Gesetze und Verordnungen

Die Pflegebildung in Deutschland basiert auf einem klaren rechtlichen Rahmen. Zentrale Gesetze regeln Ausbildung, Kompetenzen und Entwicklungsperspektiven in der Pflege und bilden die Grundlage für Praxis, Ausbildung und Pflegeforschung. Sie bilden zugleich die rechtliche Grundlage für die Arbeit des BIBB und seine Pflegeforschungsprojekte.

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) regelt bundesweit die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann und zur Pflegefachperson. Es definiert zentrale Kompetenzen und schafft die Grundlage für eine moderne, generalistische Pflegeausbildung.

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Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) ergänzt das Pflegeberufegesetz. Sie regelt Inhalte, Struktur und Prüfungen der Pflegeausbildung und schafft bundesweit verbindliche Standards für eine kompetenzorientierte Qualifizierung.

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Das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) schafft erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Ausbildung und den Einsatz von Pflegefachassistenzen.

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Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), zuvor als Pflegekompetenzgesetz bekannt, stößt der Gesetzgeber zentrale Weiterentwicklunge für das Pflege- und Gesundheitswesen an.

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Ausblick

Hier wird die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflFAssAPrV) zu finden sein, sobald diese veröffentlich wurde.

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Egal, ob es um die berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland, um europäische Berufsbildungspolitik, Hintergrundinformationen oder um statistisches Basismaterial geht - im BIBB stehen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung!

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Häufige Fragen (FAQ)

Sie finden die häufig gestellten Fragen zur Ausbildung Pflegefachperson und zur Pflegefachassistenz hier.

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Kontaktadresse

Pflegeberufe@bibb.de