BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Steckbrief Pflegeberufe

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Ausgebildete Pflegefachpersonen übernehmen fachlich anspruchsvolle und vorbehaltene pflegerische Aufgaben, die nur von ihnen zu erfüllen sind. Hierzu zählen die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der zu pflegenden Menschen, die Organisation des Pflegeprozesses und die Qualitätssicherung der Pflege. Die Arbeit in der Pflege zeichnet sich zudem durch die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams, also mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten, Beschäftigte weiterer Fach- und Funktionsabteilungen, Pflegehelferinnen und Pflegehelfern, sowie freiwillig Engagierten aus.

In der stationären Akutpflege sind Pflegefachpersonen für die Pflege von Menschen im Krankenhaus verantwortlich. Der Arbeitsalltag der Pflegenden findet in der Regel auf einer Station, in einem Fachbereich oder in einer Funktionsabteilung statt. Je nach Spezialisierung des Krankenhauses können diese fachlich unterschiedlich ausgerichtet sein. Mögliche Einsatzfelder können die Chirurgie, die Innere Medizin, die Gynäkologie, die Orthopädie, die Kardiologie oder die Pädiatrie darstellen.
In der ambulanten Akut- und Langzeitpflege versorgen Pflegefachpersonen die zu pflegenden Menschen in ihrem Zuhause. Der Arbeitsalltag der Pflegenden findet in den Privathaushalten der zu pflegenden Menschen und im Pflegestützpunkt des ambulanten Pflegdienstes statt.

In der stationären Langzeitpflege sind Pflegefachpersonen in einer Wohneinrichtung, in den meisten Fällen für alte Menschen, beschäftigt. Der Arbeitsalltag der Pflegenden in einer Wohneinrichtung findet in den einzelnen Privatzimmern der Bewohnerinnen und Bewohner, in gemeinsam genutzten Aufenthaltsräumen und in Personalaufenthalts-/Stationszimmern statt. Besonders an der Arbeit in einer Pflegeeinrichtung ist, dass sich die Pflegenden intensiv über einen längeren Zeitraum um die Bewohnerinnen und Bewohner kümmern. Sie begleiten ihren Lebensalltag und vermitteln ihnen dabei Orientierung und ein Gefühl der Geborgenheit. Oft haben sie zudem engen Kontakt mit Angehörigen und anderen Bezugspersonen.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Pflegefachpersonen arbeiten in unterschiedlichen Versorgungsettings. Diese sind die stationäre Akutpflege, die stationäre Langzeitpflege, die ambulante Akut-/Langzeitpflege; die pädiatrische Versorgung oder die psychiatrische Versorgung. Bei entsprechenden Fort- und Fachweiterbildungen oder einem Studium erweitert sich das Tätigkeitsfeld zu Möglichkeiten der Beschäftigung als Pflegewissenschaftlerin und Pflegewissenschaftler, Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen, Pflegedienstleitung, Einrichtungsleitung, Praxisanleitung, Case Managerin und Case Managerin, Wundmanagerin und Wundmanager.

Hintergrund der Neuordnung (2020)

In unserer heutigen Gesellschaft leben die Menschen deutlich länger und weisen im hohen Alter oft verschiedene Krankheitsbilder auf. Dadurch hat sich auch der Pflegebedarf geändert. Professionell Pflegende stehen vor der Herausforderung, die vielfältigen und individuellen Bedürfnisse von pflege- und hilfebedürftigen Menschen zu (er-)kennen und diesen durch professionelle Pflege gerecht zu werden. Mit Beginn des Jahres 2020 startet daher eine neue Pflegeausbildung, in der die Auszubildenden vielfältige Versorgungsbereiche der Pflege kennenlernen. Durch das neue Berufsbild „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ werden die Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Die Auszubildenden werden dazu befähigt, Menschen aller Altersstufen zu pflegen. Dies wird als Generalistik bezeichnet. Daneben haben Auszubildende auch die Möglichkeit, sich im letzten Ausbildungsdrittel für einen gesonderten Berufsabschluss in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege zu entscheiden.

Neben der beruflichen Ausbildung ist es auch möglich, Pflege zu studieren. Das Studium schließt mit dem generalistischen Berufsabschluss sowie der Verleihung eines akademischen Grades auf Bachelorniveau ab.

Rechtsgrundlagen

Pflegeberufegesetz

Berufsklassifikation nach KldB

81302

Genealogie