Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Neue und modernisierte Fortbildungsberufe
Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen (§ 1 Abs. 4 BBiG). Rechtsgrundlagen für Fortbildungsverordnungen können das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, das Seearbeitsgesetz oder das Bundesbeamtengesetz sein.
Sie finden hier nach Jahren sortiert die Rechtsvorschriften des Bundes und der zuständigen Stellen (Kammern) zur Regelung der beruflichen Fortbildung.
Die Auflistung der Regelungen der zuständigen Stellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Fortbildungsregelungen des Bundes 2000
Fortbildungsregelungen der Kammern 2000
- CAD-Fachkraft Bau
- CNC-CAM-Fachkraft
- CNC/CAM-Fachkraft Holz
- Europasekretär/Europasekretärin
- Fachberater ökologisches Bauen und Wohnen/Fachberaterin ökologisches Bauen und Wohnen
- Fachkraft für Instandhaltung
- Fachkraft für Solartechnik
- Fachwirt Datenverarbeitung/Fachwirtin Datenverarbeitung
- Fitnessfachwirt/Fitnessfachwirtin
- Fremdsprache im Beruf (FiB) I und II
- Gestalter im Handwerk/Gestalterin im Handwerk
- Industriemeister/Industriemeisterin - Fachrichtung Rohrleitungsbau
- Kosmetiker (Geprüfter)/Kosmetikerin (Geprüfte)
- Labortechniker (Geprüfter)/Labortechnikerin (Geprüfte) - Fachrichtung Biologie
- Multimedia-Fachkraft
- Technischer Betriebswirt/Technische Betriebswirtin (HwK)
- Zahnmedizinischer Fachassistent/Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF)
- Zahnmedizinischer Prophylaxeassistent/Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)
- Zahnmedizinischer Verwaltungsassistent/Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV)