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Das seit 1996 existierende, von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sog. „Meister- oder Aufstiegs-BAföG“ – begründet einen individuellen altersunabhängigen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierungen, um durch Höherqualifizierung dem Fachkräftemangel zu begegnen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern und die Aufstiegsmöglichkeiten bei praxisbezogenen Berufswegen attraktiver zu machen. Für die berufliche Fortbildung ist das AFBG ein umfassendes Förderinstrument in grundsätzlich allen Berufsbereichen – unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird (vollzeitlich/teilzeitlich/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Über Darlehensteilerlasse hinaus werden Anreize geschaffen, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft. Nicht gefördert werden Hochschulabschlüsse.

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zum 1. August 2016 wurden die Leistungen des AFBG verbessert: Die Förderung von Bachelorabsolventen und -absolventinnen wurde ermöglicht, wenn diese zusätzlich einen Meisterkurs oder eine vergleichbare Aufstiegsqualifizierung anstreben. Zudem können Personen gefördert werden, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (z. B. Studienabbrecher/-innen oder Abiturienten und Abiturientinnen mit Berufspraxis). Der Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen wurde aufgestockt. Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Erhöht wurde beim einkommens- und vermögensunabhängigen Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten der Darlehenserlass bei Prüfungserfolg von 25% auf 40%. Weitere Förderbeiträge und Zuschussanteile wurden ebenfalls angehoben. Die Darlehen zum „Aufstiegs-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und von ihr gewährt. Sie sind während der Fortbildung und während einer Karenzzeit von zwei Jahren – maximal bis zu sechs Jahren – zins- und tilgungsfrei. Ob und in welcher Höhe sie ein Darlehen in Anspruch nehmen wollen, entscheiden die Geförderten selbst. Die Förderungshöchstdauer bei Vollzeitmaßnahmen liegt bei 24, bei Teilzeitmaßnahmen bei 48 Monaten. Gliedert sich der Kurs oder Lehrgang in mehrere Teile (Maßnahmenabschnitte), müssen diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert werden (bei Vollzeit innerhalb von 36 Monaten, bei Teilzeit innerhalb von 48 Monaten). 

Inzwischen liegt ein Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vor. Dieser ist auf die Novelle des Berufsbildungsgesetzes abgestimmt und sieht in Zukunft eine Förderung auf allen der drei dort geregelten Fortbildungsstufen vor. Außerdem ist angedacht, die Förderleistungen erheblich zu verbessern. Zuschussanteile, Freibeträge und Darlehenserlasse sollen erhöht werden. Das novellierte Gesetz tritt voraussichtlich zum 01.08.2020 in Kraft. 

Für weitere Informationen siehe https://www.aufstiegs-bafoeg.de.

Nach der im August 2019 erschienenen AFBG-Statistik (Statistisches Bundesamt 2019d, j) wurden im Jahr 2018 Förderungen für 167.094 Personen bewilligt. Dies entspricht einer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 1,6%. Insgesamt absolvierten 84.591 Personen (50,6%) eine Vollzeit- und 82.503 Personen (49,4%) eine Teilzeitmaßnahme Schaubild B3.2-1. Gegenüber dem Vorjahr betrug die Veränderungsrate bei den geförderten Personen in Vollzeit +4,1%, in Teilzeitmaßnahmen -1,0%.

Der Frauenanteil lag 2018 bei 37,0% (61.893) Schaubild B3.2-2. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich ihr Anteil um 6,3%. Bei den Vollzeitmaßnahmen waren 40,2% der Teilnehmenden weiblich. Der Frauenanteil in Teilzeitmaßnahmen betrug 33,8%. Wie in den Jahren zuvor war die überwiegende Zahl der Geförderten im Alter zwischen 20 bis unter 35 Jahren (80,8%). Den größten Anteil der Teilnehmenden unter den Geförderten stellte wie im Vorjahr die Gruppe der 20- bis unter 25-Jährigen (36,5%), gefolgt von den 25- bis unter 30-Jährigen (30,6%). Die Gruppe der 30- bis unter 35-Jährigen (13,7%) lag an dritter Stelle, danach folgten die 35- bis unter 40-Jährigen (7,7%). Differenziert man bei der Gruppe der insgesamt Geförderten nach Frauen und Männern, waren wiederum bei den Frauen die Gruppe zwischen 20 bis unter 25 Jahren und bei den Männern die Gruppe der 25- bis unter 30-Jährigen an erster Stelle. In Teilzeitfortbildungen war wie im Vorjahr die stärkste Gruppe die der 25- bis unter 30-Jährigen, gefolgt von den 20- bis unter 25-Jährigen. In Vollzeitmaßnahmen verhielt es sich umgekehrt.

Schaubild B3.2-1: Bewilligungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Vollzeit und Teilzeit 2008 bis 2018

Schaubild B3.2-2: Geförderte Personen (Bewilligungen) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) insgesamt, Frauen und Männer von 2008 bis 2018

Die Förderbewilligungen im Bereich Industrie und Handel (auf Fortbildungsziele nach dem Berufsbildungsgesetz) nahmen mit 78.795 (47,2%) wie in den Vorjahren die Spitzenposition ein, gefolgt vom Handwerksbereich mit 37.731 bewilligten Förderungen (22,6%). 

An Förderleistungen wurden im Jahr 2018 insgesamt 665,933 Mio. € bewilligt (vgl. Statistisches Bundesamt 2019d). Darin enthalten sind Zuschüsse in Höhe von 281,095 Mio. € und Darlehen in Höhe von 384,838 Mio. €. Die Veränderungsrate beim bewilligten finanziellen Aufwand insgesamt gegenüber dem Vorjahr betrug 3,8%. Der finanzielle Aufwand bei der in Anspruch genommenen Förderung belief sich 2018 auf insgesamt 556,980 Mio. €. Davon lag der Anteil der Zuschüsse bei 281,095 Mio. €, der Anteil der Darlehen betrug 275,885 Mio. €. Der bewilligte durchschnittliche monatliche Förderungsbetrag pro Person im Jahr 2018 lag bei 1.312 €. 

49,2% der geförderten Personen (82.186) bildeten sich 2018 in einem der zehn folgenden Fortbildungsberufe weiter: staatlich anerkannter/anerkannte Erzieher/-in, geprüfter/geprüfte Industriemeister/-in Metall, geprüfter/geprüfte Wirtschaftsfachwirt/-in, staatlich geprüfter/geprüfte Maschinenbautechniker/-in, staatlich geprüfter/geprüfte Elektro-Techniker/-in, Kraftfahrzeugtechnikmeister/-in, staatlich geprüfter/geprüfte Maschinentechniker/-in, Elektrotechnikermeister/-in, geprüfter/geprüfte Bilanzbuchhalter/-in IHK, geprüfter/geprüfte Industriemeister/-in Elektrotechnik. Männer dominierten bei den Fortbildungsberufen geprüfter /geprüfte Industriemeister/-in Metall, staatlich geprüfter/geprüfte Maschinenbautechniker/-in, staatlich geprüfter/geprüfte Elektro-Techniker/-in und Kraftfahrzeugtechnikmeister/-in. Frauen bilden sich verstärkt zur staatlich anerkannten Erzieherin und auch zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin weiter.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme erhalten Geförderte auf Antrag einen Erlass von 40% von ihrem Restdarlehen zum Maßnahmenbeitrag. 2018 wurden 28.984 Geförderten nach bestandener Prüfung („Bestehenserlass“) insgesamt 35,629 Mio. € erlassen. Der durchschnittliche Erlassbetrag betrug 1.229 €.

Im Jahr 2019 bewilligte die KfW im Rahmen des AFBG 52.676 Darlehen (2018: 53.560) mit einem Zusagevolumen von 236,5 Mio.€. Dies ist ein Rückgang an Darlehensbewilligungen von 1,7%. Beim Fördervolumen zeigt sich eine Zunahme von 3,1% gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 229,5 Mio. €. Die Ausgaben nach § 28 AFBG, einschließlich der Erstattung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 14 Abs. 2, übernehmen der Bund zu 78% und die Länder zu 22%. Der Bundesanteil am AFBG wird vollständig vom Bundesministerium für Bildung und Forschung getragen.

(Verena Schneider)