Diese Ausgabe der BWP beleuchtet die Frage, inwieweit sich das Konzept eines Diversity-Managements, das Vielfalt als Chance sieht und fördert, in der Beruflichen Bildung umsetzten lässt. Hierzu werden in den Beiträgen sowohl konzeptionelle Überlegungen als auch Beispiele aus der Praxis vorgestellt. Forschungsdirektor Professor Dr. Reinhold Weiß betont im Kommentar "Vielfalt anerkennen und entwickeln!", dass mit dem Diversity-Konzept ein klares Bekenntnis zur Wertschätzung und differenzierten Förderung individueller Potenziale in der Berufsbildung einhergeht. Diese Wertschätzung müsse auch den Blick für eine verbesserte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen öffnen. Die Ausgabe enthält weitere Beiträge zum Thema Ausbildungsbonus für Altbewerber sowie zu den Einflüssen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die berufliche Bildung.
Mit Diversity-Konzepten ist ein Perspektivwechsel im Umgang mit Minderheiten und der Integration unterschiedlicher sozialer/ethnischer Gruppen verbunden. Die Vielfalt der Menschen, ihrer Kompetenzen und Eigenschaften, Werthaltungen und Lebensformen wird als Chance für betriebliches Lernen und die Unternehmensentwicklung begriffen. Es impliziert, dass mit diesem Konzept ein klares Bekenntnis zur differenzierten Förderung individueller Potenziale einhergeht, insbesondere auch solcher Potenziale, die bisher zu wenig gesehen und wertgeschätzt werden. Eine konsequente Umsetzung des Ansatzes erfordert eine Öffnung und Flexibilisierung des Systems, erfolgversprechende Entwicklungswege auch jenseits der Standardbiografie zu eröffnen. Das BIBB bekennt sich durch seine Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" zu den Zielen der Diversity-Initiative
Im Oktober 2008 haben acht deutsche Stiftungen den Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration gegründet. Ein für drei Jahre berufenes unabhängiges wissenschaftliches Expertengremium soll Entscheidungen und Folgen von Integration, Zu- und Abwanderung einschätzen und dazu die Politik des Bundes, der Länder und Gemeinden beraten. Vorsitzender des Sachverständigenrats ist der renommierte Migrationsforscher und Politikberater Prof. Dr. Klaus J. Bade
Die zunehmende Vielfalt der Lernenden stellt für die berufliche Bildung eine große Herausforderung dar. Eine ressourcenorientierte, übergreifende Betrachtung, die versucht, die Potenziale der Vielfalt sowohl für die Lernenden und Lehrenden als auch die berufsbildenden Schulen und Betriebe - aufzugreifen, findet bislang kaum statt. Einen möglichen Weg dorthin zeigt das aus der Betriebswirtschaftslehre stammende Konzept des Diversity Management. Der Beitrag beschäftigt sich damit, wie dieses Konzept für den pädagogischen Kontext genutzt werden kann und welche Veränderungen hierzu auf den Ebenen Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung notwendig sind.
Individuelle Lebensverläufe werden immer spezifischer und damit entstehen zunehmend heterogene Lernvoraussetzungen. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage, wie Schule als Organisation mit Heterogenität umgehen und diese als Potenzial nutzen kann. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Diagnose als Lernausgangslage. Das Konzept wurde im vollzeitschulischen Bildungsgang "Berufsgrundschuljahr" am Berufskolleg in Ahlen erprobt. Exemplarisch werden Maßnahmen zur individuellen Förderung dargestellt.
Um kulturelle Vielfalt in der Personalpolitik deutscher Unternehmen weiter zu verankern, ist eine Berücksichtigung von Qualifikationen und Berufserfahrungen, die im Ausland erworben wurden, von besonderem Interesse. Im Fokus dieses Beitrags stehen Ergebnisse der Studie Brain Waste, die verdeutlichen, dass die Potenziale von qualifizierten Migrantinnen und Migranten bislang zu wenig anerkannt und genutzt werden. Dies wird exemplarisch anhand eines Fallbeispiels veranschaulicht. Zudem werden Empfehlungen für eine bessere Arbeitsmarktintegration von ausländischen Fachkräften gegeben.
Seit der Gründung der Initiative "Diversity als Chance. Die Charta der Vielfalt der Unternehmen in Deutschland" im Dezember 2006 haben sich ihr 500 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen angeschlossen, darunter auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die "Charta der Vielfalt" ist eine Unternehmensinititiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration initiiert.
Wie das Miteinander in alters- und ethnisch gemischten Teams gefördert werden kann, war Gegenstand einer qualitativen Studie, die am DJI durchgeführt wurde. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass neben betriebsstrukturellen Maßnahmen interkulturell erfahrenen Nachwuchskräften in diesem Prozess eine große Bedeutung zukommt. Sie stellen ein Arbeitskräftepotenzial dar, das geeignet ist, die Kooperationsfähigkeit und Problemlösungskompetenz in interkulturell zusammengesetzten Belegschaften unterschiedlichen Alters zu fördern.
Der Umgang mit Vielfalt in der Berufsausbildung bei Ford ist aus der Diversity-Unternehmensstrategie der Ford Motor Company abgeleitet und fokussiert die Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenzen der Auszubildenden. "Vielfalt als Lösung - nicht als Problem" lautet die Kurzfassung dieses Ansatzes. Das pädagogische Konzept der Ford-Berufsausbildung ist Gegenstand dieses Beitrags. Dargestellt werden Ansätze und Maßnahmen, die das Miteinander fördern und gleichzeitig individuelle Defizite der Auszubildenden kompensieren. Befragungen der Auszubildenden und Forschungsergebnisse belegen den Erfolg des Konzepts.
Rund 580.000 Betriebe in Deutschland werden von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund geführt. Nur ein relativ geringer Anteil von ihnen (6 bis 15 Prozent) bildet aus. Eine davon ist Mercy Attipetty, die über das Projekt "Weitblick" in Hamburg im Rahmen des Programms Jobstarter, Bereich KAUSA als Ausbildende von der Arbeitsgemeinschaft selbstständiger Migranten e.V. (ASM) gewonnen wurde. Das Projekt IUBA in Hessen hat sich ebenfalls auf die Fahnen geschrieben, die Ausbildungsbeteiligung von Migrantenbetrieben zu fördern. Als Mitarbeiter der IHK Frankfurt am Main informiert und berät Hasan Kara ausländische Unternehmen zur dualen Berufsausbildung in Deutschland. BWP befragte beide Personen zum Thema Berufsausbildung in Betrieben ausländischer Herkunft.
Das Problem der Überalterung der Bevölkerung ist eine der großen Herausforderungen, die die europäischen Länder in den kommenden Jahrzehnten zu meistern haben. Deutsche Unternehmen müssen angesichts des prognostizierten Mangels an Fachkräften und Hochqualifizierten auf diesen demografischen Druck reagieren. Dabei sind sie in besonderem Maß auf ältere Arbeitskräfte und den Erhalt ihrer Beschäftigungsfähigkeit angewiesen. Welche Maßnahmen ergreifen Betriebe hierzu und wie können die Unternehmen dabei unterstützt werden? Die in diesem Beitrag vorgestellten Ergebnisse der CVTS3-Zusatzerhebung zeigen, dass eine effektive Förderung älterer Beschäftigter eine differenzierte Palette von Maßnahmen erfordert.
Das Fachwissen und die Erfahrungen der Mitarbeiter/-innen sind wichtige Erfolgsfaktoren für die effiziente Bewältigung der Arbeit im Unternehmen. Dieses Know-how haben die Beschäftigten im Lauf der Zeit im und für das Unternehmen aufgebaut. Beim Ausscheiden der Betroffenen kann dieses nicht ohne Weiteres ersetzt werden. Am Beispiel des Instruments Nova.PE zeigt dieser Beitrag, wie intergeneratives Wissensmanagement in sieben Schritten zur Sicherung des Wissens in Unternehmen beitragen kann. Der Artikel skizziert das Vorgehen und erläutert Erfahrungen mit der Umsetzung.
Die Sprachenpolitik der Europäischen Kommission konzentrierte sich lange Zeit vor allem auf den Schulsektor. In den vergangenen Jahren hat sie sich verstärkt der beruflichen Bildung zugewandt und hierzu einige interessante Dokumente veröffentlicht, die im Beitrag kurz vorgestellt werden. Die EU-Kommission will vor allem durch eine Stärkung der beruflichen Mobilität zu einer Förderung der Mehrsprachigkeit beitragen.
Mit der Einführung des Ausbildungsbonus hat die Bundesregierung einen Anreiz für Betriebe geschaffen, zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten für bislang erfolglose Lehrstellenbewerber einzurichten. Im Beitrag werden Ergebnisse aus zwei repräsentativen Betriebsbefragungen vorgestellt, die im Rahmen des BIBB-Ausbildungsmonitors 2008 durchgeführt wurden, einmal im Vorfeld und einmal nach Einführung des Ausbildungsbonus. Auf diese Weise kann über das Meinungsbild am Jahresanfang hinaus ein erster Eindruck gewonnen werden, inwiefern diese Maßnahme tatsächlich von den Betrieben angenommen wurde und zu einer Verbesserung der Einmündungschancen von Altbewerbern beitragen konnte.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist im August 2006 in Kraft getreten. Ein damit verbundenes Ziel war - so die Begründung zum Gesetz (vgl. BT-Drucks. 16/1780, S. 30) - "eine Kultur der Vielfalt" zu schaffen, mit anderen Worten, Diversität zu gestalten. Das AGG verbietet Diskriminierungen in bestimmten, im Gesetz genannten Situationen und aus bestimmten, ebenfalls im Gesetz aufgezählten Gründen." Der Beitrag erläutert, welche Vorgaben des Gesetzes auf Aus- und Fortbildungsverhältnisse Anwendung finden, welche Auswirkungen das AGG auf die Ausbildungspraxis und die Ausgestaltung eines Ausbildungsvertrags hat und welche Folgen mit einem Verstoß gegen das AGG verbunden sind.
Gegenstand der Sitzung am 18.12.2008 waren neben der aktuellen Ausbildungsstellensituation die Themen Gleichwertigkeit, Durchlässigkeit und Anrechenbarkeit sowie Internationales Large-Scale-Assessment in der beruflichen Bildung. Außerdem verabschiedete der Hauptausschuss eine Entschließung zur Gestaltung der Erprobungsphase eines Deutschen Qualifikationsrahmens.