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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bibb.de inkl. integrierter Fachportale.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Die Websites wurden 2019 grundlegend überarbeitet und sind noch nicht in allen Bereichen optimiert, einige Inhalte sind daher nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei sind

  • In Datentabellen fehlen teilweise Strukturen und Auszeichnungen.
  • Vor allem ältere Dokumente (PDF, ...) sind nicht immer vollständig barrierefrei.
  • Videos: Untertitel und Audiodeskriptionen sind nicht überall vorhanden.
  • Audiodateien: Alternativen (Transkripte) sind nicht überall vorhanden.
  • Formulare: „autocomplete“-Attribute (Autovervollständigung) fehlen.

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Aufgrund der Vielzahl älterer Inhalte und Dokumente fehlen teilweise die Kapazitäten für eine lückenlose barrierefreie Überarbeitung.
  • Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entspr. Abwägungen stattfinden (siehe Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102).

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir sind kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit bemüht und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. Alle neuen Inhalte werden in der Regel barrierefrei bereit gestellt.

Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis (insb. bei Publikationen) integriert.

Informationen in deutscher Gebärdensprache (DGS) wurden überarbeitet und am 01.12.2020 aktualisiert auf https://www.bibb.de/de/gebaerdensprache.php veröffentlicht.

2021 hat eine Überprüfung durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) stattgefunden. Die Ergebnisse werden derzeit umgesetzt.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.09.2020 erstellt.

Die Website wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Bundesinstitut für Berufsbildung
Stabsstelle Online-Kommunikation und Wissensmanagement
Internetredaktion

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
www.schlichtungsstelle-bgg.de