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Die Datenlage zur Integration von Geflüchteten in berufliche Bildung ist unübersichtlich, da diese Personengruppe in den meisten relevanten amtlichen Statistiken zurzeit nicht identifiziert werden kann. So kann z. B. die inte­grierte Ausbildungsberichterstattung (vgl. Kapitel A4), die einen Gesamtüberblick über das Ausbildungs- und Qualifizierungsgeschehen im Anschluss an die Sekundarstufe I in Deutschland bietet, keine Erkenntnisse über Geflüchtete in den relevanten Bildungssektoren liefern, da das Merkmal „geflüchtet“ nicht erhoben wird. Dies gilt auch für andere Statistiken wie die Schulstatistik und die Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (vgl. Kapitel A5). In diesem Kapitel wird daher hilfsweise u. a. auf Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus relevanten Asylzugangsländern zurückgegriffen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann in ihren Statistiken zum Teil Personen im Kontext von Fluchtmigration ausweisen.

Erfassung von Geflüchteten in der Statistik

Geflüchtete in Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

In der Statistik des BAMF zu den Integrationskursen sind Geflüchtete in der Gruppe Neuzuwanderer enthalten. Diese umfasst Neuzuwanderer bestätigt durch die Ausländerbehörde nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 Integrationskursverordnung sowie verpflichtet nach § 44 a Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Spätaussiedler/-innen, Altzuwanderer und EU-Bürger/-innen werden separat und nicht unter Neuzuwanderer ausgewiesen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016).

Geflüchtete in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Nach den BA-Statistiken umfasst die Definition der „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ Ausländer/-innen mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung (Bundesagentur für Arbeit 2017b), ohne Familiennachzügler nach § 29 AufenthG. Daneben weist die BA auch Ausländer/-innen aus den wichtigsten nicht europäi­schen Asylzugangsländern aus (s. u.).

Personen aus nicht europäischen Asylherkunftsstaaten in der Berufsbildungsstatistik (31. Dezember)

In der Berufsbildungsstatistik der dualen Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO wird lediglich die Staatsangehörigkeit erfasst, nicht, ob es sich bei einem Auszubildenden tatsächlich um einen Flüchtling handelt. Auszubildende aus den 8  wichtigsten nicht europäischen Asylherkunftsstaaten werden als „Auszubildende mit einer Staatsangehörigkeit aus einem nicht europäischen Asylherkunftsland“ zusammengefasst (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien). Als ausländische Auszubildende gelten alle Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit und als Deutsche alle Auszubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit und doppelter Staatsangehörigkeit. Bei den rund 31.800 ausländischen Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag (2015) liegen für rund 1.090 ausländische Auszubildende keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor, bzw. bei rund 290 ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt, sodass keine Zuordnung möglich ist (Uhly 2016).

Personen aus nicht europäischen Asylherkunftsstaaten in den Statistiken der beruflichen Schulen der Länder

Die Statistik „Berufliche Schulen“ des Statistischen Bundesamtes (Fachserie 11, Reihe 2) weist Schüler/-innen an beruflichen Schulen nach Staatsangehörigkeit aus. Allerdings erfolgt dies nicht für jedes Land länderspezifisch. Um Schüler/-innen aus einem „nicht europäischen Asylherkunftsland“ ausweisen zu können, wird daher auf folgende Zusammenfassungen zurückgegriffen: Ausländische Schüler/-innen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem nicht europäischen Asylzugangsland: Afghanistan, Iran, Pakistan, Syrien, Übriges Asien (als Proxy für Irak), Übriges Afrika (als Proxy für Eritrea, Nigeria, Somalia). 

Auf der Grundlage vorhandener amtlicher Statistiken wird im folgenden Abschnitt die Beteiligung junger Menschen mit einer Staatsangehörigkeit aus nicht europäi­schen Asylzugangsländern bzw. im Kontext von Flucht­migration an Sprach- und Integrationskursen, an Angeboten der beruflichen Orientierung, Berufsvorbereitung und Ausbildungsförderung sowie an dualer Ausbildung dargelegt. Auch der Verbleib der bei der Bundesagentur gemeldeten Bewerber/-innen im Kontext von Fluchtmigration um eine Ausbildungsstelle wird skizziert. An den Regelinstru­menten des SGB III können Geflüchtete in Abhängigkeit des rechtlichen Status in unterschiedlicher Weise partizipieren (vgl. Kapitel C1) Tabelle C1-2. Die BA bietet im Themenfeld beruflicher Orientierung und Qualifizierung zusätzlich auch Maßnahmen speziell für Geflüchtete an. Im Vorfeld berufsorientierender bzw. berufsvorbereitender Maßnahmen werden bundesweit Integrations- und Sprachkurse vom BAMF und der BA, aber auch von den Ländern und Kommunen angeboten.

Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen

Bisher vorliegende Daten und Studien lassen erkennen, dass nur ein kleiner Teil der Geflüchteten schon vor der Einreise über Deutschkenntnisse verfügte: 90 % der befragten Geflüchteten der IAB-BAMF-SOEP-Studie hatten nach eigenen Angaben keine Deutschkenntnisse (Romiti u. a. 2016; vgl. Kapitel C2). Die erfolgreiche Teilnahme an Integrations- und Sprachkursen ist daher eine wesentliche Voraussetzung, um an weiteren Förderangeboten teilnehmen zu können. Für die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist das Erlernen der deutschen Sprache zentral. Integrationskurse enthalten eine umfassende Sprachförderung von in der Regel 600  Unterrichtseinheiten und einen Orientierungskurs mit inzwischen 100 Unterrichtseinheiten (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016d). Das BAMF bietet ein breites Spektrum an Integrationskursen an, die sich zum Teil an bestimmte Zielgruppen wenden.

Sprach- und Integrationskurse

Nach § 44 AufenthG erhält jeder/jede Ausländer/-in mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik einen Anspruch auf eine einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Diese werden vom BAMF angeboten. Der Teilnahmeanspruch erlischt bei Wegfall der Aufenthaltsgenehmigung oder ein Jahr nach dessen Erteilung. Seit dem Integrationsgesetz, das 2016 in Kraft getreten ist (vgl. Kapitel C1), ist die Teilnahme an Integrationskursen verbindlich, und eine Nichtteilnahme kann sanktioniert werden. Neben dem allgemeinen Integrationskurs, welcher sich aus Sprach- und Orientierungskurs zusammensetzt, bietet das BAMF u. a. auch Alphabetisierungskurse317 , Jugendintegrationskurse (bis zum 27. Lebensjahr) sowie Intensiv- oder Förderkurse bzw. Eltern- oder Frauenintegrationskurse an (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016d).

Im Jahr 2016 betrug der Anteil der Neuzuwandernden an den Integrationskursen im Zeitraum 01.01.–30.09.2016 über 176.000 Personen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016). Im gesamten Jahr 2015 lag diese Zahl bei über 124.000 Personen. Bei den neuen Kursteilnehmenden (Zugängen) im Jahr 2016 war die syrische Staatsangehörigkeit mit einem Anteil von 46,4% deutlich am höchsten vertreten. Als zweites folgte Irak mit einem Anteil von 7,3 % und Eritrea mit 5,6 %.318 Neben den Integrationskursen gab es 2015 eine Reihe weiterer Angebote wie die ESF-BAMF-Kurse zum Erlernen von berufsbezogenem Deutsch, Deutschkurse, die von der BA angeboten wurden (z. B. Einstiegskurse nach § 421 SGB), und zahlreiche andere Angebote von Ländern oder Kommunen. Nach der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016, die zwischen Januar 2013 und Ende Januar 2016 in Deutschland eingereist sind (vgl. Kapitel C2), haben bis zum Befragungszeitpunkt im Frühsommer bzw. Herbst 2016 ein Drittel der befragten Geflüchteten an Integrationskursen, weitere 5 % an berufsbezogenen ESF-BAMF-Kursen sowie 38 % an nicht näher spezifizierten, häufig dezentral angebotenen Sprachprogrammen teilgenommen (Romiti u. a. 2016) Schaubild C3.1-1. Nach der IAB-BAMF-SOEP-Studie haben bis Oktober 2016 von den Befragten bisher insgesamt „zwei Drittel der Geflüchteten in der einen oder anderen Form einen Sprachkurs besucht“ (Romiti u. a. 2016, S. 44). Deutliche Unterschiede beim Besuch von Sprachkursen zeigen sich u. a. in Abhängigkeit vom Rechtsstatus. Unter Berücksichtigung von Einflussfaktoren des Humankapitals (u. a. Schulabschluss) und institutionellen Faktoren (u. a. Zugang zu Beratung) liegt bei Geflüchteten mit Duldung die Wahrscheinlichkeit, an einem Sprachkurs teilzunehmen, um 24 Prozentpunkte niedriger als bei Personen mit einem anerkannten Schutzstatus (Romiti u. a. 2016).

Schaubild C3.1-1: Teilnahme an Angeboten zum Erlernen der deutschen Sprache (Anteile in %, Mehrfachnennungen)

Teilnahme an Bildungsangeboten zur beruflichen Orientierung, Berufsvorbereitung und Ausbildungsförderung

Anerkannte Flüchtlinge (mit Schutzstatus) haben Zugang zu den Regelinstrumenten der Berufsvorbereitung und Ausbildungsförderung des Sozialgesetzbuchs (SGB  III). Für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und für Geduldete wurden die Wartezeiten mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes deutlich verkürzt (vgl. Kapitel C1 sowie § 132 SGB III) Tabelle C1-2. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung können in Abhängigkeit ihrer Bleibeperspektive und nach weiteren Einzelfallvoraussetzungen nach 3 Monaten an den Förderangeboten teilnehmen. Dagegen sind Antragstellende aus sicheren Herkunftsländern verpflichtet, während des gesamten Verfahrens in einer Aufnahmeeinrichtung zu leben. Während dieser Zeit dürfen sie nicht arbeiten und an keinerlei Fördermaßnahmen teilnehmen, die für andere Flüchtlinge bereits in diesem Verfahrensstadium offen­stehen (vgl. Kapitel C1) Tabelle C1-2.

An Regelinstrumenten zur Berufsvorbereitung und Ausbildungsförderung des Sozialgesetzbuchs (SGB III) haben 2016 nach der Förderstatistik der BA bis Dezember rund 8.974 Teilnehmer/-innen aus einem Fluchtkontext teil­genommen, das sind rund 4,5 % aller Teilnehmenden.

Die meisten Teilnehmenden aus der Personengruppe Flüchtlinge (Aufenthaltserlaubnis Flucht, Duldung, Gestattung, ohne Familiennachzügler nach §§  29  ff. AufenthG) nahmen im Jahr 2016 bis zum Zeitpunkt 31. Dezember mit 3.526 Personen am Regelinstrument „Einstiegsqualifizierung (EQ)“ teil. Gemessen an der Gesamtzahl der Teilnehmenden an einer EQ ist dies mit 29% ein beachtlicher Anteil an dieser Maßnahme (zu den Regelinstrumenten und einer Gesamtübersicht der Förderangebote (vgl. Kapitel A9.4.1). Die Einstiegsqualifizierung dauert zwischen 6 und 12 Monaten und dient der Vermittlung von Grundlagen zum Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit und soll die betriebliche Berufsausbildung anbahnen. Ein Ausbildungsverhältnis besteht bereits bei den jungen Flüchtlingen, die an den ausbildungsbegleitenden Hilfen teilnehmen, welche aus Stützunterricht und sozialpädagogischer Begleitung während der Ausbildung besteht. Dies waren 2016 1.972 Personen mit Fluchthintergrund (4,8 % am Gesamtbestand).

Schaubild C3.1-2: Teilnehmende „Personen im Kontext Fluchtmigration“ in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten 2016

An der Berufseinstiegsbegleitung, die bereits in der all­gemeinbildenden Schule ansetzt und eine individuelle Begleitung bei der beruflichen Orientierung bietet, nah­men 1.537 Personen (2,3% des Gesamtbestands) aus dem Kontext Fluchtmigration teil (Bestand Dezember 2016).

An der assistierten Ausbildung (nach § 130 SGB III), die vor und während der Ausbildung individuell begleitet, nahmen 922 Personen im Kontext von Fluchtmigration teil, dies entspricht 13,8% aller Teilnehmenden, an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (643 Personen) bzw. an der außerbetrieblichen Berufsausbildung (374  Personen) waren es ca. 1,5% aller Teilnehmenden (jeweils Dezember 2016) Schaubild C3.1-2.

Um bundesweite Sondermaßnahmen speziell für Flüchtlinge zu kreieren, wurde insbesondere der § 45 SGB III „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ genutzt. Es entstanden die Maßnahmen „Perspektiven für junge Flüchtlinge – PERJUF“, „PERJUF-H“, „Perspektiven für Flüchtlinge – PERF“ und „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb – KOMPAS“. In der Regel gilt das Absolvieren eines Integrationskurses als Teilnahmevoraussetzung, bei „KOMPAS“ ist diese in die Maßnahme integriert. Die Angebote, die zwischen 12 und 32 Wochen dauern, konzentrieren sich auf die Themen Kompetenzfeststellung, Berufsorientierung, Begleitung des Berufsfindungsprozesses sowie die Anbahnung eines Ausbildungsverhältnisses, in Kombination mit Sprachförderanteilen. Im Anschluss an „PERJUF-H“ ist eine Teilnahme am Programm „Wege in die Ausbildung/Berufsorientierung für junge Flüchtlinge“ (BOF) möglich. Die Teilnehmendenzahl an der Maßnahme KOMPAS war mit 13.315 Personen im Dezember 2016 am höchsten, gefolgt von der Maßnahme PERF mit 4.609 teilnehmenden „Personen im Kontext Fluchtmigration“. Die Verteilung auf die verschiedenen Maßnahmen, die speziell für Geflüchtete konzipiert wurden, können dem Schaubild C3.1-3 entnommen werden.

Schaubild C3.1-3: Bestand an Teilnehmenden in Flüchtlingsmaßnahmen im Rahmen des § 45 SGB III (ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger)

Auch in den beruflichen Schulen zeigt sich ein Anstieg von ausländischen Schülerinnen und Schülern aus nicht europäischen Asylherkunftsländern. Insbesondere im Berufsvorbereitungsjahr hat sich die Schülerzahl aus einem nicht europäischen Asylherkunftsland von rund 8.770 im Schuljahr 2014/2015 auf rund 24.200 im darauffolgenden Schuljahr 2015/2016 erhöht und damit (fast) verdreifacht. Bei Schülerinnen und Schülern aus Afghanistan hat sich die Zahl der Teilnehmenden am Berufsvorbereitungsjahr in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt (2014/2015: 2.540, 2015/2016: 5.820), bei denjenigen aus Syrien verfünffacht von 1.100 Teilnehmenden im Schuljahr 2014/2015 auf 5.990 im Schuljahr 2015/2016 (Statistisches Bundesamt 2015, 2016).

Als Bewerber/-innen auf eine Ausbildungsstelle weist die Statistik der BA im Ausbildungsjahr 2015/2016 rund 10.300 gemeldete und als ausbildungsreif anerkannte Bewerber/-innen im „Kontext von Fluchtmigration“ aus (darunter 21 % Frauen). Bewerber/-innen mit Fluchtkontext sind gegenüber dem Durchschnitt der Bewerber/-innen deutlich älter. Rund 63 % sind älter als 20 Jahre, gegenüber 34 % der Bewerber/-innen ohne Fluchtkontext; rund 23 % sind älter als 25 Jahre (Bewerber/-innen ohne Fluchtkontext 6 %). Wenngleich über die Hälfte (59 %) der jungen Geflüchteten, die bei der BA als Bewerber/-innen gemeldet sind, über einen Haupt- oder Realschulabschluss und weitere 20 % über eine (Fach-)Hochschulreife verfügen, haben Bewerber/-innen ohne Fluchtkontext häufiger eine mittlere Reife oder einen weiterführenden Schulabschluss Tabelle C3.1-1.

Tabelle C3.1-1: Gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen im und ohne Kontext von Fluchtmigration, Oktober 2015 bis September 2016 (in %)

Von den Bewerberinnen und Bewerbern aus einem Fluchtkontext konnten im Berichtszeitraum (Anfang Oktober 2015 bis Ende September 2016) etwa 3.500 einen Ausbildungsvertrag abschließen (Bundesagentur für Arbeit 2017).

Dies entspricht einem Anteil von 34 % aller gemeldeten Bewerber/-innen aus einem Fluchtkontext – im Vergleich zu 49 % der Bewerber/-innen ohne Fluchtkontext.319 Während rund 900 gemeldete Bewerber/-innen aus einem Fluchtkontext als unversorgt gemeldet sind (9 %; Bewerber/-innen ohne Fluchtkontext 4 %), befinden sich rund 14 % in einer (beruflichen) Schule, in einem Studium bzw. Praktikum und weitere 6 % in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer Einstiegsqualifizierung. Rund 7 % der Bewerber/-innen üben eine Erwerbstätigkeit aus, ähnlich häufig wie Bewerber/-innen ohne Fluchtkontext bzw. deutsche Bewerber/-innen (6 %). Bei rund 29 % fehlen Angaben über den Verbleib, deutlich häufiger als bei anderen Bewerberinnen und Bewerbern (Bewerber/-innen ohne Fluchtkontext: ohne Angabe über Verbleib 17 %) (Bundesagentur für Arbeit 2017a, 2017b).

Auf der Grundlage der Berufsbildungsstatistik sind Hinweise möglich zu Ausbildungsanfängerinnen und -anfängern in einer dualen Berufsausbildung mit einer Staatsangehörigkeit aus einem nicht europäischen Asylzugangsland. Inwieweit es sich dabei um Ausbildungsanfänger/-innen mit einem Fluchtmigrationskontext handelt, weist die Berufsbildungsstatistik nicht aus (Uhly 2016).

2015 hatten rund 39.000 (7,6 %) der Auszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag eine nicht deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. Kapitel A5.8) und rund 2.900 ausländische Ausbildungsanfänger/ -innen eine Staatsangehörigkeit aus einem nicht europäi­schen Asylherkunftsland (Uhly 2016). Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich 2015 sowohl bei der Zahl der ausländischen Ausbildungsanfänger/-innen insgesamt als auch bei denjenigen aus einem nicht europäischen Herkunftsland ein leichter Zuwachs. Seit 2008 hat sich die Zahl der ausländischen Ausbildungsanfänger/-innen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem nicht europäi­schen Asylherkunftsland fast verdreifacht (2008 rund 1.000, 2015 rund 2.900). Diese Entwicklung sowie die (fast) Verdoppelung der Ausbildungsanfänger/-innen mit einer Staatsangehörigkeit aus einem nicht europäi­schen Asylherkunftsland von 2013 auf 2015 (2013 rd. 1.600) könnte darauf hindeuten, dass es sich bei diesen Personen zunehmend um Geflüchtete handelt Tabelle C3.1-2.

(Mona Granato, Frank Neises)

Tabelle C3.1-2: Ausländische Auszubildende in der dualen Berufsausbildung (BBiG/HwO) mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag mit einer Staatsangehörigkeit aus einem nichteuropäischen Asylzugangsland 2008 bis 2015