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Im Jahr 2015 wurden beim Bundesamt für Migration 476.649 Asylanträge gestellt und von den vorliegenden Anträgen bis zum Jahresende 282.726 Anträge entschieden. In 140.915 Fällen (49,8 %) wurden die Antragsteller/-innen als Flüchtlinge anerkannt bzw. erhielten subsidiären Schutz gemäß § 4 Abs.  1 Asylgesetz (AsylG) oder Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5/7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)38 gewährt (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016b). Im Gegensatz zu Asylbewerber/-innen sowie „Geduldeten“39 ist für die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge, d. h. „Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erhalten haben“, der Zugang zu einer betrieblichen Berufsausbildung ohne weitere rechtliche Einschränkungen möglich (Bundesagentur für Arbeit 2016c). Nimmt man die Altersverteilung der Asylantragsteller/ -innen, so waren im Jahr 2015 rund 29,4 % zwischen 16 und 24 Jahre alt. Weitere 15,2 % befanden sich in der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016a).40 Die Gruppe der potenziell interessierten Geflüchteten an einer dualen Berufsausbildung lässt sich somit grob auf etwa ein Drittel der 2015 anerkannten Flüchtlinge eingrenzen. Jedoch ist eine Abschätzung der tatsächlich in eine Ausbildung vermittelbaren Geflüchteten unklar, weil keine repräsentativen Erkenntnisse über ihre schulische Vorqualifikation bestehen und zudem nicht geklärt ist, inwieweit schon Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind bzw. bis zu einem Ausbildungsbeginn über Sprachkurse nachgeholt werden können. Abhängig davon kann auch ein Studium oder eine schulische Berufsausbildung eine Ausbildungsalternative für junge Geflüchtete darstellen. Zudem haben möglicherweise auch Personen ein Ausbildungsinteresse, deren Anträge bereits vor 2015 bewilligt wurden oder erst in der ersten Jahreshälfte 2016 bearbeitet werden. Mit rechtlichen Einschränkungen ist es für Betriebe zudem auch möglich, Geduldete oder Asylbewerber/-innen auszubilden. Es kann deshalb keine spezifische Zahl an ausbildungsinteressierten Geflüchteten abgeleitet werden. Stattdessen gehen wir davon aus, dass aufgrund der notwendigen Vermittlungstätigkeit der Jobcenter und der ebenfalls im Haushalt der BA verankerten Sprachförderung nach § 421 SGB III anerkannte Asylberechtigte, die als ausbildungsreif erachtet werden, bei der BA als Bewerber/-innen registriert werden. Diese Erhöhung der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen wird über einen Korridor abgebildet; analysiert werden die Effekte von 10.000 bis 50.000 zusätzlich gemeldeten, ausbildungsreifen Bewerbern und Bewerberinnen auf die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum 30. September 2016.

In den historisch gestützten Schätzgleichungen von PROSIMA üben die gemeldeten Bewerber/-innen einen positiven Einfluss auf die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus. Da die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen aber auch in der Basisprojektion über dem Angebot an Ausbildungsstellen liegt, wird eine zusätzliche Erhöhung der Nachfrage sich nicht in einen proportionalen Anstieg in den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen 2016 widerspiegeln. Auch wenn einige vormals unbesetzte Stellen nun aufgrund höherer Auswahlmöglichkeiten besetzt werden könnten, ist es für die Integration von Geflüchteten notwendig, dass zur umfangreichen Integration noch mehr Ausbildungsplätze als bisher angeboten werden müssten. Neben den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen müssten somit für eine Steigerung der Neuabschlüsse auch mehr Ausbildungsstellen bei der BA registriert werden.

Hinsichtlich der Entwicklung der bei der BA gemeldeten Bewerber/-innen und gemeldeten Stellen zeigt sich, dass kein direkter statistischer Zusammenhang zwischen den bei der BA registrierten Angeboten und Gesuchen existiert. Die Anzahl der gemeldeten Bewerber/-innen nahm jedoch in der Vergangenheit in verschiedenen Intensitäten über das Nachfragepotenzial indirekten Einfluss auf die Angebotsseite des dualen Systems.41 Schaubild A2.3-1 zeigt die Entwicklung der bei der BA gemeldeten Bewerber/-innen und des Nachfragepotenzials und verdeutlicht den Zusammenhang der beiden Größen. Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Krisen (1979, 1982/1983, 2000/2001, 2008/2009) und in der Zeit der Transition nach der Wiedervereinigung treten Abweichungen auf.

Schaubild A2.3-1: Bei der BA gemeldete Bewerber/-innen und Nachfragepotenzial zum 30. September von 1975 bis 2015 ohne Berücksichtigung von Geflüchteten

Das Nachfragepotenzial, welches in PROSIMA eine latente Größe darstellt, korreliert hingegen mit dem ebenfalls latenten Angebotspotenzial. Allerdings lassen sich je nach Dekade unterschiedlich starke Einflussfaktoren identifizieren. Noch in den 1970er- und 1980er-Jahren lässt sich eine signifikante Korrelation des Angebotspotenzials mit demografiebedingten Größen wie der Anzahl gemeldeter Bewerber/-innen, dem Nachfragepotenzial und früheren Erfahrungen mit unbesetzten Stellen feststellen. In den 1990er- bis Mitte der 2000er-Jahre nimmt dieser Zusammenhang graduell ab. In dieser Periode scheinen hauptsächlich Konjunkturindikatoren die Entwicklungen des Angebotspotenzials zu steuern (vgl. Maier/Walden 2014). Mit Anbahnung der Weltfinanzkrise und dem zunehmenden demografischen Rückgang an Ausbildungs­interessierten lässt sich bemerken, dass das Angebotspotenzial sowie die Anzahl der gemeldeten Stellen einen sehr hohen Zusammenhang sowohl mit dem realen Wachstum des Bruttoinlandsproduktes als auch dem Wachstum des Nachfragepotenzials aufweisen. Dies verdeutlicht auch der gemeinsame Verlauf der Entwicklung der Wachstumsraten dieser Größen Schaubild A2.3-2. Seit 2005 nimmt also auch wieder die Anzahl der gemeldeten Bewerber/-innen indirekt über das Nachfragepotenzial einen stärkeren Einfluss auf die Angebotsseite. Dieser Zusammenhang wird jedoch durch die konjunkturellen Bedingungen konfundiert.

Für die Abschätzung der möglichen Zahl an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zum 30. September 2016 aufgrund einer stärkeren Nachfrage nach Ausbildungsplätzen durch ausbildungsreife Geflüchtete werden im Folgenden 3 Szenarien diskutiert.

  • Szenario 1 enthält eine schrittweise Erhöhung der bei der BA registrierten Bewerber/-innen und des Nachfragepotenzials42 um jeweils 10.000 Personen bis zu 50.000 Personen oberhalb der Werte der Basis­projektion.
  • Szenario 2 geht von derselben schrittweisen Erhöhung der Bewerberzahlen aus, nimmt aber zusätzlich an, dass die Betriebe 10.000 Stellen mehr als in der Basisprojektion bei der BA melden.
  • Szenario 3 geht ebenfalls von derselben schrittweisen Erhöhung der Bewerberzahlen aus, nimmt aber zusätzlich zu Szenario 2 auch an, dass die Betriebe nicht nur ihre Meldebereitschaft im Vergleich zur Basisprojektion um 10.000 Stellen erhöhen, sondern dass auch das Angebotspotenzial um 10.000 Stellen gegenüber der Basisprojektion ansteigt.

Während bei der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen davon auszugehen ist, dass bei der BA gemeldete Geflüchtete auch mit derselben Größe das Nachfragepotenzial erhöhen, weil die Zahl der Ausbildungsinteressierten um dieselbe Einheit steigt, ist beim Angebotspotenzial und bei den gemeldeten Stellen eine getrennte Berechnung sinnvoll, um zwischen einer Meldebereitschaft und einer Art Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen, Praxen und Verwaltungen zu unterscheiden. Zudem ist anzumerken, dass die von der Allianz für Aus- und Weiterbildung beschlossene Erhöhung der gemeldeten Stellen bei der BA im Jahr 2014 (511.600 Stellen) um 20.000 trotz eines prognostizierten Anstiegs auch in der Basisprojektion für das Jahr 2016 noch nicht erreicht wird (es werden 524.300 gemeldete Stellen prognostiziert), das Ange­botspotenzial im Vergleich zum Vorjahr aber konstant bleibt. Die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen geht in der Basisprojektion für 2016, wie das Nachfragepoten­zial, zurück und liegt bei 542.800 registrierten Bewerbern und Bewerberinnen.

Schaubild A2.3-2: Wachstumsraten des Angebots- und Nachfragepotenzials sowie des realen Bruttoinlandsproduktes und der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten Stellen von 2005 bis 2015

Schaubild A2.3-3 zeigt die zu erwartende Anzahl an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen zum 30.  September 2016, wenn sich die Zahl der gemeldeten Bewerber/-innen und das Nachfragepotenzial erhöhen.43 In der Basisprojektion ohne zusätzliche Bewerber/-innen wird für das Jahr 2016 von 513.700 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ausgegangen Tabelle A2.2-1. Geht man von einer schrittweisen Erhöhung der gemeldeten Ausbildungsinteressierten auf bis zu 50.000 mehr aus, so könnte – ohne eine weitere Reaktion des Angebots an Ausbildungsplätzen – die Zahl der Neuabschlüsse auf bis zu 520.900 steigen und somit nahezu dem Ist-Wert des Jahres 2015 (522.100) entsprechen. Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze würde sich bei 50.000 zusätzlichen Bewerbern und Bewerberinnen von 47.400 auf 38.500 verringern. Die Zahl der registrierten unvermittelten Bewerber/-innen würde hingegen ansteigen.44 Da die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in der Regel das Angebot übersteigt, würden ohne eine Reaktion der Angebotsseite je nach Höhe der zusätzlichen Be­werber/ -innen lediglich 16 % bis 17 % der zusätzlich gemeldeten Ausbildungsinteressierten im Szenario 1 Ausbildungsverträge abschließen können.

Szenario 2 zeigt, dass bei nahezu gleichbleibendem An­gebotspotenzial45 allein eine um 10.000 Stellen höhere Meldebereitschaft der Unternehmen, Praxen und Verwaltungen die Zahl der Neuabschlüsse um über 3.300  Neuabschlüsse ansteigen lässt. Würden 50.000 Bewerber/ -innen zusätzlich registriert und 10.000 Stellen zusätzlich gemeldet, würde sich die Zahl der Neuabschlüsse auf 524.200 erhöhen und damit den Wert des Jahres 2015 leicht übertreffen. Rund 22 % der zusätzlich 50.000 registrierten Bewerber/-innen könnten dann in neu abgeschlossene Ausbildungsverträge überführt werden.

Szenario 3 geht nicht nur von einer höheren Meldebereitschaft, sondern auch von einem tatsächlich höheren Angebotspotenzial der Unternehmen, Praxen und Verwaltungen aus. Ohne eine zusätzliche Anzahl an Bewerbern und Bewerberinnen würde allein eine um 10.000 Stellen höhere Melde- und Ausbildungsbereitschaft dazu führen, dass mit 523.500 neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen der Wert des Jahres 2015 leicht übertroffen wird. Ohne eine zusätzliche Zahl an Bewerbern und Bewerberinnen würde dies jedoch auch mit ca.  51.000 unbesetzten Ausbildungsstellen einhergehen. Bei zu­sätzlichen 50.000 gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen kämen sogar 530.800 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zustande. Rund 36 % der zusätzlichen Bewerber/-innen könnten dann in eine duale Berufsausbildung überführt werden.46

Die Schätzungen von PROSIMA sind wie alle statistischen Schätzungen mit einem Prognosefehler behaftet. In Schaubild A2.3-3 ist die Untergrenze des 95 %-Vertrauensintervalls von Szenario 1 und die Obergrenze des 95 %-Vertrauensintervalls von Szenario 3 in gestrichelter Form eingetragen, um die Breite des statistisch mög­lichen Korridors der Szenarien zu verdeutlichen. Neben der reinen Betrachtung des Ausbildungsstellenmarktes muss zudem auch darauf verwiesen werden, dass der Bevölkerungsaufwuchs Deutschlands aufgrund von Zuwanderung auch zu Wachstumsimpulsen führen wird (vgl. Kapitel A8.1). In den Schätzungen des Ausbildungsangebots für das Jahr 2016 zeigt sich bezüglich der Konjunktur eine hohe Sensitivität von PROSIMA. Würde das Bruttoninlandsprodukt z. B. anstelle von 1,7 % um 2,7 % wachsen, wäre mit ca. 17.300 mehr angebotenen Ausbildungsstellen zu rechnen. Derselbe Effekt von ca. 1.700 Stellen bei 0,1 Prozentpunkten Wachstum gilt auch bei einer entsprechend schwächeren Konjunktur.

Schaubild A2.3-3: Wirkung einer erhöhten Anzahl an gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern, Stellen und eines höheren Angebotspotenzials auf die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zum 30. September 2016

Die Szenarien zeigen, dass ein Anstieg der gemeldeten Bewerber und Bewerberinnen sowie des Nachfragepotenzials an Ausbildungsinteressierten nicht ohne Weiteres zu einem starken Anstieg an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen führt. Auch wenn die Demografie in den letzten Jahren den Trend am Ausbildungsstellenmarkt vorgegeben hat, so spielt doch die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe ebenfalls eine immer wichtigere Rolle. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass das Interesse und die Investitionen der Unternehmen, Praxen und Verwaltungen ungleich höher sein muss als z. B. in den 1990er-Jahren, um die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zu halten. Auch wenn PROSIMA nicht zwischen Geflüchteten, anderen Ausländern und Deutschen unterscheiden kann, so zeigen die vergangenen Entwicklungen auf der Makroebene, dass allein die Meldebereitschaft der Betriebe die Chance auf neu abgeschlossene Ausbildungsverträge erhöht. Will man die Zahl der Neuabschlüsse im Vergleich zu 2015 halten oder sogar steigern, ist es deshalb ratsam, dass die Unternehmen, wie in der Allianz für Aus- und Weiterbildung beschlossen, ihre Stellen verstärkt bei der BA melden.

Angesichts der zu erwartenden größeren Nachfrage von Geflüchteten nach Ausbildungsplätzen in den kommenden Jahren ist für eine Integration von Geflüchteten aber wesentlich, dass nicht nur die Meldebereitschaft, sondern auch die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen, Praxen und Verwaltungen steigt – auch wenn dabei die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze zunimmt. Von staatlicher Seite kann zur Steigerung des Angebotspotenzials auf die Möglichkeiten der Einstiegsqualifizierung oder Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), der Assistierten Ausbildung (AsA) sowie der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) hingewiesen werden (Bundesagentur für Arbeit 2016c). Zudem gilt es, über Sprachförderung und/oder schulische Nachqualifizierungsmaßnahmen junge Geflüchtete für eine Berufs­ausbildung zu befähigen.

(Tobias Maier, Caroline Neuber-Pohl)

  • 38

    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG). 

  • 39

    Bei Asylbewerberinnen und Asylbewerbern handelt es sich um Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die eine Aufenthaltsgestattung haben. Bei den Geduldeten handelt es sich um Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber noch nicht abgeschoben werden können (Bundesagentur für Arbeit 2016c). 

  • 40

    Zahlen zur Altersverteilung der anerkannten Flüchtlinge liegen nicht vor. 

  • 41

    Hierzu ist anzumerken, dass die Anzahl gemeldeter Stellen bis ca. 2005 hauptsächlich die Strukturen eines reinen Autokorrelationsprozesses aufweist und unabhängig von anderen Entwicklungen am Ausbildungsmarkt scheint. Seit 2005 weisen die Entwicklungen von Angebotspotenzial und gemeldeter Stellen hohe Kovarianzen auf. 

  • 42

    Da Geflüchtete in der Schätzung des Nachfragepotenzials keine Rolle spielen, würde eine Anhebung der gemeldeten Bewerber/-innen ohne eine gleichmäßige Erhöhung des Nachfragepotenzials nur eine stärkere Erfassung der Jugendlichen bei der BA widerspiegeln, jedoch kein insgesamt höheres Ausbildungsinteresse. Es wird aber angenommen, dass mit den Geflüchteten auch die Zahl der Ausbildungsinteressierten steigt, weshalb sie auch beim Nachfragepotenzial mit berücksichtigt werden müssen. Zwar korreliert das Nachfragepotenzial in PROSIMA mit den gemeldeten Bewerbern und Bewerberinnen, der tatsächliche Dopplungseffekt aufgrund des Aufschlags auf beide Größen ist in den Ergebnissen jedoch sehr gering und deshalb zu vernachlässigen. 

  • 43

    Während im Szenario von einer Erhöhung der gemeldeten Bewerber/-innen aufgrund von Geflüchteten ausgegangen wird, kann innerhalb von PROSIMA nicht zwischen Deutschen, Fluchtmigranten und anderen Ausländern unterschieden werden. PROSIMA stellt lediglich Effekte auf der Makroebene dar. Die zunehmenden Ausbildungsverträge sind somit nicht als Ausbildungsverträge für Geflüchtete zu interpretieren, sondern als Zunahme an Ausbildungsverträgen aufgrund eines insgesamt höheren Nachfragepotenzials. 

  • 44

    Neben den dargestellten Variablen spielt eine Vielzahl an anderen Variablen (wie z. B. die Zahl der unbesetzten Stellen und Neuabschlüsse in den Vorjahren, die Arbeitsmarktlage, die Schulabgängerzahlen oder die Konjunktur) bei der Bestimmung der unbesetzten Stellen eine Rolle. Die Effekte sind somit nicht additiv, d. h., die zusätzlichen Bewerber/-innen des Szenarios verteilen sich nicht auf 100 % zwischen Neuabschlüssen und unvermittelten Bewerbern und Bewerberinnen auf. Dasselbe gilt für die Zahl der registrierten unbesetzten Ausbildungsplätze. 

  • 45

    Die Zahl der gemeldeten Stellen und das Angebotspotenzial korrelieren in PROSIMA. Wenn die Zahl der gemeldeten Stellen per Setzung erhöht wird, steigt auch das Angebotspotenzial leicht an. 

  • 46

    Bei weniger Bewerbern und Bewerberinnen wäre der relative Anteil der Neuabschlüsse entsprechend höher.