Bankfachwirt (Geprüfter)/Bankfachwirtin (Geprüfte) (Fortbildung/Umschulung)
BANKFACHWIRT (GEPRÜFTER)/BANKFACHWIRTIN (GEPRÜFTE)
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Diese Informationen geben einen Zwischenstand wieder, der sich im Laufe des Verfahrens ändern kann.
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Rechtsgrundlagen
Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach § 53 Absatz 1 BBiG bzw. § 42 Absatz 1 HwO (außer Regelungen für die Meisterprüfungen)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin
vom 01.03.2000 (BGBl. I S. 193)
geändert durch Artikel 2 der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
vom 26.03.2014 (BGBl. I S. 274)
vom 09.12.2019 (BGBl. I S. 2153)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.