausgaben/Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft. 

Beantragt werden können grundsätzlich alle Ausgaben/Kosten, die zur Durchführung der Projekte notwendig sind, entsprechend der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis/Kostenbasis. Für alle geplanten Aktivitäten, die durch die Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie beeinträchtigt werden, wie beispielsweise Reisen und Workshops, sind mögliche alternative Maßnahmen zu planen, so dass eine Erreichung des Projektziels sichergestellt ist. Orientierung und Hilfestellung bei der Bewertung bieten die Covid19-Informationsseiten des Auswärtigen Amts, des Bundesgesundheitsministeriums, des BMBF sowie der Bundesregierung.


Förderer

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
„BG-IBB – Internationalisierung der Berufsbildung“
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

E-Mail: berufsbildunginternational@dlr.de

Fachlicher Ansprechpartner ist
Herr Matthias Bockhold
Telefon: +49 228/3821-2157

Die vollständigen Informationen sind der Website des BMBF zu entnehmen

Leistungsziel

Die Unterstützung deutscher Unternehmen im Ausland bei der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften ist ein wesentliches Ziel des Engagements der Bundesregierung in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit. Die deutsche Wirtschaft ist traditionell exportstark, zahlreiche Unternehmen besitzen außerdem eine oder mehrere Niederlassungen und Produktionsstätten im Ausland. Dabei zeigt sich, dass das deutsche Auslandsgeschäft oft durch das Fehlen von qualifizierten Fachkräften im jeweiligen Zielland gebremst wird.

Im Rahmen dieser Richtlinie sollen daher ausgewählte Modelle zur Qualifizierung von Fachkräften deutscher Unternehmen im Ausland gefördert werden. Mit der Förderung sollen ausgehend vom Bedarf der Unternehmen – insbesondere von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) – anwendungsorientierte und qualitätsgesicherte Modelle entwickelt, pilotiert und für eine langfristige Implementierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen bei deutschen Unternehmen im Ausland vorbereitet werden.

Der dabei in dieser Fördermaßnahme angestrebte Clusteransatz soll dazu dienen, eine Bündelung von Ressourcen für die Aus- und Weiterbildung deutscher Unternehmen im Ausland in einem kooperativen Zusammenschluss zu erwirken und damit effizient Innovationen und Kompetenztransfer zu ermöglichen.

[...]

Leistungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU –,
  • weitere Organisationen der Privatwirtschaft, die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen,
  • Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Beratungsunternehmen und andere Institutionen (in der Funktion des wissenschaftlichen Partners).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
 

Leistungen

Zuwendungsart: Die Zuwendungen werden im Wege einer nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der Projektförderung für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.

Zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten: 

Beantragt werden können:

a. Mittel für projektbedingt erforderliches Personal
b. Vorhabenbezogene Sachmittel
c. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte in begrenztem Umfang beantragt werden.
d. Reisen des Projektpersonals (Inland, Reisen ins Zielland, Reisen im Zielland), in begrenztem Umfang Reisen des vorwiegend im Zielland tätigen Projektpersonals nach Deutschland zur Abstimmung im Verbundprojekt und weiteren Kooperationspartnern.
e. Workshops

Förderer

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Die vollständigen Informationen sind der Website des BMBF zu entnehmen

Leistungsziel


Die DEG, ein Tochterunternehmen der KfW, hat den Auftrag unternehmerische Initiative in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern, um zu nachhaltigem Wachstum und besseren Lebensbedingungen der Menschen vor Ort beizutragen.

Leistungsempfänger

  • mittelständische Unternehmen

Leistungen


Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir Finanzierungslösungen, die genau auf das konkrete Investitionsprojekt zugeschnitten sind und bieten individuelle Beratung in allen Projektphasen. Außerdem führen wir im Auftrag des Bundes Förderprogramme durch, um entwicklungspolitisch sinnvolle Maßnahmen von Unternehmen zu ermöglichen. Deutsche Unternehmen beraten und begleiten wir mit einem spezifischen Leistungsangebot.

Förderer


Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Weitere Informationen

Leistungsziel


Mit develoPPP.de fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Engagement der Privatwirtschaft dort, wo unternehmerische Chancen und entwicklungspolitischer Handlungsbedarf zusammentreffen.

Leistungsempfänger


Antragsberechtigt sind deutsche oder europäische (EU/EFTA) Unternehmen bzw. Eigentümer sowie deren Tochtergesellschaften in den Partnerländern mit:

  • mindestens 25%-tigem Eigentumsanteil. Möglich ist auch die Bildung von Konsortien (mit weiteren Unternehmen im In- oder Ausland, Kammern und Verbänden, NGOs, Bildungseinrichtungen, u.a.m.) unter Federführung eines deutschen oder europäischen Unternehmens;
  • mit mindestens 1 Mio. €-Jahresumsatz, 10 Mitarbeitern und mindestens 3 operativen Geschäftsjahren.

Leistungen

  • Unternehmen und Staat teilen sich die Kosten: der öffentliche Beitrag kann bis zu 50% der Kosten eines Projektes betragen;
  • Beschränkung der Höhe des Zuschusses auf maximal 200.000 EUR pro Projekt;
  • Laufzeit der geförderten Projekte von bis zu drei Jahren 


Förderer


Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Weitere Informationen

Leistungsziel

Engagement Global arbeitet im Auftrag der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert. Mit dem Ministerium teilt Engagement Global das Ziel, mehr Bürgerinnen und Bürger für entwicklungspolitisches Engagement zu gewinnen.

Leistungsempfänger

  • Interessierte Bürgerinnen und Bürger
  • Vereine und Nichtregierungsorganisationen
  • Unternehmen und Kommunen
  • Lehrer und Schüler 

Leistungen

  • Information: Engagement Global informiert über die Möglichkeiten, sich entwicklungspolitisch zu engagieren – sei es innerhalb einer Organisation, in Projekten oder in der Bildungsarbeit, sei es zeitlich begrenzt oder langfristig, im Inland oder bei einem Auslandseinsatz.
  • Beratung: Von der Erstberatung bis zur Evaluation – Engagement Global berät Einzelpersonen und Gruppen sowie Organisationen und Kommunen bei ihrem Vorhaben, sich entwicklungspolitisch zu engagieren und Projekte nachhaltig umzusetzen. Von der Ideenfindung über Antragsformalitäten bis hin zur Durchführung und Evaluierung eines Projekts beraten Sie erfahrene und regional wie thematisch kompetente Ansprechpartner zu inhaltlichen und formalen Gesichtspunkten.
  • Weiterbildung: Engagement Global vermittelt bedarfsgerecht Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, vernetzt Einrichtungen und Initiativen des Globalen Lernens mit Lernenden und Lehrenden und führt Informations-, Lern- und Qualifizierungsveranstaltungen zu entwicklungspolitischen Themen durch. Für ein breites Spektrum an Lerninhalten stellt Engagement Global für jede Altersgruppe umfangreiches Informations- und Lernmaterial zur Verfügung.
  • Förderung: Engagement Global hilft bei der Beschaffung von Finanzmitteln für die Durchführung von Projekten und Initiativen. Sie berät bei der Antragstellung für Fördermittel und der Einhaltung der Förderkriterien.
  • Netzwerke: Engagement Global vernetzt Einzelpersonen, Gruppen, Organisationen und Vereine weltweit miteinander und ermöglicht die Zusammenarbeit für eine global nachhaltige Entwicklung über Grenzen hinweg.

Förderer

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Weitere Informationen

Leistungsziel

Die Allianz fördert Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche und des neuen Programms Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung und Jugend finanziert werden. Die Allianz möchte damit zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beitragen, indem sie in der gesamten EU die Qualität der Berufsbildung und das Angebot an Ausbildungsplätzen verbessert. Dazu wurde eine breit angelegte Partnerschaft zwischen zentralen Akteuren aus der Arbeitswelt und dem Bildungswesen gebildet werden. Zugleich soll die Allianz einen Wandel der Einstellung gegenüber Berufsausbildungen herbeiführen. Insbesondere sollen die erfolgreichsten Ausbildungssysteme in der EU ermittelt und geeignete Lösungen für jeden Mitgliedsstaat umgesetzt werden.

Leistungsempfänger

  • geeignete Partner wie z.B. Behörden, Unternehmen, Gewerkschaften, Handelskammern, Aus- und
  • Weiterbildungsträger, Jugendorganisationen und Arbeitsverwaltungen
  • Leistung
  • keine individuelle Antragsstellung möglich;
  • Förderung von Peer Learning und Peer Reviews zur Unterstützung politischer Reformen in den Mitgliedstaaten (insbesondere wenn in länderspezifischen Empfehlungen Maßnahmen im Berufsbildungsbereich angeraten wurden);
  • Gewährleistung der optimalen Verwendung von EU-Geldern zur Verwirklichung der Ziele der Allianz (Unterstützung der Weiterentwicklung auf Systemebene, der Definition von Lerninhalten und der Mobilität von Auszubildenden und Personal);
  • mögliche Berücksichtigung der Berufsausbildung im EURES-Netz (in enger Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren)

Förderer

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Weitere Informationen

Leistungsziel

Die EZ-Scouts unterstützen Unternehmen dabei, aus den vielfältigen Angeboten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit das Richtige zu finden. 

Leistungsempfänger

  • deutsche Unternehmen, vor allem KMU, sowie Kammern und Verbände 

Leistungen

Mit der Entsendung von sogenannten EZ-Scouts zu Wirtschaftsverbänden, Ländervereinen, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern stellt das BMZ deutschen Unternehmen fachkundige Berater mit entwicklungspolitischem Know-how zur Verfügung. Die individuelle Beratung durch die EZ-Scouts erleichtert Unternehmen das Verständnis und den Zugang zu den einzelnen Instrumenten und ermöglicht eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme mit entsprechenden AnsprechpartnerInnen in den zuständigen Durchführungsorganisationen der Ministerien. 

Förderer

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Weitere Informationen

Leistungsziel

  • Beitrag zu mehr und größerer Transparenz rund um das Fördergeschehen in Deutschland

Leistungsempfänger

  • Privatpersonen (Existenzgründer)
  • Berater und die mittelständische Wirtschaft

Leistungen

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.

Vertiefende Informationen der unterschiedlichen Anbieter von Förderinformationen durch eine breit angelegte Vernetzung:

  • grundlegende Informationen zur Finanzierung von Existenzgründungen und Investitionen;
  • Basisinformationen zu den wichtigsten Förderbereichen.

Förderer

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Leistungsziel


Germany Trade & Invest soll - zur Förderung der Wirtschaft - in- und ausländischen Unternehmen Informations- und Beratungsunterstützung anbieten mit dem Ziel, den Standort Deutschland für den Export und ausländische Investitionen zu stärken und damit Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern oder zu schaffen und so zum Wachstum der deutschen Wirtschaft beizutragen. Einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft bilden dabei die neuen Bundesländer.

Leistungsempfänger


Gegenstand des Unternehmens ist das Marketing für den Wirtschafts-, Investitions- und Technologiestandort Deutschland einschließlich der Investorenanwerbung (Standortmarketing) sowie die Unterstützung ausländischer Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen, und außenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der Erschließung ausländischer Märkte.

Leistungen

Germany Trade & Invest

  • vermarktet den Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland im Ausland
  • informiert deutsche Unternehmen über Auslandsmärkte
  • informiert und berät ausländische Unternehmen bei der Ansiedlung in Deutschland
  • fördert die wirtschaftliche Entwicklung der Neuen Bundesländer einschließlich Berlins

Förderer


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - BMWI

Weitere Informationen

Leistungsziel

Deutschland als Exportnation von beruflichen Bildungsangeboten weiter stärken. Das iMOVE-Serviceangebot unterstützt die deutsche Aus- und Weiterbildungsbranche, um sich nachhaltig zu internationalisieren und globale Exportchancen zu ergreifen.

Leistungsempfänger

Deutsche Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen sowie öffentliche und private Interessenten weltweit.

Leistungen

  • iMOVE unterstützt deutsche Anbieter der beruflichen Aus- und Weiterbildung dabei, ihre internationalen Aktivitäten zu entwickeln und auszubauen.
  • iMOVE informiert Interessenten aus aller Welt über deutsche Kompetenz auf dem Gebiet der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Qualifizierungsmöglichkeiten „made in Germany“. 
  • iMOVE engagiert sich für die Anbahnung von Kooperations- und Geschäftsbeziehungen zwischen deutschen Anbietern und internationalen Nachfragern (aus Unternehmen, staatlichen Einrichtungen und Bildungsinstitutionen). 

Förderer 

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

iMOVE ist eine Initiative vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Als Arbeitsbereich der Abteilung "Internationalisierung der Berufsbildung/ Wissensmanagement" ist iMOVE in das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) integriert.

Weitere Informationen

 

Leistungsziel

  • Wegweiser durch die Vielfalt an Beratungsangeboten und Programmen sowie öffentlich geförderten Finanzierungsmöglichkeiten im Bereich der Außenwirtschaftsförderung

Leistungsempfänger

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Leistungen

  • Datenbank 
  • Vernetzung deutscher und internationaler Akteure

Förderer

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Weitere Informationen


Leistungsziel

  • Förderung einer offenen Willkommenskultur;
  • Fachkräftesicherung für deutsche Unternehmen

Leistungsempfänger

  • zuwanderungsinteressierte Fachkräfte
  • Arbeitgeber in Deutschland

Leistungen

"Make it in Germany" informiert zuwanderungsinteressierte Fachkräfte über ihre Karrierechancen und zeigt, wie  sie erfolgreich ihren Weg nach Deutschland gestalten können  und warum es sich lohnt, hier zu leben und zu arbeiten. Das Willkommensportal enthält aktuelle Jobangebote in Engpassberufen und  Informationen darüber, in welchen Branchen Fachkräfte gesucht werden. Zudem stellen sich internationale Fachkräfte vor, die bereits hierzulande erfolgreich Karriere machen. Arbeitgeber in Deutschland erhalten Tipps bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte.

Förderer

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Weitere Informationen

 

Leistungsziel

[...]

Um die nötige Qualität von Ausbildung zu gewährleisten und Veränderungs- und Modernisierungsprozesse anzustoßen, wird hochqualifiziertes Berufsbildungspersonal benötigt, insbesondere Ausbilder in den Betrieben beziehungsweise Lehrer in den Berufsschulen, die über die entsprechenden fachlichen sowie pädagogischen Kompetenzen verfügen. In dieser Förder­bekanntmachung stehen das Berufsbildungspersonal und/oder zukünftige Fach- und Führungskräfte im Bereich ­Bildungsmanagement und Unterricht im Fokus. In vielen Ländern gibt es keine adäquate Qualifizierung für Lehrkräfte und Ausbilder. Daher werden im Ausland diese wichtigen Zielgruppen für den Aufbau von dualen Strukturen und die Optimierung von Ausbildungsprozessen benötigt. Systemische Veränderungen können nur durch Beratung und ­Expertise mit eigenen Kapazitäten im Land umgesetzt werden. Daher ist es unerlässlich, für eine Wirksamkeit vor Ort, personelle Kompetenzen aufzubauen und Multiplikatoren auszubilden. 
Um dies zu erreichen, soll die Expertise der deutschen Hochschulen im Bereich der Berufs- und Wirtschaftspädagogik ausländischem Bildungspersonal besser zugänglich gemacht werden. Im Rahmen eines Masterstudiengangs, angelehnt an den Master of Education (siehe https://www.bachelor-studium.net/master-of-education) und/oder an den Master Bildungsmanagement (https://www.studieren-berufsbegleitend.de/studiengaenge/bildung), soll ein bedarfsgerechtes und berufsbegleitendes Studienprogramm im Bereich Wirtschaftspädagogik und/oder Bildungsmanagement für ausländisches Berufsbildungspersonal und/oder einschlägige Fach-/Führungskräfte entwickelt und erprobt werden.

Leistungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient in Deutschland verlangt. Im Fokus stehen Forschungsinstitutionen, die eine Zertifizierung/Akkreditierung eines Studienprogramms (Qualifikationsziele, Studiengangkonzept, Prüfungssystem, Qualitäts­sicherung, Modularisierung) sicherstellen können. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Leistungen

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Die Laufzeit des Vorhabens ist auf höchstens vier Jahre ausgerichtet.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen (siehe Nummer 3), die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungs­fähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Zuwendungsfähig für Antragsteller ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.

Förderer

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Internationalisierung der Berufsbildung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Die vollständigen Informationen sind der Website des BMBF zu entnehmen

Leistungsziel

 

  • Kompetenzentwicklung und Erfahrungsaustausch von Berufsbildungspersonal im europäischen Ausland

 

Leistungsempfänger

Move-it (Mobility of Vocational & Educational Institutions and Trainers) richtet sich an Bildungspersonal der deutschen Berufsbildungseinrichtungen, die im europäischen Ausland Erfahrungen austauschen wollen und sich weiterbilden möchten.  

Leistungen

Move-it bietet finanzielle Förderung für Teilnehmer an Lernaufenthalten in Österreich, Italien, Irland, Großbritannien, Frankreich und Schweden. 

Move-it fördert die Entwicklung der Qualifikation von Berufsbildungspersonal mit Wohnsitz in Deutschland. 

Förderer

Europäische Kommission (Erasmus+ Programm) / Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Weitere Informationen

Leistungsziel

Erschließung neuer Auslandsmärkte (zunehmende regionale Schwerpunktsetzung hin zu aufstrebenden Ländern und Regionen außerhalb der EU)

Leistungsempfänger

Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen aller Branchen sowie Banken bei der Umsetzung und Finanzierung von internationalen Projekten.

Leistungen

  • Finanzierungshilfen

Förderer

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Weitere Informationen

 

Leistungsziel

Seit 1980 fördert ProTandem deutsch-französische Austausche von Jugendlichen und Erwachsenen in der beruflichen Bildung mit jährlich rund 3.000 Teilnehmenden in über 50 Berufsgruppen. Die Mittel für die Agentur ProTandem und für das Austauschprogramm werden auf deutscher Seite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und auf französischer Seite vom Ministerium für Bildung und Jugend, vom Ministerium für Arbeit sowie vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellt. In deren Auftrag fördert, berät und begleitet sie Partner/innen vor, während und nach den Austauschen.

Leistungsempfänger

ProTandem fördert Azubis, Betriebe, Bildungseinrichtungen, Erwachsene in Weiterbildung, Gruppen u.a. über Mobiltätsberater in Kammern und Innungen u.ä., die an deutsch-französischen Austausch im beruflichen Kontext interessiert sind.

Leistungen

Die Agentur fördert u.a. bis zu dreiwöchigen Aufenthalte in Frankreich bzw. Deutschland, Tandemsprachkurse, Individual- und Gruppenaustausche.

Förderer

Die Mittel für die Agentur ProTandem und für das Austauschprogramm werden auf deutscher Seite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und auf französischer Seite vom Ministerium für Bildung und Jugend, vom Ministerium für Arbeit sowie vom Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellt. In deren Auftrag fördert, berät und begleitet sie Partner/innen vor, während und nach den Austauschen.

Weitere Informationen

 

Leistungsziel

Die Senior Experten unterstützen Unternehmen, Organisationen, Kommunen bei der Lösung technischer, wirtschaftlicher oder organisatorischer Probleme. Bei den Einsätzen steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund. Schwerpunkte sind Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung des Personals, die Verbesserung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen, sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Leistungsempfänger

  • kleine und mittlere Unternehmen 
  • öffentliche Institutionen
  • Kommunen
  • Ausbildungseinrichtungen 
  • internationale Organisationen

Leistungen

  • Qualifizierung und Ausbildung des Personals 
  • Erfahrungsaustausch für das Management 
  • Umstrukturierung der Organisation 
  • Hilfe beim Qualitätsmanagement 
  • neue Impulse bei der Erstellung von Marketing- oder Businessplänen 
  • Hilfe auf anderen Gebieten

Weitere Informationen

 

Leistungsziel

  • Exportförderprojekte mit dem  Ziel der Verbesserung des Absatzes von Produkten und Leistungen auf ausgewählten Auslandsmärkten

Leistungsempfänger

Adressiert werden zumeist kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Leistungen

Abhängig von Projekten, z. B.

  • Erhalt einer individuellen Zielmarktanalyse 
  • intensive Vorbereitung und Sondierung von Geschäftsmöglichkeiten 
  • gezielte Unterstützung beim Auf- und Ausbau von Geschäftsaktivitäten vor Ort
  • individuell vorbereitete Geschäftsgespräche mit potentiellen  lokalen Geschäftspartnern

Förderer

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Germany Trade and Invest (gtai)

Weitere Informationen


Leistungsziel
 

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Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die operative, implementierende Mitwirkung der Kammer- und Arbeitnehmer­organisationen an der Gestaltung und Umsetzung der Berufsbildungszusammenarbeit gezielt zu unterstützen.

Begleitend wird eine Metamaßnahme gefördert. Die Metamaßnahme dient dazu, die Dachverbände bei der Mitwirkung an der Entwicklung von Länderstrategien und Arbeitsprogrammen sowie bei der fachlichen Begleitung der zu fördernden Vorhaben zu unterstützen.

Diese Fördermaßnahme leistet einen Beitrag zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung (siehe https://www.bmbf.de/de/internationalisierungsstrategie-269.html). Sie leistet darüber hinaus insbesondere einen Beitrag zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zur inter­nationalen Berufsbildungszusammenarbeit aus einer Hand (siehe oben). Es handelt sich um eine Maßnahme der strategischen Projektförderung.

Leistungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Kammerorganisationen, insbesondere deutsche Auslandshandelskammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe sowie ihre Einrichtungen (insbesondere Kreishandwerkerschaften, Innungen, Landesfach- und Landesinnungsverbände, Fachverbände und Zentralfachverbände, überbetriebliche Bildungsstätten und weitere an Kammern und Auslandshandelskammern angeschlossene Weiterbildungs- und Berufsbildungseinrichtungen) sowie andere von der deutschen Wirtschaft getragene Einrichtungen, deren Zweck u. a. auf die berufliche Aus- und Weiterbildung ausgerichtet ist;
  • DGB-Bezirke und -Regionen, Mitgliedsgewerkschaften des DGB sowie die Bildungsträger der Gewerkschaften, die gemeinnützig tätig sind und deren Zweck u. a. auf die berufliche Aus- und Weiterbildung ausgerichtet ist;
  • gewerbliche Bildungsanbieter als Umsetzungspartner in den geplanten Projektverbünden.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung in Deutschland verlangt, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, eine Ausnahme hiervon stellen deutschen Auslandshandelskammern (AHK) dar.

Leistungen

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Institutionen (siehe Nummer 3), die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Beantragt werden können:

a) Mittel für projektbedingt erforderliches Personal
b) Vorhabenbezogene Sachmittel
c) In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte in begrenztem Umfang beantragt werden.
d) Reisen des Projektpersonals, national sowie in das betreffende Zielland sowie im Fall der Zuwendung an eine deutsche Auslandshandelskammer
e) Workshops

Förderer

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Internationalisierung der Berufsbildung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: berufsbildunginternational@dlr.de

Die vollständigen Informationen sind auf der Website des BMBF zu finden