Teilzeitausbildung – Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten

Author
Issue/Year (Volume) 6/2008 (37)
Page(s) 49-50
URN urn:nbn:de:0035-bwp-08649-9
Language(s)
    deutsch
Keywords

Berufsausbildung ist grundsätzlich als Vollzeitausbildung ausgerichtet. Aus diesem Grund kann sie z. B. auch nicht neben dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule betrieben werden (BVerwG 25. 2. 1982 – 5 C 1.81 – EzB Nr. 21 zu § 32 BBiG 1969). Hiervon macht der mit Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I, S. 931) neu in das Gesetz eingefügte § 8 Abs. 1 Satz 2 BBiG insofern eine Ausnahme, als dort die Voraussetzungen für die Absolvierung einer Teilzeitausbildung geregelt sind.