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Ausbildungsvergütungen

Ein Ausbilder zeigt einer Auszubildenden etwas an einem künstlichen Gebiss.

Seit über 40 Jahren beobachtet und analysiert das Bundesinstitut für Berufsbildung die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Hierzu wurde eine "Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen" aufgebaut, die es ermöglicht, die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen für eine Vielzahl quantitativ bedeutender Ausbildungsberufe jährlich auf aktuellem Stand (Stichtag: 1. Oktober) zu ermitteln.

Im Zuge der Novelle des Berufsbildungsgesetz (BBiG), welche zum 01.01.2020 in Kraft trat, wurde für jedes Ausbildungsjahr eine Untergrenze für die monatliche Bruttovergütung festgelegt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung berechnet die jährliche, gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Untergrenzen und evaluiert die Auswirkungen dieser Mindestausbildungsvergütungen auf den Ausbildungsmarkt.

Treppe aus Münzen auf Holzklötzen mit der Aufschrift 2025
Donnerstag, 17. Oktober 2024

Mindestausbildungsvergütung steigt im Jahr 2025

Das BIBB hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz für das Jahr 2025 berechnet. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung 2025 beginnen, steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr auf 682 Euro.

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Geldscheine und Münzen
Donnerstag, 18. Januar 2024

Anstieg um 3,7 Prozent

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr im bundesweiten Durchschnitt um 3,7 Prozent gestiegen. Die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben erhielten im Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre 1.066 Euro brutto im Monat.

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Mittwoch, 12. Januar 2022
Anstieg auf Vorjahresniveau