Pflegeberufe im BIBB
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht für das BIBB neue Aufgaben vor. Hierfür wurde der Arbeitsbereich 2.6 eingerichtet.
Die Pflegeberufe werden durch das bis zum 01.Januar 2020 in Kraft tretende Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt. Sie unterliegen damit nicht dem Regelungskreis nach BBIG/HWO. Die Ordnungsarbeit wird durch eine vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einberufenen Fachkommission wahrgenommen. Unterstützt wird die Fachkommission durch die im Arbeitsbereich eingegliederte Geschäftsstelle der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz.
Geschäftsstelle der Fachkommission
Neben der Ordnungsarbeit werden im AB 2.6 Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Forschung und der Dauerbeobachtung zu den Pflegeberufen wahrgenommen.