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Praxisanleitung – ein wichtiger Baustein in der praktischen Pflegeausbildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt für die Praxisanleitung aktuelle Informationen und Instrumente für die Pflegeausbildung zur Verfügung. Seit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) erfährt die Praxisanleitung gemäß § 4 Abs. 1 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) eine gesetzliche Verankerung: min­destens zehn Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Aus­bildungszeit findet als geplante und strukturierte Praxisanleitung auf der Grundlage des vereinbarten Ausbil­dungsplanes statt.

Auszubildende und Ausbilder betrachten eine Übungspuppe.

Zwei Kernbereiche der Praxisanleitung

Mit Beginn des Jahres 2020 richten Pflegeschulen und Hochschulen gemeinsam mit Praxispartner/innen die generalistische Pflegeausbildung sowie primärqualifizierende Pflegestudiengänge aus. Praxisanleitende und Tutor/innen sind maßgeblich für eine qualitativ hochwertige schulische und hochschulische und Pflegeausbildung verantwortlich. Die Aufgaben für Praxisanleitende lassen sich im Wesentlichen in zwei Kernbereiche gliedern. Diese ergeben sich aus dem Rollenverständnis und aus der Aufgabenzuweisung im Team und durch die Einrichtung. 

Pädagogische Verantwortung 
Der erste Kernbereich ist die pädagogische Arbeit. Diese umfasst neben der ge­setzlich vorgeschriebenen Anleitungszeit auch die Delegation von situativen An­leitungssituationen der praktischen Ausbildungszeit an andere Pflegefachkräfte. Dies setzt ein Konzept zur Vorgehensweise in der situativen Praxisanleitung vo­raus. Die Zeiten der gesetzlich vorgeschriebenen geplanten und strukturierten Praxisanleitung in Höhe von mindestens zehn Prozent der Arbeitszeit der Auszubildenden während eines Einsatzes sind im Dienstplan der Auszubildenden festzuhalten. Im Rahmen der weiteren praktischen Ausbildungszeit erfolgen zudem spontane situative Praxisanleitungen. Die geplante und strukturierte Anleitungssituation umfasst die Vorbereitungszeit, die gemeinsame Durchführung sowie die Evalua­tion und Dokumentation. Die Themen für diese An­leitungssituationen ergeben sich aus dem Profil des Praxiseinsatzortes und sollen die Stufe des Kompetenzerwerbs des Auszubildenden und des Studierenden erfassen. Geplante und strukturierte Anleitung erfolgt im Regelfall als Einzelanleitung und kann abhän­gig vom jeweiligen Thema auch als Gruppenanleitung geplant werden. Wichtig ist, dass die Praxisanleitung am Praxiseinsatzort stattfindet und bei Gruppen­anleitungen nur im Rahmen von Kleinstgruppen durchgeführt werden. Darüber hinaus können Pflegefachkräfte punktuell an der geplanten Praxisanleitung teilnehmen, um Anleitungssituationen zu verinnerli­chen und in der situativen Anleitung anwenden zu können. Praxisanleitung sollte zudem kultursensible und soziodemografische Aspekte berücksichtigen. Die Be­rücksichtigung der Aspekte Geschlecht, Bildungsstand, Auffassungsgabe, Alter, Erfahrung, Ausbildungshemmnisse und Migrationshintergrund tragen zu einer Verbesserung der Beziehung der Praxisanleitenden und Auszubildenden bei und können sich positiv auf den Ausbildungserfolg auswirken.

Netzwerkarbeit
Der zweite Kernbereich ist die Netzwerkarbeit. Dies meint unter anderem den re­gelmäßigen Austausch der Akteurinnen und Akteure aus Theorie und Praxis. Der Transfer von theoretischen Ausbildungsinhalten aus der Pflegeschule bzw. Hochschule in die praktische Tätigkeit über die Vermittlung von Arbeitsprozesswissen, um Begründungswissen und Anwendungswissen aktiv verbinden zu können, stellt ebenfalls eine Aufga­be von Praxisanleitenden dar. Hier ist die proaktive Mitarbeit in der Zusammen­arbeit mit der Pflegeschule, bzw. Hochschule für den erfolgreichen Lernprozess der Auszubildenden und Studierenden von großem Nutzen. In diesem Zusammenhang wird es als sinnvoll erachtet, auch ein digitales Netzwerk zu schaffen, um einen besseren und kontinuierlichen Aus­tausch zwischen Praxisanleitenden, Pflegepädagoginnen und Pflegepädagogen und Auszubildenden bzw. Studierenden gewährleisten zu können. Neben den Anleitungssituationen stehen bei den Aufgaben der Praxisanleitenden auch die Kommuni­kation, die Unterstützung innerhalb der Pflegepraxis und die Reflektion der Pflegeprozesse der Auszubildenden und Studierenden im Vordergrund. Sie begleiten die Auszubildenden und Studierenden bei der Umsetzung des in der Pflegeschule, bzw. Hochschule erworbenen Wissens in die Praxis und leiten, je nach Ausbildungsstand, in einfachen bis hin zu hochkomplexen Pflegesituationen an. Gemeinsam entwickeln sie mit der Pflegeschule, bzw. Hochschule Arbeits- und Lernaufgaben (ArLa), unterstützen bei der Bearbeitung der Lern- und Arbeitsaufgaben, geben Anregungen zu eigen­ständigem Lernen und fördern den Lernprozess der Auszubildenden und Studierenden zu einem verantwortungsvollen pflegerischen Handeln.

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