Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Neue und modernisierte Fortbildungsberufe
Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen (§ 1 Abs. 4 BBiG). Rechtsgrundlagen für Fortbildungsverordnungen können das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, das Seearbeitsgesetz oder das Bundesbeamtengesetz sein.
Sie finden hier nach Jahren sortiert die Rechtsvorschriften des Bundes und der zuständigen Stellen (Kammern) zur Regelung der beruflichen Fortbildung.
Die Auflistung der Regelungen der zuständigen Stellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Fortbildungsregelungen des Bundes 2025
Fortbildungsregelungen der Kammern 2025
- Diätkoch/Diätköchin
- Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
- Fachwirt für Hochschulmanagement/Fachwirtin für Hochschulmanagement (Geprüfte/-r) - Bachelor Professional für Hochschulmanagement
- Fachwirt im Gastgewerbe/Fachwirtin im Gastgewerbe
- Geprüfter Berufsspezialist als Fachberater für Servicemanagement/Geprüfte Berufsspezialistin als Fachberaterin für Servicemanagement
- Geprüfter Berufsspezialist für Verteilnetztechnik/Geprüfte Berufsspezialistin für Verteilnetztechnik
- Geprüfter Berufsspezialist Sommelier/Geprüfte Berufsspezialistin Sommelière (IHK)
- Industriemeister/Industriemeisterin - Fachrichtung Luftfahrttechnik (Geprüfte/-r)
- Meister für Bahnverkehr (Geprüfter)/Meisterin für Bahnverkehr (Geprüfte) Bachelor Professional für Bahnverkehr (IHK)
- Meister Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn (Geprüfter)/Meisterin Leit- und Sicherungstechnik - Eisenbahn (Geprüfte)
- Netzmeister (Geprüfter)/Netzmeisterin (Geprüfte)