Neue Zuständigkeiten für das private Fernlehrwesen

Author
Issue/Year (Volume) 3/1977 (6)
Page(s) 19-21
Language(s)
    deutsch
Keywords

Das private Fernlehrwesen in der Bundesrepublik Deutschland kann nach Inkrafttreten des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) am 1.1.1977 als der am extensivsten gesetzlich geregelte Weiterbildungsbereich bezeichnet werden. Der Beitrag erläutert wichtige Aspekte des neuen Gesetzes und geht besonders auf die Konsequenzen für die staatlichen Stellen ein, die bisher zuständige Stellen für die freiwillige Kontrolle von Fernlehrgängen waren.