Friseurmeister/Friseurmeisterin (Fortbildung/Umschulung)
FRISEURMEISTER/FRISEURMEISTERIN gültig ab 01.03.2027
Das Neuordnungsverfahren für diese Fortbildungsregelung ist abgeschlossen. Sie tritt am 01.03.2027 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Fortbildungsberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Friseur-Handwerk
vom 04.08.2026 (BGBl. I Nr. 232)
Abschlussbezeichnung
Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).