Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Grundlage für die Fachpraktikerberufe ist die Hauptausschuss-Empfehlung:
Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO (PDF, 712 KB)
Ablauf eines Verfahrens zur Entwicklung von Empfehlungen für „Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen“:
Ablaufplan (PDF, 314 KB)
Weitere Erläuterungen befinden sich unter:
Berufliche Bildung behinderter Menschen
Zudem enthält das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe eine Zusammenstellung der Regelungen der zuständigen Stellen:
Teil 2.3: Regelungen der zuständigen Stellen für die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderungen (S. 258-289) (PDF, 2,7 MB)
Fachpraktiker
- Fachpraktiker/-in für Buchbinderei
- Fachpraktiker/-in für Büromanagement
- Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung
- Fachpraktiker/-in für Industriemechanik
- Fachpraktiker/-in für Medientechnologie Druck
- Fachpraktiker/-in für Medientechnologie Druckverarbeitung
- Fachpraktiker/-in für Metallbau
- Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik
- Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen
- Fachpraktiker/-in im Verkauf
- Fachpraktiker/-in IT Systemelektronik
- Fachpraktiker/-in IT Systemintegration
- Fachpraktiker/-in Küche (Beikoch/-köchin)
- Fachpraktiker/-in Maler/-in und Lackierer/-in
- Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder
Grundlagen für die Neuordnung der Pflegeberufe
Seit dem 1. Januar 2020 werden die bislang geltenden Berufszulassungsgesetze für die Alten-, Kinder- und Krankenpflege durch das neue Pflegeberufegesetz abgelöst. Ziel der Reform ist eine Modernisierung und Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe.
Pflegeberufegesetz (PflBG)
Das Pflegeberufegesetz wurde am 24. Juli 2017 verkündet und tritt stufenweise in Kraft. Hier finden Sie die bundeseinheitliche Gesetzesgrundlage:
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Das Bundeskabinett hat am 13. Juni 2018 die Pflegeberufe-Ausbildung- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) verabschiedet. Am 21. September 2018 folgte die Zustimmung des Bundesrats zur PflAPrV. Die Verordnung ergänzt das Pflegeberufegesetz (PflBG) und setzt es im Detail um.